#1 3. Februar 2010 quelle: golem.de - Gericht: E-Mail-Abmahnungen sind zulässig - Golem.de Ich finde es immer wieder erschreckend, was Politiker und Richter teilweise für ein Verständnis vom Internet haben. Nur mal als Relation: Einen Vertrag mit meinem Mobilfunk-Provider muss ich schriftlich kündigen. Am besten per Fax oder Einschreiben mit Rückschein, damit ich im Zweifel beweisen kann, dass mein Schreiben zugegangen ist. Wenn mich aber jetzt eine Anwaltskanzlei abmahnt soll es plötzlich reichen eine Email an eine Email-Adresse zu senden? Zwischen mir und der Email stehen dann Mailserver, Spamfilter, Firewall etc pp. Hoffentlich entscheided das OLG anders. + Multi-Zitat Zitieren