Führerschein...

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von $aint, 25. März 2006 .

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  1. 25. März 2006
    Jaa...
    Also ich wollt mal wissen was passiert wenn ich erwischt werde beim autofahren mit einem Führerschein den man ab 17 machen kann? Wird nur mein führerschein wegenommen und krieg dann mit 18 mein richtigen? Andere frage wäre wenn ich den führerschein mit 17 mache muss ich dann wenn ich achtzehn bin nochmal ne prüfung machen oder krieg ich gleich den 18er führerschein?


    MfG
    $aint
     
  2. 25. März 2006
    Lappen mit 17 ?

    - Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung.

    17 Jahre, gefahren ohne Begleitperson und erwischt worden ?

    -Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

    Was pasiert mit 18 ?

    -Mit Vollendung des 18. Lebensjahres (sprich: sobald man 18 Jahre alt geworden ist) wird die Prüfbescheinigung auf Antrag in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt. Es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder zusätzliche Prüfung nötig.

    ABER...

    Die notwendige Antragstellung könnte in der Freude über die Volljährigkeit womöglich "unter die Räder" kommen, sprich vergessen werden. Das Tückische daran ist: Solange der Antrag auf Streichung der Auflagen nicht bewilligt ist, behalten die Auflagen weiterhin ihre Gültigkeit! Man erkennt die Sachlage ganz einfach daran, ob man noch die Prüfungsbescheinigung oder schon den Führerschein in den Händen hält. Allen Geburtstagskindern sei dringend geraten, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Denn ansonsten könnte man sich großen Ärger, wenn nicht sogar sehr, sehr großen Ärger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einhandeln.
     
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