#1 10. August 2009 Hallo, habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft. Nun wollte ich fragen, inwiefern ich dieses Jahr noch Steuer zu zahlen habe, da der Vorbesitzer f+r dieses Jahr die Steuer ja schon gezahlt habe. Bin ich somit für dieses Jahr von der Steuer befreit oder zahle ich nur noch für die verbleibenden 4 Monate des Jahres oder wie sieht das aus? Bw gibts natürlich mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug du must auf jeden fall steuern zahlen weil du jetzt der neue besitzer des autos bist,dein vorbesitzer hat damit also nichts zu tun! ich habe mir letztes jahr noch ein neues auto gekauft und habe 2-3 wochen später eine rechnung bekommen! + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug ja aber dann muss ich doch nicht die kompletten steuern zahlen oder? also mein auto würde pro jahr 120 euro steuern kosten, dann muss ich wenn nur 40 zahlen oder? und am 01.01.2010 dann 120.. ist das so richtig? + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug ne ich glaube ab dem tag wo du dein auto angemeldet hast musst du für ein jahr deine steuern bezahlen, ganz egal wieviel der vorbesitzer schon bezahlt hat weil er dann teilweise geld wiederbekommt! + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug richtig....der andere bekommt evtl steuern zurück - je nachdem wann er sein auto angemeldet hatte + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug Du wirst wahrscheinlich die vollen Steuern zahlen. Und das nächste mal musst du logischerweise wieder im August 2010 die vollen Steuern zahlen. Allerdings wirst du, falls du dein altes Auto verkauft hast, für dieses anteilig Steuern zurückbekommen. Versicherung musst du allerdings nur anteilhaft bis zum 31.12.09 zahlen. + Multi-Zitat Zitieren
#7 10. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug jab steuern must du vom tag der anmeldung zahlen d.h. anmeldung z.b.w. 09.08.09 next zahlung spätestens 08.08.10 wenn dus vorher abmeldest must du nur bis tag der abmeldung zahlen. und auch versicherung nur bis tag der abmeldung. dauert aber ca 3-4 wochen bis du bescheid bekommst und sie dir die steuern abziehen + Multi-Zitat Zitieren
#8 11. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug die steuern zahlst du ab dem tag der zulassung gleich für 1 jahr. (der vorbesitzer bekommt evlt zu viel bezahlte steuern wieder zurück. damit hast du aber nix zu tun.) ab dann zahlst du für das auto jedes jahr für ein jahr die steuer in dem monat in dem du das auto zugelassen hat. LG + Multi-Zitat Zitieren
#9 12. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug okay danke bw habt ihr + Multi-Zitat Zitieren
#10 14. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug wie is es denn wenn ICH jetzt ein fiesta habe...den verkaufe und mir einen golf hole.. steuern aber schon bezahlt (fiesta) kommt dann wieder etwas? + Multi-Zitat Zitieren
#11 14. August 2009 AW: Frage zur Autosteuer bei gebrauchtem Fahrzeug Es kann sein das du das Geld für die Steuern vom Fiesta zurück kriegst oder die verrechnen dir den restlichen betrag direkt beim golf dazu und du musst dann nichtmehr soviel dazu zahlen + Multi-Zitat Zitieren