Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von ~Illuminatus~, 5. Februar 2011 .

  1. 5. Februar 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Hallo,

    wusste nicht genau in welchen Bereich ich es posten sollte. Falls das hier fehl am Platz ist, bitte moven.

    Also es handelt sich um folgendes Problem:

    Ich habe mein Notebook schon 2 mal über Media Markt an Packard Bell (wurde jetzt ja von Acer übernommen) einschicken lassen und es handelte sich immer um dasselbe Problem . Insgesamt wurde praktisch jedes Teil ausgetauscht bis auf einen von insgesamt 2 Ram-Riegeln (--> Motherboard, 1 Ram Riegel, BIOS Update, Recovery, neue Festplatte, neuer CPU).
    Ergo das Problem besteht immernoch trotz eines theoretisch neuen Notebooks.

    Kann ich jetzt in den Media Markt gehen und denen sozusagen auf die Theke n und sagen ich will mein Geld zurück?
     
  2. 5. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    vielleicht hilfts dir ja. Ich meine nach drei fehlgeschlagenen Nachbesserungen innerhalb der Garantiezeit (2 Jahre ab Kaufdatum) kannst du vom KAufvertrag zurücktreten Rückgaberecht nach Mangel (Kaufrecht) - frag-einen-anwalt.de
     
  3. 5. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    Zurücktreten kannst du soweit ich weiß nicht. du kannst aber ein neues notebook verlangen oder gegebenfalls etwas drauf zahlen und ein besseres verlangen. aber geld zurück da lassen sich die meisten nicht drauf ein, da es für acer etc. günstiger ist dir ein neues notebook zu geben als dein geld zurück und sie sind nicht dazu verpflichtet dir das geld wieder zu geben. Was du beantragen musst ist eine "Wandlung"

    hoffe konnte helfen
     
  4. 6. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    einen dritten Versuch haben sie leider noch...dann kannst Du wandeln...
     
  5. 6. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    Wie schon erwähnt, hat der Hersteller das recht auf dreimalige Nachbesserung. Sollte daraufhin immernoch ein Problem bestehen, hast du das Recht auf ein neugerät, bzw. auch vom Kaufvertrag zurück zu treten.

    Solltest du damit Probleme bekommen, denn Media Markt ist allgm. bekannt dafür das sie da gerne abwinken, solltest du dich hier im Forum an Timer wenden. Er hat meiner Meinung nach den größten Wissensstand hier im Forum, was dieses Thema angeht.
     
  6. 6. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    Und was ist wenn ich da morgen hingeh und sag:"Das Problem besteht immernoch, obwohl nahezu jedes Einzelteil ausgetauscht wurde." und dann noch hinzufüge, dass ich wieder ein Notebook von Media Markt nehmen würde, sodass das Geld bei ihnen bleibt?

    Kann man da mit den Service Leuten bissl verhandeln oder müssen die sich strikt an eine Vorschrift halten? Ich seh nämlich keinen Sinn darin mein Notebook wieder einzuschicken, obwohl schon nahezu alles erneuert wurde und der Defekt immernoch besteht.
     
  7. 6. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    Probiers doch einfach aus?
     
  8. 6. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    Dann lass dich aber nicht verarschen.
    Beim Rücktritt steht dir der volle Betrag zu.
    Da wird keine Nutzungsgebühr oder ähnliches abgezogen
    In der Mitte der Seite
    R
    nachzulesen.
     
  9. 6. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    Hatte so ein Problem mal mit einem Handy. Du musst es nochmal einschicken. Ich wollte es damals auch nicht machen weil ich wusste es kommt wieder zurück. Aber du musst es machen. Und du hast das Recht darauf danach dein Geld zu bekommen. Zumindest hab ich mein wieder bekommen! Die Vorschrift besagt aber nunmal das du denen drei Chancen geben musst das Problem zu beheben!

    mfg
     
  10. 7. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    war heut im Media Markt und der eine Typ vom Service hat mir dann gesagt, dass ich nur ein Recht auf einen Wandel habe. D.h. es wird der Zeitwert festgestellt und diesen bekomm ich dann ausbezahlt.

    Ist das richtig, dass ich nur einen Wandel beantragen kann und nicht die volle Betragsausschüttung?
     
  11. 7. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    Wenn man weiss nach was man suchen muss

    Umtausch/Gewährleistung/Nachbesserung/Garantie | Recht: Gewährleistung | user2user-Foren

    Und hier noch ein Auszug aus einem IHK schreiben:

     
  12. 7. Februar 2011
    AW: Geld zurück nach mehrmaligem Einschicken?

    Sollte der PC also ganz normal genutzt worden sein, so wie es vorgesehen ist, sollte es keine Wertminderung geben.
    Das der Rechner nun xMonate alt ist und die Technik veraltet sollte hier keine Rolle spielen.
    Aber wie immer...kein Fachmann, nur Annahme...
     
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