Führerschein 125er???

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von D00m, 18. Mai 2006 .

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  1. 18. Mai 2006
    Hi Leute hab seit einer Woche meinen Autoführerschein der Klasse B also ganz normalen Autoführerschein ohne großen anhänger.Nun brauche ich vorrübergehend (für die nächsten 3 Jahre) ein fahrbaren Untersatz.Ein Auto kann ich mir nicht leisten deshalb überlege ich da ich auch nicht die riesen Strecken fahre ob ich mir nicht einen Roller oder ein Motorrad zulege.

    Bei einem Roller habe ich das Problem das die meisten ja nur 50 kmh fahren das mir doch nen wenig zu langsam.

    Bei einem Motorrad also einer 125ccm maschiene wäre das schon etwas anderes aber darf ich die den mit dem normalen Führerschein der Klasse B überhaupt fahren?


    Was würdet ihr mir raten 125er oder Roller und wie sieht es so preislich aus ich habe kein Plan was so ne halbwegs vernümftige 125er kostet könnt ihr mir das sagen?Auch was ich an Steuern und Versicherungen zahlen müsste hat da wer ne Ahnung von?
     
  2. 18. Mai 2006
    Der Führerschein klasse b schliesst klasse m,l,s ein. Dazu gehören leider keine 125ccm maschienen.

    Klasse B:
    Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.
    klasse m:
    Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    klasse l:
    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
    Klasse s:
    Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

    Greetz lugges
     
  3. 18. Mai 2006
    Oh das ist doch das bedeutet ich darf nur Roller fahren bis 50 ccm?
     
  4. 18. Mai 2006
    ja du darfst nur roller bis 50ccm fahren.
     
  5. 18. Mai 2006
    Der A1 schein kostet um die 1000€ und ein Moped gibts ab 500€.Die Dinger kosten in der Versicherung ca. 400€ 8o .Also insgesammt ~2000-3000€


    Greez


    Wies3l
     
  6. 18. Mai 2006
    Die Versicherung kostet dich nur so viel wenn du 16 bist, daa du da direkt mit 300% oder so anfängst, das muss aber auch nicht unbedingt sein wenn man das ganze etwas klug angeht^^
    An deiner Stelle würde ich auf keinen fall den A1 machen, wenn dann direkt den richtigen Motorradlappen, also Klasse A, denke dass der dich ca. das selbe koste.
    mfg
    torsKen
     
  7. 18. Mai 2006
    Naja ich bin ja nun 18 mein Geselle sagte mir das er für seinen Roller 60 Euro im Jahr an Versicherung zahlt.
     
  8. 18. Mai 2006
    ja stimmt schon,
    es sind unter 100€
     
  9. 18. Mai 2006
    wenn du deinen klasse b schein vor 1 april 1980 gemacht hast darfst du 125 ccm maschinen fahren, andersfalls lappen dafür seperrat machen bei meiner fahrschule kostet der ca 500-600€ ja und versicherun so zwischen 50-400€ je nachdem was du fahren willst und wie alt du bist bzw was du für en freibetrag so hast also welche versicherungsstufe
     
  10. 18. Mai 2006
    Bei mir in der Fahrschule kostet alleine das anmelden 250-300€, der Antrag für das jeweilige Amt kostet in sich auch schnell mal 50€. Dann kommen da 12 Sonderfahrten a 45€ drauf und TÜV verlangt fürs prüfen auch was.

    500-600€ sind also etwas zu wenig...


    Also an deiner Stelle würd ich dann gleich A machen. Dann kannste dir immer noch ne 125er kaufen...

    Pass nur auf, dass du nicht hängen bleibst, Motorrad fahren macht süchtig 8)
     
  11. 18. Mai 2006
    ~moved~
     
  12. 18. Mai 2006
    Also, zurück in die Vergangenheit , denn mein dad dürfte meine kleine fahren (125er)


    aber naja, hat sich wohl einges geändert.


    Und 125er zu machen wäre mit 18 schwachsinn, dann doch eher gleich A, denn das lohnt sihc ja dann wohl doch shcon mehr

    Aber ansonsten musste da wohl leider zugucken, aber ich denke mal, wenn man 18 ist und gern motorrad fährt, meinste nicht, mein holt sich Klasse A ??

    Also ich als motorradfan mach mit 18 sofort A und warte mit B ^^ winter is mir egal, ich kann auhc fahrrad fahren und frühling/sommer/herbst ist moped einfach nur zu geil ^^

    man sieht sich an einer ampel und dahinter ist die maschine leider einige hundert meter weiter weg als das auto, huch sry (glaubt ja nich ein porsche oder ferari ist da im anzug besser, hehe)


    das zum algemeinen, wenn du b hast, lohnt es sich aufjedenfall nicht, A1 zu machen (meiner meinung nach) , da lohnt sich nur A^^


    mfg

    cydoc
     
  13. 19. Mai 2006
    Ihr habt recht habe mich heute gleich für den Führerschein der Klasse A angemeldet Motorradfahren schockt schon.Ich bin allerdings froh das ich den B Schein schon habe so kann ich zumindest schonmal mit unserem zweitwagen ein kleiner niedlicher Opel Corsa durch die Gegend fahren.
     
  14. 21. Mai 2006
    Nicht Schlecht da hat man schon ein art von Motorrad aber spar dann lieber für richtig Motorrad!! (meine Meinung)
     
  15. 21. Mai 2006
    also ich weiß nich ob man das mit dem B machen kann, aber vllt. kennt noch einer von euch noch eine sogenannte SIMSON... des dingt fährt vllt. 80km/h, in den papieren steht 60 und des ding brauch nich zum TÜV, die versicherung kostet verdammt wenig und die dinger an sich auch nich !
     
  16. 22. Mai 2006
    habe für meinen A1 Führerschein 950€ bezahlt!
    Aber der war mir das Geld auch wert da man ein bisschen schneller unterwegs ist!!!

    GRUß
     
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