Fristlos kündigen nach probezeit?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von München, 28. April 2014 .

  1. 28. April 2014
    Hallo,

    bin im Moment in einem Arbeitsverhältniss (befristeter Arbeitsvertrag - 1 Jahr).
    Bin vor nem Monat mit der 6 monatigen Probezeit fertig geworden.

    Jetzt habe ich die Aussicht auf eine andere Arbeitsstelle, kann ich rein rechtlich einfach fristlos kündigen und direkt bei der anderen Firma anfangen?

    Danke für eure Hilfe.

    Ps.: Bundesland: Bayern
     
  2. 28. April 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    Was steht denn im Arbeitsvertrag?
     
  3. 28. April 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen - dejure.org

    für dich gilt § 622 Absatz 1
     
  4. 29. April 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    Ganz davon abgesehen hat die Probezeit nichts mit einer fristlosen Kündigung zu tun.
    Die Probezeit ermöglicht es nur, ohne Angabe von Gründen und ohne Sozialauswahl zu kündigen. Kündigungsfristen müssen bei einer ordentlichen Kündigung auch eingehalten werden. Siehe Absatz 3.
     
  5. 29. April 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    Ja schon, ich glaube das ist nur bei einem Ausbildungsverhältnis so dass man sagen kann:"Nö, da is doof" und am nächsten Tag ist gekündigt.
     
  6. 29. April 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    oder man schließt tarifverträge und hebelt gesetze aus
     
  7. 29. April 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    welche gewerkschaft schließt tarifverträge mit dem AG, um Gesetze auszuhebeln?
     
  8. 29. April 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    der iGZ tarifvertrag zb. in dem steht, dass die kündigungsfrist innerhalb der ersten 4 wochen 2 tage anstatt 2 wochen beträgt. von woche 5 bis 8 dann 1 woche und ab da an erst 2 wochen. alles innerhalb der probezeit.

    wenn der arbeitnehmer dann kündigen will muss er sich, nicht wie sonst nur der arbeitgeber, an die verlängerten kündigungsfristen halten. die fangen ab 2 jahren betriebszugehörigkeit an.

    kannst dich ja mal fragen warum equal pay und equal treatment ein fremdwort in der zeitarbeit sind. tarifverträge sind u.a. dafür da diese grundsätze auszuhebeln. das schlimme daran ist, dass das vollkommen legal ist.

    2t: ich weiß übrigens nicht ob die 2 wochen frist in der PZ auch für azubis gilt. auszubildende sind soweit ich weiß keine angestellten und haben auch andere rechte und pflichten. nach der pz müsste aber, wie bereits gesagt, die 4 wochen frist zum 15. oder monatsende gelten.
     
  9. 10. Mai 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    Ja, da liegst du richtig
     
  10. 11. Mai 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    schlag deinem arbeitgeber doch einfach einen aufhebevertrag vor und wenn du glück hast kannst du sofort gehen ...
     
  11. 11. Mai 2014
    AW: Fristlos kündigen nach probezeit?

    so siehts doch aus. wenn der ag nicht gerade in personalnot oder ein flachwichser ist, wird er doch auf ein aufhebungsvertrag eingehen. wer möchte schon mitarbeiter halten, die sowieso in 4 wochen weg sind.
     
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