Fragen zum Patentrecht !!!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von D00m, 7. Mai 2007 .

  1. 7. Mai 2007
    Hi Leute habe da mal eine Frage im Bezug aufs Patentrecht.

    Ich habe seit gestern eine geniale Idee und habe mich umgesehen ob es soetwas bereits gibt was es allerdings nicht tut will hier nun nicht genau sagen worum es exakt geht.

    Naja nun ist das Problem kann ich einfach zu einem X-beliebigen Patentamt gehen und diese Idee zum Patent anmelden?

    Brauche ich um ein Patent anzumelden nur die Idee und einen kleinen Entwurf oder müsste ich da einen Prototypen vorbringen.

    Mit dem Prototypen ist ja nicht so einfach weil ich erstmal ne Firma finden müßte die das herstellt und dan könnten die mir die Idee ja auch klauen.

    Und kann ich beim Patentamt anrufen und fragen ob es solch ein Patententwurf eventuell doch bereits schon gibt?


    Also wie gehe ich da genau vor?
     
  2. 7. Mai 2007
    AW: Fragen zum Patentrecht !!!

    ich kenn mich da zwar nicht so genau aus, hab noch nicht so viele ideen da angemeldet ^^ aaber, ich glaube die lassen keinen wischiwaschi zettel mit ner zeichnung und n paar beschriftungen patentieren. da musst du schon was handfesteres mitnehmen (wenns von der idee her zugelassen wird, also auch keinen mini kernspaltatomreaktorprototypen oder sowas). die gucken sich das dann an und n bissl musste noch was bezahlen für die bearbeitungsgebühren.
    ob es da wirklich so abläuft weiß ich nicht. aber wie sollte es schon anders sein?

    MfG. Zwicki
     
  3. 7. Mai 2007
    AW: Fragen zum Patentrecht !!!

    Naja gut also nehmen wir das beispiel es gebe einräder die fliegen können.Nun hat jemand die Idee das auch bei normalen Fahrrädern anzuwenden diese Technick.Warum kann er diese Idee nicht patentieren lassen?

    Er müßte ja sonst erstmal eine Firma finden die dieses fahrrad herstellen maschienell und dan könnten die einem die Idee auch klauen.

    Bei meiner Idee handelt es sich nicht um etwas weltbewegendes eher um ein alltägliches problem was sich relativ leicht mit dem nötigen know how beseitigen ließe.
     
  4. 7. Mai 2007
    AW: Fragen zum Patentrecht !!!

    okay, das fliegende einrad und das fliegende "normale" rad (mit 2 rädern) sind von der idee her exakt gleich. ist jacke wie hose. weil nicht das einrad patentiert ist sondern die idee dass ein rad fliegt, daher ist es sozusagen schon patentiert.
     
  5. 7. Mai 2007
    AW: Fragen zum Patentrecht !!!

    Hi,

    ich mein man könnte deine "Erfindung/Entdeckung/Idee" per Zeichnung erklären und dann patentieren lassen. Das sollte schon klappen, aber wie alles was man patentieren lässt kostet natürlich etwas.

    Mal so aus neugier, um was für ein Alltagsproblem handelt es sich denn, natürlich will ich nicht die Lösung wissen, aber das Problem

    MFG

    AMG
     
  6. 7. Mai 2007
    AW: Fragen zum Patentrecht !!!

    Bekannter hatte auchmal ne Idee und hats Patentieren lassen.

    Sowas kostet ca. 1000-1500 €!

    Musst dass ja vom Anwald machen lassen, so dass das Patent wirklich hieb und stichfest is.
     
  7. 7. Mai 2007
    AW: Fragen zum Patentrecht !!!

    Lol ok dan hat sich das ganze erledigt also dan kann ich meine Idee auch preisgeben da es keinen Sinn macht erstmal 1000 Euro zu bezahlen.

    Also folgendes Problem hatte meine Freundinn.Sie hat unsere bilder vom Ägypten Urlaub abgeholt und wollte sie ins Fotoalbum einkleben.Sie suche also nach Fotoecken und nach einem Prittstift.Da kahm mir die Idee von Fotos die man bereits beim entwickeln beschichten könnte so dass wenn man sie bekommt diese Schutzfolie abzieht und sofort einkleben kann.

    Dachte da an die Sticker von Panini beispielsweise die man sammeln kann.Die sind ja auch mit nen Kleber beschichtet der durch ne Schutzfolie abgedeckt wird die man abziehen muss.

    Wie gesagt weis aber nicht ob es sowas nicht eventuell doch schon gibt.
     
  8. 7. Mai 2007
    AW: Fragen zum Patentrecht !!!

    gibst schon.
    z.B.: bei schulfotos gabst mal bei mir passfotos und normale fotos mit selbstklebener rückseite^^
    http://shop.strato.de/epages/61219338.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61219338/Products/EPPA650MD
    http://www.onlineprint24.com/fotosticker.htm
    B
     
  9. 7. Mai 2007
    AW: Fragen zum Patentrecht !!!

    Aslo es gibt mehrere Arten des Rechtschutzes
    Patent
    Gebrauchsmuster und Geshcmacksmuster

    Der Hauptsitz des Patentamtes ist in München, Nebensitze sind in Jena und Berlin sonst nirgends

    Patent:
    Ein Patent ist ein Recht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis gewährt, eine technische Erfindung für höchsten 20 Jahre gewerblich zu nutzen.
    Unter einer technischen Erfindung versteht das Patentamt ein Erzeugnis, ein Fertigungsverfahren oder die Verbesserung eines technischen Vorgangs.
    Die technische erfindung muss einen Beitrag zu technischen Vortschritt leisten ansonsten kannst du es nicht patentieren. Du musst jedoch berücksichtegen, dass du Anmeldegebühren und jährliche Schutzgebühren zahlen musst.
    Soll sich dein Patent über Europa erstrecken, so kannst du es beim Europäischen Patentamt anmelden. Dem Anterag brauchst du nur Zeichnungen und Modelle beifügen. Dein Paten wird in dei Patentrolle beim Patentamt eingetragen, im Patentblatt veröffentlicht und ich der Patenturkunde veröffentlicht. Dann können die Unternehmen Einspruch legen, wenn sie das Patent bereits besitzen, also darum brauchst du dich nicht kümmern.

    Gebrauchsmuster:
    Ein Gebrauchsmuster ist ein Recht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis gewährt, eine nicht patentfähige Erfindung für maximal 10 Jahre ausschließlichund gewerblich zu nutzen.
    Unter einer nicht patentfähigen Erfindung versteht man eine schutzfähige Erfindung durch die Arbeitsgeräte oder Gebrauchsgegenstände weiter entwickelt werden oder durch die eine neue Gestaltung ermöglicht wird. Es ist ein schneller Schutz für relativ kurzlebige Produkte. Max. 10 Jahre Schutz.

    Geschmacksmuster:
    Ein Geschmacksmuster ist ein Recht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis gewährt, einen neu und besonders ausgestalteten Formgedanken nachzubilden und gewerblich zu verwerten. Der neu und besonders ausgestalteten Formgedanken bezieht sich auf Muster und Modelle. Das Recht ersterckt sich zunächst auf 5 Jahre kann dann aber bis zu max. 20 Jahren verlängert werden.
     
  10. 7. Mai 2007
    AW: Fragen zum Patentrecht !!!

    kannte ich auch noch nicht. aber ne gute idee isses schon.

    der thread kann ja dann auch geclosed werden.

    MfG. Zwicki
     
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