gegenanzeige frist

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Wikinger, 8. August 2008 .

Schlagworte:
  1. 8. August 2008
    tach. kann mir jemand mit ner quellenangabe sagen wie lange man nach einer straftat gegenanzeige stellen kann?

    bw sicher wenn mit vertrauenswürdiger quelle
     
  2. 8. August 2008
    AW: gegenanzeige frist

    Soweit ich weiss kommt es da auf die Sache an, kannst du näher drauf eingehen - was passiert ist?
    Körperverletzung? etc....
     
  3. 8. August 2008
    AW: gegenanzeige frist

    Wäre schon hilfreich zu wissen worum es denn geht...

    Ich kenns nur so, dass das zb bei Verkehrsdelikten häufig angewendet wird, wenn Aussage gegen Aussage steht. Jedoch gibt man damit dann zu an der Sache beteiligt gewesen zu sein, weil "ich war nicht da, hab nix mitbekommen" funktioniert dann ja nicht mehr ^^

    Einfach mal bei der pozilei anrufen und fragen, musst ja nicht genau sagen worums geht. Gibt bestimmt sowas wie ein allgemein gültiges Gesetz für Gegenanzeigen.
     
  4. 8. August 2008
    AW: gegenanzeige frist

    nein es geht darum, ich bin wegen gefährlicher körperverletzung angeklagt. die tat ist jetzt 2 wochen her, und ich hab jetzt die aussage bei den bullen verweigert da der bulle meinte meine version kann nicht stimmtn, da durch ein paar fäuste keine 4 rippen gebrochen werden, das schlüsselbein, und sogar ein riss in der lunge entsteht. jetzt will ich wissen da ich mir erst einen anwalt suchen muss wie lange ich gegenanzeige wegen beleidigung stellen kann...
     
  5. 8. August 2008
    AW: gegenanzeige frist

    Also ich weiss dass es bei normaler Körperverletzung eine Frist von 3 Monaten gibt in denen du Gegenanzeige erstatten kannst, wie es bei gefährlicher KpV ist weiss ich allerdings nicht.

    ABER: Einen Anwalt würde ich dir trotzdem raten, alleine ziehst du dich da nicht raus, eher rein - durch unqualifiziertes auftreten oder ähnliches!
     
  6. 8. August 2008
    AW: gegenanzeige frist

    Ich denk daraus geht hervor, dass du den ersten Schlag gemacht hast?! Da kann ich dann echt nur sagen selber Schuld, wirst mit ner Anzeige wegen Beleidigung net durchkommen, weil das nicht rechtfertigt körperliche Gewalt anzuwenden. Und bei den Verletzungen hast du schon ordentlich zugelangt. Selber Schuld, musst nun auch die Konsequenzen tragen.

    Hab selber schon wegen sowas vor Gericht ausgesagt oder auch selber mal zugelangt, allerdings nachdem der andere angefangen hatte und muss aus Erfahrung echt sagen, der der zuerst körperliche Gewalt anwendet ist der der auch die Strafe abbekommt. Nächstesmal solltest dich halt beherrschen.
     
  7. 8. August 2008
    AW: gegenanzeige frist

    das ist mir eigentlich auch klar. aber da iwie noch durch den suff sowas von aggressiv gewesen. naja der kerl hat gesagt er kann sich an nichts erinnern nur daran dass er noch geschlagen und getreteten wurde als er am boden lag. das heißt ich kann erzählen was ich will er kann es nicht abstreiten.
    jedoch wusste ich nicht das es so heftig war. ich habe damit gerechnet das er vielleicht n blaues auge oder so davon trägt. aber selbst einen riss in der lunge????
    dann seht ihr mich jetzt auch bald in der Bild zeitung ^^
     
  8. 8. August 2008
    AW: gegenanzeige frist

    http://www.zingel.de/pdf/02verj.pdf
    da fuer dich mal die verjaehrungsfristen des deutschen rechts ...
    ne kleine 16 seitige pdf zum durchschauen ^^

    MfG seT-87
     
  9. Video Script

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