Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 25. April 2007 .

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  1. 25. April 2007
    Das Bundeskanzleramt hat heute in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestags zugegeben, dass die umstrittenen geheimen Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 durchgeführt werden. Als Grundlage dient eine Dienstvorschrift des Ex-Bundesinnenministers Otto Schily.

    Das Geständnis wurde von der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, erzwungen, die einen entsprechenden Antrag stellte. Demnach werden private PCs und Speicherplattformen im Internet bereits seit 2005 durch die Geheimdienste des Bundes überwacht. Die Regierung sieht darin aber keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sowie des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

    Wie oft diese geheimen Online-Durchsuchungen bereits durchgeführt wurden, wollte die Bundesregierung nicht angeben. Stattdessen wurde von Problemen berichtet. Es wurden so viele Daten gesammelt, dass man diese gar nicht überschauen konnte. Laut Bundesregierung wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht verletzt, "zumindest nicht wenn der PC im Garten steht".

    Piltz fordert nun, dass die geheimen Online-Durchsuchungen so lange ausgesetzt werden, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Außerdem sollen die Haushaltsmittel für die Programmierung der dazu notwendigen Software gestrichen werden.

    Bereits im März 2007 hatte die Bundesregierung erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Möglichkeit hat, geheime Online-Durchsuchungen durchzuführen. Dazu berief man sich auf den Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Darin heißt es, dass "Methoden, Gegenstände und Instrumente" zur heimlichen Informationsbeschaffung eingesetzt werden dürfen. Welche Mittel konkret eingesetzt werden dürfen, musste der Bundesinnenminister benennen. Dass er dies in Form einer Dienstvorschrift auch wirklich tat, war bisher nicht bekannt.

    Bereits im Februar hatte der Bundesgerichtshof die heimlichen Online-Durchsuchungen für staatliche Ermittler untersagt, da es eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht gibt. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble drängt seitdem auf eine schnelle Entscheidung, um so den Strafverfolgern die Arbeit zu erleichtern.

    Quelle:http://www.winfuture.de/news,31394.html
     
  2. 26. April 2007
    AW: Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005

    Also für mich ist dies eine echte Sauerei. Und dann auch noch nicht zugeben wie oft man diesschon gemacht hat ist auch únter aller Sau. Und es sind dabei natürlich die Grundrechte nicht verletzt worden und bei allen deutschen Bundesbürgern steht der PC natürlich im Garten. Für wie doof halten die uns eigentlich. Gerade Deutschland müsste doch aus der Vergangenheit gelernt haben. Siehe Nazi-Zeit usw. Aber nein man macht es trotzdem und es ist fast allen egal, der Regierung wie auch den meisten Leuten in DE. Schlimm, dass man bereit ist für ein bischen Sicherheit von Seiten des Staates, seine Daten preiszugeben. Und zu Schäuble; vieleicht sollte man sich mal bei Ihm reinhacken und seine privaten Daten veröffentlichen, mal sehen was der davon halten würde?! Wäre auf jeden Fall lustig zu sehen wie er reagieren würde, und ob er weiterhin für eine heimlich Online-Drchsuchung wäre!
     
  3. 26. April 2007
    AW: Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005

    allein deswegen weil heutzutage alles digitalisiert wird... werden auch private sachen digitalisiert... akten, daten, bilder, videos das geht niemanden was an und ist für mich eine klare verletzung der privatsphäre
     
  4. 26. April 2007
    AW: Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005

    seh ich genauso wie die über mir......

    echt ...was erlauben die sich?
    und muss das nicht erstmal öffentlich gemacht werden bevor das eingesetzt werden kann oder dürfen die das alles so klangheimlich?

    kenn mich da nich so aus...vl. kann mich da mal jmd aufklären.... =)

    mfG
     
  5. 26. April 2007
    AW: Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005

    Ich sehe das ja immer in irgendwelchen Actionfilmen, dass die kontrollieren können, wo die EC Karte das letzte mal eingesetzt wurde oder wann das letzte Mal mit den Handy telfoniert wurde.
    Vielleicht ist das etwas überspitzt, aber genauso scheint das zu laufen.
    Aber dass die einfach so unsere PC's scannen, ist doch schon ein echter Eingriff in die Privatsphäre... zum anderen: Wenn die dabei was finden ist es ja irgendwie auch wieder gerechtfertigt
    Verdammt komplexes Thema, nichts ist wirklich falsch
     
  6. 26. April 2007
    AW: Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005

    trotzallen ist das eine verletzung der privatsphäre.. und wenn die das schon gemacht haben... dann ist das wohl ein klage wert ich mein ein hacker kann doch auch nicht nach 3 jahren sagen ja ich hab ma gehackt und sowas das gilt als geständnis und wird ausm verkehr gezogen...
     
  7. 26. April 2007
    AW: Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005

    Jo, genau so ist es. Der Staat darf hacken und wir nicht oder wie? Das müsste wirklich folgen haben, für diejenigen, die das veranlasst haben. Ich frag mich immer, was als nächstes kommt. Wirklich unverschämt!
     
  8. 26. April 2007
    Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen vorerst

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der scharfen Kritik an heimlichen Online-Dursuchungen privater Computer durch die Geheimdienste gebeugt und die Durchsuchungen vorläufig gestoppt. "Es gibt ein Moratorium", sagte eine Ministeriumssprecherin der Financial Times Deutschland. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet. Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich über das Internet Daten auf privaten Computern ausspähen.

    Am Mittwoch musste nach einer Anfrage der FDP das Bundeskanzleramt im Innenausschuss des Bundestags einräumen, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark.

    Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hatte ebenso wie Vertreter aller anderen Oppositionsparteien im Bundestag nach der Sitzung des Innenausschusses gefordert, die heimliche Online-Durchsuching von PCs zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Maßnahme vorliegt. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben gegen das NRW-Verfassungsschutzkgesetz, das eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz schaffen soll, Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.

    Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

    * Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum "Schäuble-Katalog":http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995

    (jk/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/88938
     
  9. 26. April 2007
    AW: Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005

    war meiner ansicht eigentlich nur eine rage der zeit, bis das ganze mal öffentlich kundgegeben wurde... natürlich wird das internet gewissermaßen überwacht, d.h. jetzt net unbedingt, dass wir hier wandelnde zielscheiben aufgrund von UG sind, aber dieses system bei möglichen terroristen mit plänen einzusetzen, finde ich gar nicht zu verkehrt... grundgesetz hin oder her, solche dinge retten einfach menschenleben...
    wenn das ganze pauschalisiert wird, muss es eh durch den bundestag, d.h. wir werden schon rechtzeitig informiert...

    peacz.
     
  10. 26. April 2007
    AW: Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen vorerst

    Ich find das so krass, da erlaubt der schäuble im alleingang klammheimlich onlinedurchsuchunen (!) ohne das die leute was davon mitekommen sollten unter dem schutzmantel der anti-terror gesetze

    ich meine okay, genau das hat unser aller freund w. Bush nach dem 11.9 auch getan; sich das recht geschaffen jmd. auf verdacht festsetzen zu lassen (cia gefangenenlager und geheime flüge). seit dem sind hunderte amerikaner spurlos verschwunden...

    soll das bei uns auch so weit kommen ???

    was politik sich manchmal herausnimmt...
     
  11. 27. April 2007
    Bundesregierung gibt zu: Online-Durchsuchungen laufen schon und sind vorerst gestoppt

    Ursache der ganzen diskussionen, etwas Hintergrundinfos

    Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum "Schäuble-Katalog"

    Spoiler
    Am 1. März 2007 startete peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Voraberkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate. Damit ist die Anti-Terror-Datei ein zentrales Instrument für die Strafverfolger, um die von der Politik geforderte schärfere Terrorbekämpfung durchzusetzen. In diesem Rahmen wurde diverse Male die Anti-Terrorgesetzgebung verschärft; auch die Diskussion um die die Online-Durchsuchung privater PCs wird in diesem Zusammenhang geführt. Nicht zuletzt tritt Bundesinneniminister Wolfgang Schäuble mit immer neuen Vorschlägen zur Verschärfung der Antit-Terror-Gesetze an die Öffentlichkeit, die zu heftigen Debatten über den so genannten "Schäuble-Katalog" führten – siehe dazu auch die Übersicht zur Berichterstattung über die Anti-Terrorgesetzgebung, die Anti-Terrordatei und die heimliche Online-Durchsuchung auf heise online am Ende des Artikels.

    Die Anti-Terror-Datei

    Bis Ende März wurden insgesamt 38 Behörden im "Produktionsbetrieb" der Anti-Terror-Datei zugeschaltet. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-"Vorsorgedatei" mit 1.018.815 Einträgen.

    In dieser Zahl der zusammengeführten Dateien sind nicht die Dateien der verschiedenen Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes enthalten, weil sie der Geheimhaltung unterliegen. Allein der Bundesnachrichtendienst soll in seinem eigenen Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken verfügen, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen wird.

    Der Zugriff auf die beim BKA errichtete Anti-Terror-Datei erfolgt mehrstufig. Auf das als Verschlusssache VS Geheim eingestufte System darf nur über eine mit Sina-Boxen abgesicherte VPN-Verbindung zugegriffen werden. Dabei trifft der Abfragende zunächst auf eine "erweiterte Index-Datei", die neben den Namen von Terrorverdächtigen auch Bankkonten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Führerscheindaten und die Ansprechdaten von einschlägigen Kontaktpersonen enthält. In der Datei stehen dabei nicht nur verdächtige Personen, sondern auch Firmen, Vereinigungen und Stiftungen mit "Verbindungen zum islamistischen Milieu".

    Neben der Abfrage der erweiterten Indexdatei und den Querverbindungen zu den in der Tabelle aufgeführten Einzeldateien sollen die Daten von den verschiedenen Nachrichtendiensten (BND, MAD, Verfassungsschutz) mit der Technik der "verdeckten Speicherung" abgefragt werden. Dabei erfährt der Anfragende zunächst nicht, ob er mit seiner Anfrage einen "Treffer" in den Geheimdienstdatenbanken erzielt hat. Dafür erfahren die Nachrichtendienste, wer nach wem geforscht hat und können dann Kontakt zu der Person aufnehmen, die die Dateiabfrage gestartet hat. Mit der dann eingerichteten einzelfallbezogenen Datenübergabe sehen die Juristen und IT-Spezialisten die vom Gesetz her geforderte Trennung von Polizei- und Nachrichtendiensten ausreichend verwirklicht.

    Kritiker der Anti-Terror-Datei weisen darauf hin, dass die abgestufte Technik der verdeckten Speicherung eine Ausnahmeregelung kennt: Wenn die Gefahr im Verzuge und Eile geboten ist, können die Daten für den direkten Zugriff durch alle Berechtigten freigeschaltet werden. In solchen Fällen können Datenschutzbeauftragte nachträglich die Verhältnismäßigkeit der Aktion prüfen, bei der die Trennung zwischen Polizei- und Geheimdaten kurzfristig ausgesetzt wurde.

    Bundesregierung gibt zu: Online-Durchsuchungen laufen schon

    Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Dies berichtet die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, auf deren Antrag hin die Bundesregierung zu den pikanten Überwachungen privater PC und Speicherplattformen im Internet Stellung nehmen musste. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
    sehe die Regierung nicht.

    Zur Anzahl der bisher durchgeführten verdeckten Netzermittlungen gab die Bundesregierung keine Auskunft. Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Probleme bei der praktischen Durchführung der Online-Durchsuchungen. So soll von Regierungsseite beklagt worden sein, dass so viele Daten gesammelt worden seien, dass man ihrer nicht Herr habe werden können. Für Piltz ist mit dem allgemeinen Eingeständnis "die Katze aus dem Sack". Laut der Liberalen ist eine reine Dienstanweisung unter keinem Gesichtspunkt eine geeignete Rechtsgrundlage für dermaßen tiefe Einschnitte in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend sei die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor – zumindest nicht in dem Fall, dass der Computer "im Garten" stehe.

    Piltz forderte, die Bundesregierung sollte die Haushaltsmittel für die Programmierung von Software für Online-Durchsuchung und für die eigentliche Durchführung unverzüglich sperren.Die FDP-Innenexpertin fordert die Bundesregierung zudem dringend auf, "die Maßnahme zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vorliegt". Bürgerrechtler erhoben vor kurzem gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Durchführung von Netzbespitzelungen einräumt. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum von der FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingereicht.

    Die Bundesregierung hatte im März – ebenfalls auf Nachfrage der FDP – bereits erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden". Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen. Nicht bekannt war bislang, dass Schily eine entsprechende Anweisung tatsächlich bereits erteilte und dem Verfassungsschutz so eine Art Freibrief zum Online-Schnüffeln hinter dem Rücken des Bundestags ausstellte.

    Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark. Der Sozialdemokrat hatte jüngst auch indirekt eingeräumt, dass staatliche Online-Durchsuchungen von Festplatten bereits praktiziert würden.

    Empörung hat der Bericht des Kanzleramts auch bereits bei der Linksfraktion im Bundestag ausgelöst. Es zeuge von der "Verlogenheit der Bundesregierung, dass sie bislang nach außen hin den Eindruck erwecke, sie suche erst noch nach einer Rechtsgrundlage, aber tatsächlich schon seit zwei Jahren heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen lasse". Die Linke fordert die Bundesregierung auf, völlige Transparenz über die bisherigen Rechtsverstöße der Geheimdienste herzustellen und die Online-Durchsuchungen sofort einzustellen. Es reiche nicht aus, Details zu den bisherigen verdeckten Netzermittlungen nur im parlamentarischen Kontrollgremium des Parlaments erläutern zu wollen.

    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Politik derweil ermahnt, beim Streben nach mehr Sicherheit nicht übers Ziel hinauszuschießen. Im Frankfurter Presse-Club sagte er am Dienstagabend, man müsse sich immer fragen, ob die angestrebte Maßnahme auch wirklich dem Ziel von mehr Sicherheit diene. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gab auch Papier zu Bedenken, Aufgabe des Staates sei neben dem Schutz der Sicherheit die Garantie von Bürgerrechten. Insgesamt müssten Sicherheitsgesetze dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Schaar erhebt in seinem Tätigkeitsbericht schwere Vorwürfe gegen den Staat, dass die Bürgerrechte zu sehr der Sicherheit untergeordnet würden.


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    Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen vorerst


    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der scharfen Kritik an heimlichen Online-Dursuchungen privater Computer durch die Geheimdienste gebeugt und die Durchsuchungen vorläufig gestoppt. "Es gibt ein Moratorium", sagte eine Ministeriumssprecherin der Financial Times Deutschland. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet. Solange diese laufe, dürfe der

    Bundesverfassungsschutz nicht heimlich über das Internet Daten auf privaten Computern ausspähen.

    Am Mittwoch musste nach einer Anfrage der FDP das Bundeskanzleramt im Innenausschuss des Bundestags einräumen, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark.

    Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hatte ebenso wie Vertreter aller anderen Oppositionsparteien im Bundestag nach der Sitzung des Innenausschusses gefordert, die heimliche Online-Durchsuching von PCs zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Maßnahme vorliegt. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben gegen das NRW-Verfassungsschutzkgesetz, das eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz schaffen soll, Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.

    Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
     
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