Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von sge4ever, 9. September 2008 .

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  1. 9. September 2008
    Hallo,

    ich bin gerade ziemlich sauer.

    Habe vom Gericht einen Brief bekommen, wann der Gerichtstermin ist für den ich als Zeuge aussagen muss: mein Geburtstag :angry:

    Folgende Vorgeschichte: Ich war auf einer Abivorfeier, bin dann alleine raus gegangen um zu pinkeln und wurde von einer Gruppe von 5 Russen zusammengeschlagen, hatte aber großes Glück im Unglück.

    So nun meine Frage:

    Kann ich mich beim Gericht beschweren und einen anderen Termin fordern, bzw. eine schriftliche Aussage abgeben, weil ich habe ABSOLUT KEINE Lust diese Penner an meinem Geburtstag zu sehen....ich meine da will ich feiern und nicht im Gericht rumsitzen, vor allem weil ich ja der Geschädigte bin und nicht der Täter....Die Idioten werden sowieso wieder nur ein paar Sozialstunden bekommen...


    Mfg


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  2. 9. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    Du wirst doch dort keine 20 Stunden verbringen. Zieh es einfach durch und geh am Abend schön Frustsaufen mit deinen Freunden. Außerdem besteht ja die Möglichkeit, dass du durch deinen Geburtstag ein kleines Geschenk vom Richter bekommst

    Rein rechtlich gesehen kannst du auch einen kurzen Brief ans Gericht schreiben (Aktenzeichen nicht vergessen) und darlegen, warum Du nicht kommen kannst. Dann wird üblicherweise der Termin aufgehoben und ein neuer bestimmt.
     
  3. 9. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    § 141 Anordnung des persönlichen Erscheinens
    (1) 1Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. 2Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres Erscheinens ab.
    (2) 1Wird das Erscheinen angeordnet, so ist die Partei von Amts wegen zu laden. 2Die Ladung ist der Partei selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; der Zustellung bedarf die Ladung nicht.
    (3) 1Bleibt die Partei im Termin aus, so kann gegen sie Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden. 2Dies gilt nicht, wenn die Partei zur Verhandlung einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist. 3Die Partei ist auf die Folgen ihres Ausbleibens in der Ladung hinzuweisen.



    also ich weiss nicht ob dein bday ein wichtiger grund für die ist, aber wenn ja dann müsste es gehen!
     
  4. 9. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    vielleicht gratulieren dir ja auch die russen...
    nee mal im ernst du bist dort eh nicht lange, dann hauste am abend mal richtig rein und die sache is nur noch halb so schlimm

    wenn das gar net geht ruf halt mal im gericht an und frag...
     
  5. 9. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    1 max 2 stunden sitze da...
     
  6. 9. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    Ich glaub nicht dass sich da was ändern lässt. Is doch auch voll wayne,biste 2 h beim gericht und feddisch
     
  7. 9. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    Ich versteh dich zwar , aber ich denke mal du musst diesen Termin wahrnehmen ,
    als ob es die Sesselpupser da interessiert ob du heute geburtstag hast oder nicht.
    Aber kannst ja trotzdem mal anrufen und nachfragen.
     
  8. 9. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    Geh hin, 1-5 Stunden MAXIMAL biste wieder zuhause und kannst dir die rüber zusaufen

    mfg
     
  9. 9. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    Jo ich würde die 1-2 stunden einfach absitzen
    falls dich das wirklich so sehr beschaeftig .... einfach da nachfragen wo du ne sicher antwort herkriegst.......
     
  10. 9. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    Hey... also ich denke nicht das dein Geburstag als wichtiger Grund gilt den Termin zu verlegen.Das müssen in der Regel schon wirklich wichtige Sachen sein wie Krankheit, ne Beerdigung oder sowas.Versuchs doch auch mal von der andern Seite zu sehn: Du bist da max 2 Stunden schätz ich mal... und hast die Chance den Pennern im Rahmen des Gesetzes eins auszuwischen. Ich denke doch schon das du die nen bissl ärgern willst, schließlich ham die dir eine vorn latz geknallt. Und slenbst wenn nur Sozialstunden bei rauskommen, Spass ham die da bestimmt nicht bei. Ich kenn jetzt den Fall nicht näher aber vllt kriegen sie auch mehr. Und dann haste die Genugtuung sozusagen als Geburtagsgeschenk ;-).

    MFG maha.rishi
     
  11. 10. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    bezweifle das des geht.
    hatte ein meinem letzten bday auch nen gerichtstermin (angeklagter -.-).
    da war auch nix dran zurütteln obwohl die richterin dann als ich dawar und meine daten vorgelesen hat und gesehn hat das mein bday is mit der ausrede kam " oh wenn ich des wüsste hätte ich nen anderne tag ausgesucht".

    naja aber würd trodsdem sagen versuch dein glück und ruf einfach mal beim gericht oder so an und frag nach.



    Gruß
    Crash
     
  12. 10. September 2008
    AW: Gerichtstermin an meinem Geburtstag ?

    Da steht sicherlich eine Telefonnummer drauf.

    Ruf einfach an und frag dort nach.


    Hat wohl einen Grund warum es einen Gerichtstermin gibt...

    Damit sich hier die leute nicht wiederholen, close ich mal das Thema.
     
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