geplitz in der probezeit

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von blitz333, 7. November 2006 .

Schlagworte:
  1. 7. November 2006
    vieleil darf ich denn zuschnell fahren ohne das ich ne nachprüfung machen muss
    also nur geld strafe zahlen muss???(
     
  2. 7. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    abend

    also wenn du nicht mit deinen eigenen auto unterwegs gewesen bist und nicht allzu schnell unterwegs warst. dann kommt das knöllchen an den autohalter und der darf es dann per rechnung bezahlen. also beispielsweise wird dein vater die rechnung bekommen und du würdest die dann in dem fall bezahlen können.

    aber ich weiß nicht genau wie es ausschaut wenn du die geschwindigkeit zu sehr überschritten hast. ich stelle mir dann vor das du dann bestimmt eine nachschulung oder so machen musst.

    aber mit den genauen km/h überschreitungen und der entsprechenden strafe in der probezeit kenne ich mich leider nicht aus.

    gruß
     
  3. 7. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    ab +20 km/h zu viel, bekommst du

    eine aufforderung zu einem Aufbauseminar ... 2 Tage Theorie und eine Praktische Prüfungsfahrt (aber ohne Tüv prüfer).

    kosten ab 700 €

    und dazu kommt, dass sich deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert.

    z.T wird auch anhand des Bildes der Fahrer festgestellt.
     
  4. 7. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    Also soweit ich weiß musst du ne Nachschulung machen wenn du 21 km/h zu schnell bist!!

    mfg Der_Bozz
     
  5. 7. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    also ich denke da wird je nach geschwindigkeits überschreitung die probezeit verlänger
    meistens auf 4 jahre
    aber das mit nachschulung wird so glaube ich nicht passieren
     
  6. 7. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    Diese Angabe STIMMT ZU 100%

    Bis 20 Km/h

    Das wird Sie voraussichtlich 35 Euro kosten.
    Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
    Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
    Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit
    gibt es auch nicht.

    Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt,
    wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet.
    Dann kommen (erst mal) 25,60 Euro Gebühren hinzu.

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    ab +21 Km/h

    Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
    Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

    Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
    Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
    der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
    Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
    bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

    Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
    bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
    Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
    Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
    absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

    Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
    Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
    Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
    Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
    Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
    (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
    bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
    Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
    Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
     
  7. 7. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    Ja, der Meinung bin ich auch wenn du 21 km/h zu schnell fährst dann nachschulung. Aber bis zu 20 bekommst du nur nen Strafzettel im wert von 25€ soweit ich weis und sonst nichts !!


    Stay Tuned | BonG
     
  8. 8. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    Also ein kumpel von mir hatt sich mal in einen Ort reinrollen lassen und is dabei geblitzt worden. Ich glaub mit 20 km\h zuviel. Er hatt ne Verlängerung seiner Probezeit bekommen und musste ne Nachschulung machen. Die hatt ca. 400 Euro gekostet, ziemlich happig.
     
  9. 8. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    hab zur zeit das selbe problem...wurder außerorts in einer 70-Zone geblitzt..hatte sowas zwischen 85 und 95 drauf ! naja nun bin ich am warten was da kommt . es kommt ja noch diese 10% toleranz dazu...sprich ich werde in der 70 Zone erst ab 77km/h geblitzt und ab dann werden die 21km/h zuviel gerechnet..sprich müsste ich eigentlich erst ab 97km/h eine nachschulung machen....

    ich hoffe es zumindest sonst hab ich pech gehabt...
     
  10. 8. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    Hier könnt ihr nachgucken, da steht was für strafen auf euch zukommen:

    Bußgeldrechner
     
  11. 8. November 2006
    AW: geplitz in der probezeit

    Ein Deutsch-Aufbauseminar wäre auf jeden Fall angebracht...
     
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