#1 2. Januar 2011 Hi Leute, und zwar für eine Gaspistole braucht man ja einen kleinen Waffenschein (50 €)... Die Waffe lädt man ja mit Gas, schiebt dann das Magazin mit den Pfefferkügelchen rein und dann könnte man theoretisch schießen, gell? Meine Frage ist: 1. Wie lange hält das Gas in der Waffe? 2. Gibt es auch eine Waffe, wo das Gas mit in den Kugeln sind, sodass ich kein Gas nachfüllen muss? 3. Welche Waffe könnt ihr empfehlen? Ps.: ich weiß, dieses Thema ist umstritten und viele Raten doch zum Pfefferspray oder sogar Elektroschocker... Ich will einfach nur diese Fragen geklärt haben, da momentan im Bekanntenkreis sich viele so eine Waffe zulegen wollen. Gruß Keks + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage ich vermute du redest von einer 9mm? da würde ich dir die P22 empfehlen (habe ich selbt) dazu kannst du dann die Patronen holen (platzpatronen) zum abfeuern von reaketen für Silvester z.b. du kannst natürlich auch das magazin mit CS oder Pfeffergas laden. aber mal so gefragt für was brauchst du die? weil mit dir rumtragen darfst du sie ja eh nicht!? gruß + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage Ich würd dir die P30 von Hekler und Koch empfehlen. Die P22 hat zu viele Plastikteile die schnell kaputt gehen. Unter Anderem hat die P22 kein Schlittenfänger, sprich der Schlitten knallt einfach ungebremst nach hinten und somit gegen die Plastikteile. Die bei mir nur 6 Stunden gehalten haben bei intensiver Nutzung. mfG + Multi-Zitat Zitieren
#4 2. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage Ok nice danke für die Posts, du kannst die Waffen bei dir tragen, außer bei Öffentlichen Festivals, Kirmes und Co. Also gibt es keine Patronen wo das Gas mit drinne ist, sondern ich muss IMMER das Magazin mit Gas füllen + Multi-Zitat Zitieren
#5 2. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage nein du darfst sie nicht mit rum tragen nur auf deinem eigenen Grundstück sonst fällt das unter unerlaubter Waffenbesitz da du keinen Waffenschein wie die Polizei hast. ja in den Patronen ist das füllmittel schau hier: http://www.freie-waffen.com/catalog/images/big/9mmpak1.jpg + Multi-Zitat Zitieren
#6 3. Januar 2011 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017 AW: Gaspistole - Frage gas nachfüllen? kugeln? ne gaspistole, oder schreckschusspistole funktioniert genau so wie ne echte waffe. einziger unterschied ist, dass kein projektil den lauf verlässt. die munition sieht aus wie auf dem link über mir. --> grüne kappe = knall --> gelbe kappe = CS reizgas --> braune kappe = pfeffer und zum kleinen waffenschein: dieser funktioniert genau so wie der große für scharfe waffen! er berechtigt dich zum mitführen einer geladenen schreckschusswaffe am mann. welche man empfehlen kann? kommt drauf an. zum selbstschutz würd ich auf nen revolver zurückgreifen, denn: - schön klein und funktioniert immer einwandfrei (hab selbst den Röhm rg59) - relativ günstig zu haben bei den halbautomatischen kann man von den walther nachbauten p22 und p99 eigentlich nur abraten, da anfällig. die heckler und koch p30 ist ganz schick, kann aber in der haltbarkeit keinesfalls mit nem Röhm RG96 mithalten. --> also wenn die größe nicht stört, klare kaufempfehlung! video dazu gibts auf youtube. 1000 schuss am stück ohne reinigung und die rg96 hat nichts. bei der p30 gibts den gleichen test, einfach bei yt schauen. + Multi-Zitat Zitieren
#7 3. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage Die Waffe funktioniert ohne Treibmittel Egal welche Schreckschuss du auch benutzt/kaufst, sie funktionieren alle gleich. Magazin laden,Schlitten zurückziehen (was bei Revolvern entfällt) und du kannst Schießen. Der Hahn der Waffe trifft auf die Rückseite der Patrone, diese zündet und das CS-Gas,Pfeffer whatever schießt vorne raus Mit dem kleinen Waffenschein darfst du die Waffe überall hin mitnehmen. (Veranstaltungen,Demonstrationen blablub ausgeschlossen) Der kleine Waffenschein erlaubt dir jedoch NICHT (!!) zu schießen! Solltest du in einer Notwehrsituation schießen, solltest du auf die Gleichmäßigkeit achten. Dh. wenn dein Gegenüber mit bloßen Fäusten vor dir steht und dir nur droht, wird dir kein Richter die Notwehr ansehen. Mach kein Scheiß damit, auch wenn man sich selber im Recht sieht... + Multi-Zitat Zitieren
#8 3. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage ok vielen Dank =) dann werde ich mal schauen, was die guten Dinge so kosten.. Wenn ich also die Pfeffergaskügelchen kaufe, brauche ich keine kleine Gasflasche zusätzlich kaufen, habe ich das so richtig verstanden? + Multi-Zitat Zitieren
#9 3. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage ja das hast du richtig verstanden, du verwechselst das ganze ein bisschen: es gibt zwei arten: 1. Gas Pistole (Gaser), Schreckschusspistole oder auch Signalpistole genannt http://de.academic.ru/pictures/dewiki/112/p99_and_roehm_3s_with_ammunition.jpg 2. Co2 Pistolen, Sportpistolen, Lufdruckpistole Funktionsweise CO2-Waffen 1. Ist das was du glaub ich möchtest und wie oben schon beschrieben, Waffe funktioniert wie eine Echte, du hast die selbe funktion (Schlitten, Patronen, Magazin usw. ) kein zusätzliches Gas ect. 2. Ist eine Co2 Pistole, die Funktioniert nur mit Co2 oder HP Gas, In das Magazin wird eine Co2 Kabsel geschraubt. Im Lauf oben ist teil ausklabbar, hierrein werden die sogenannten Diabolos gelegt. Mit der Waffe kannst du richtig schiessen, bzw. kleine Projektile verschiessen. So eine Kapsel hält ca. 100 - 200 Schuss, die geschwindigkeit der Projekttile variert jenachdem wie viel Gas die Kapsel verlässt. Für Beide Waffen gilt das gleiche Waffen gesetzt. Auf deinem Grundstück und in deinem Haus darfst du beide Waffen funktionsbereit Besitzen. (ab 18 Jahren) Auch damit Schiessen wenn sichergestellt ist das dass Projektil das Grundstück nicht verlassen kann bzw. du mit dem Lärm nicht deine Nachbarn störst. Zum Transportieren muss die Waffe getrennt und ohne Magazin und Kugel im lauf transportiert werden. D.h. die Waffe darf nicht schussbereit sein und auch nicht innerhalb von ein paar sekunden Schussbereit gemacht werden können. Es sei denn du hast den kleinen Waffenschein, zu beantragen am Einwohnermeldeamt (keine Vorstrafen vorausgesetzt) damit bist du berechtig die Waffe Schussbereit zu tragen bzw. mit dir zu führen (ausnahmen öffentliche Verantstaltungen usw.) + Multi-Zitat Zitieren
#10 3. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage So für eine Ssw ( Schreckschusswaffe ) brauchst du keinen Waffenschein. Du kannst wenn du 18 bis ganz legal eine erwerben. Diese darfst du auf deinem Grundstück benutzen. Wenn du einen kleinen Waffenschein beantragst, darfst du die Waffe FÜHREN. Ja richtig gehört du kannst sie mitnehmen nach draußen. ABER es gibt Sonderregelungen wo du sie trotzdem nicht dabei haben darfst. (z.B große Veranstaltungen) Mit diesem Waffenschein darfst du dich zur NOT wehren. Pfefferkügelchen etc. brauchst du gar nicht. Ich versteh hier eigentlich nicht so recht was du damit meinst. Es gibt ganz normale Pfefferpatronen die du so erwerben kannst. Wenn du einen zur Selbstverteidigung willst greif zu einem Revolver. Bei normalen Pistolen kann immer wieder etwas Schief laufen. Dann stehste da mit gezogener Waffe und kannst nicht abdrücken. Außerdem halten Revolver 10 mal so viel wie eine Pistole aus. + Multi-Zitat Zitieren
#11 3. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage In den Patronen mit CS-Gas/ Pfeffer befinden sich keine "Kügelchen" sondern das CS-Gas/ Pfeffer in kristaliner Form welches durch die Hitze beim abfeuern verdampft und aus dem Lauf austritt. Reichweite liegt bei 1 - 3m. Die Reichweite hängt aber von der Patrone (Qualität und blubb steht idr. auf der Packung) und vorallem von der herschenden Windstärke ab. Bei 'nem Sturm wirste nichtmal was auf 1m treffen. ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#12 6. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage Ich sehe das gerade mal so... Du hast keinerlei Ahnung vor der Materie. Als Erstes solltest du dich damit beschäfftigen wie eine Waffe funktioniert. Wenn du das gemacht hast, kannst´de dich entscheiden zwischen Revolver oder Magazin Pistole. Wenn du dich dann entschieden hast, kannst du in ein Waffenfachgeschäft gehen ( Kettner, Ottobönicke oder nen Genarel Store ). Das beantragen eines Kleinen Waffenscheins, kannst du dir nur erlauben wenn du dir nix "großes" erlaubt hast. in sachen Polizei. Also wenn du ein eintrag hast oder hattest dann kannst´de das vergessen. Nach der Beantragung wird es ca 5-6 Wochen dauern eh du den hast. Ich hab 3 Monate gewartet... Jetzt was zur Munition. Es gibt KEINE Munition wo irgendwas drin ist, geschweige den rauskommt. Sprich iwelche "kugeln" jedenfalls nicht als Gas/Schreckschusspistole. Wenn du was willst was auch schiesst, kauf dir ne CPSport Da kannst´de dann mit Pressluft und Diabolos rumschiessen. Weil aus der Gas/Schreckschuss waffe kommen nur Gase. Wie Robbynator schon sagte, Grün = Knall Gelb = CSgas Rot (so kenn ich das) = Pfeffergas Es sind Kal. 9 mm P.A.K. Patronen als standart. Ansonsten ist das auch nicht so einfach mit Hin und her laufen mit einer halb/vollgeladener Waffe. Du darfst damit z.B.: nicht Bahn fahren oder dich auf´m Bahnhof bewegen. Du darfst damit auch nich in einem Aufzug herrumlaufen. Auch auf´m Rummel darfst du solche eine Waffe nicht mit dir führen. Du musst die Waffe auch Fachgerecht lagern. Das heisst du musst einen Tresor besitzen. Im falle einer Gas/Schreckschuss Waffe reicht auch ein einfacher kleiner Möbeltresor den man aus Hotels und so kennt. Und Schiessen darfst du ja eh nur auf´m Privatgründstück ODER aber auf der Straße wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Und ganz zum Schluss noch soviel...die Waffe möchte ja auch auseinander genommen werden und geputzt wieder zusammen gesetzt werden.. + Multi-Zitat Zitieren
#13 6. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage Das mit dem Tresor stimmt nicht. Du brauchst doch keinen Tresor für ne Ssw. + Multi-Zitat Zitieren
#14 7. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage soweit ich mich erinnere gibt es den kleinen waffen schein und den normalen!? das für dich der kleine waffenschein in frage kommt kann ich dir fogende sagen. mit dem kleinen darf man glaub ich nur eine bestimmte gruppe von waffen mit sich tragen und das nur im "waffentäschchen". erkundige dich unter anderem auch mal darüber, es gibt hier mit sicherheit jmd. der besser bescheid weiss. PS: du musst ja ein tollen bekanntenkreis haben! + Multi-Zitat Zitieren
#15 7. Januar 2011 AW: Gaspistole - Frage Wofür beantragt er denn den kleinen Waffenschein ? Wenn man keine Ahnung hat... Meine Empfehlung Colt gpda9 sehr robust und sehr zuverlässig. + Multi-Zitat Zitieren