FSJ + Nebenjob

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von sn4p3, 22. Juni 2010 .

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  1. 22. Juni 2010
    Hey,

    ich muesste wissen wie es aussieht, wenn man neben einem FSJ-Job (voraussichtlicher Verdienst 250€) noch einen 400€ Job haben kann ohne großartige Abzuege zu bekommen!

    Bekannt ist mir, dass man als 400€-Jobber keine Steuern zahlen muss aber wie isses + die 250€ vom FSJ bzw muss ich nur darauf achten, dass ich nicht ueber einen gewissen Satz komme oder ist es gernell nicht moeglich?

    Bitte nur Antworten, die auf sicheren Quellen basieren

    lG, sn4p3
     
  2. 22. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob


    Endlich spricht einer aus der Seele , dass würde mich auch interessieren . Ich glaube du wirst schon was abgezogen bekommen .
     
  3. 22. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob

    Du kriegst ja dann 650€!

    D.h. da du 250€ nur kriegst is das schon abgezogen, bzw. kriegst du dann 650€ Netto.

    Fanatico
     
  4. 22. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob

    soweit ich weiß wird das nur versteuert wenn du in nem jahr mehr als 7800 euro bekommst.
    ich glaub bei meinem freund wird das zivi auch net versteuert..weil der arbeitet 400EUR basis bei mäcces und beim zivi bekomtm man ja auch so um die 300 euro denk ich..und hab nix von gehört dass das auch versteuert wird, beim FSJ isses denk ich dasselbe
     
  5. 22. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob

    hmm ka aber beim fsj kriegst du noch kindergeld

    was du vllt. auch noch nicht wusstest^^

    am besten mal in deinem bundesland beim arbeitsamt nachfragen

    man darf im jahr nur einen betrag x verdienen...
     
  6. 22. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob

    Passiert nichts.
    400EUR Job wird pauschal versteuert und mit dem FSJ Gehalt bleibst du unter 8004EUR!

    Fürs KiGeld jedoch stellt der 400EUR job ein Bezug dar (R32.10) dar (400EURx12=4800, 4800-180=4620EUR) und das Gehalt (250x12=3000, 3000-920=2080EUR)
    Etwas Luft ist da also auch noch.

    Hast du als FSJ'ler eig SV Beiträge zu zahlen, oder zahlt die dein AG alleine ?
    Edit: Gefunden. Ja musst du, ändert aber nichts , da abziehbar von deinen Einkünften und Bezügen
     
  7. 22. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob

    Aehm SV = Sozialversicherung?

    Also ich muss mich selbst versichern! Das ist das einzige was ich bislang gesagt bekommen habe!
    Die Rechnung von L4Z0R habe ich auch schon gemacht, deshalb ging ich davon auch aus dass es machbar sein muesste, betrifft ja aber nur das KiGeld. Naja ich werde wohl die endgueltige absicherung erst vom arbeitsamt bekommen... danke fuer eure antworten, bws sind raus.

    Wenn jemand noch ne Quelle haette waere ich sehr dankbar! Der Weg aufs Amt ist gerne einzusparen

    lG, sn4p3

    PS: Achso, falls das noch wichtig ist! Ich muss bei dem Job nicht zwingedn 400 EUR verdienen! Werde ich aller voraussicht auch nicht schaffen!
     
  8. 23. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob

    Also steuermäßig sollte das kein Problem sein weil der Träger vom FSJ das steuertechnische übernehmen sollte und es ein Freiwilligendienst ist. Aber wenn du ein FSJ machst wirst du glaub ich kaum in der Lage sein einen Nebenjob zu machen da du eben arbeitest wie ne Vollkraft. Bei mir wars zumindest so..

    msg BelaFarinRod
     
  9. 23. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob

    achja, was mir noch eingefallen ist ^^ (neuer post damit du siehst dass ich was neues hab )
    wenn du zb mehr als 7800 EUR im Jahr verdienst, sagen wir mal.. 7801 EUR
    Dann wird erst ab den 7800EUR abgezogen, also das was überschüssig ist. Dann würdest du also für die 1EUR nur die Steuern bezahlen. Wenns 14% sind(weiß den wert net genau) dann musst du eben 14 ct blechen ^^
    Genauso isses dann wenn du zb 8000EUR verdienst. Dann werden die steuern nur von den 200EUR überschuss abgezogen
    (gut das wir das am montag erst inner schule belabert haben )
     
  10. 23. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob

    Ist nicht ganz korrekt.
    Ab 2010 wurde der Grundfreibetrag auf 8004 EUR angehoben.
    Des Weiteren wird die Einkommensteuer nicht von deinen Bruttoarbeitslohn berechnet sondern von deinem zu versteuernden Einkommen, das anhand einer Steuererklärung ermittelt wird. Daraus folglich stehen dir sämtliche Pauschbeträge zu, sodass selbst bei einem Jahresverdienst von 10.00 EUR keine Einkommensteuer anfällt.
    Der 400 € Job wird pauschal versteuern und muss im Rahmen der Steuererklärung nicht angegeben werden, somit zahlt man nur die Pauschalen Steuern.
     
  11. 24. Juni 2010
    AW: FSJ + Nebenjob

    okay, danke an alle antwortgeber. BWS sind raus, das duerfte mir genuegen
     
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