GEMA: einstweilige Verfügungen gegen RapidShare

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ödi, 18. Januar 2007 .

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  1. 18. Januar 2007
    GEMA: einstweilige Verfügungen gegen RapidShare

    Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Landgericht Köln einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber der Dateitauschdienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com erwirkt. Sie sollen Werke aus dem GEMA-Repertoire rechtswidrig genutzt haben. Die Dienste halten Speicherkapazitäten vor, damit Nutzer Inhalte einspeisen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer sagte gegenüber heise online, die Dienste dürften in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Insbesondere verlangt die Gesellschaft von ihnen nun Auskunft darüber, wie viele Werke aus dem GEMA-Repertoire vorgehalten werden.

    Der Filehoster rapidshare.de hat laut GEMA zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei aber bei der GEMA nicht erworben worden. RapidShare habe bislang behauptet, sie haben keine Kenntnis von den durch Nutzer abgespeicherten Inhalten und könne diese auch nicht kontrollieren.

    Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden, sind für die im Rahmen des Dienstes stattfindenden Urheberrechtsverletzungen haftbar.
    Passendes Zitat aus dem RRB: "Wenn ich auf die Straße gehe kann ich ja auch nicht jeden scheiß verzapfen und der Bürgermeister ist dann schuld?"

    GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker sieht diese Entscheidungen auch für den künftigen Umgang mit "Web-2.0-Diensten" wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung.

    "dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum Abruf gestellten Inhalte entheben."

    Quelle:raidrush.ws

    Habs grad gelesen und wollt wissen was das jetzt im klartext bedeutet?
    Wird Rapidshare jetzt geschlossen oder wie?
    mfg ödi
     
  2. 18. Januar 2007
    AW: GEMA: einstweilige Verfügungen gegen RapidShare

    eher nicht, die seite geht ja noch

    das neue rapidshare liegt auch in der schweiz, sollte also schwieriger sein die rechtlich zu belangen
     
  3. 18. Januar 2007
    AW: GEMA: einstweilige Verfügungen gegen RapidShare

    wieso sollte sie geschlossen werden?
    steht da was davon? nein , gut ,frage beantwortet
    ..abwarten!
     
  4. 18. Januar 2007
    AW: GEMA: einstweilige Verfügungen gegen RapidShare

    Ja dann stell ich meine frage anderst: Was kann/macht diese einstweilige verfügung?
    Bin da jetzt ned so informiert^^
    mfg ödi
     
  5. 18. Januar 2007
    AW: GEMA: einstweilige Verfügungen gegen RapidShare

    an google erinnern und dann n wikipedialink als beweis angeben, wenn der andere cool gewesen wäre, dann hätte er geschrieben "google schon, aber wikipedia is mir neu", außerdem wird die frage nach der wirkung dieser einen speziellen einstweiligen verfügung nicht beantwortet.

    hola
     
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