Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von gudy, 31. März 2008 .

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  1. 31. März 2008
    Hi an alle,

    hat jemand Infos für mich wegen einem Bewerbungsgespräch???
    Ich bräuchte einen Gesetzesauszug in dem steht das die Firma, wo man noch beschäftigt ist
    die Ausfallzeit bezahlen muss!!!
    Weil ich muss für Bewerbungsgespräche entweder Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen!!!

    Aber so weit ich weiß gibt es da etwas gesetzliches wo mir der Betrieb die Stunden wieder gutschreiben muss!!!

    BITTE UM HILFE!!!

    IST WICHTIG UND DRINGEND!!!!

    BW´s gibts auch!!!!
     
  2. 31. März 2008
    AW: Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

    Huch wollt nicht bedanken

    Du nimmst dir also nicht "urlaub" in dem Sinne sondern Frei um etwas anders zu machen, außer dich von deiner Arbeit zu erholen, um dann schön gestärkt zurückzukehren!

    Schau mal hier sind sehr viele Infos!

    mfG toR
     
  3. 31. März 2008
    AW: Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

    mh... wenn ich das jetzt richtig verstanden habe... willst du vom Betrieb wo du jetzt arbeitest freigstellt werden, weil du nen Vorstellungsgespräch bei einem anderem Betrieb hast...

    mh bei uns im Betrieb muss man dafür auch Urlaub nehmen bzw. Überstundenfrei nehmen...
    glaube nicht das das gesetzlich geregelt ist...
     
  4. 31. März 2008
    AW: Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

    Dein Arbeitgeber ist im Recht ...laut hier

    http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2007/07101703.html

    oder

    http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2005/05090518.html

    falls du schön gekündigt hast...


    Hier das passende gesetz dazu

    Zeitarbeit und Zeitarbeitsfirmen - alle Infos
     
  5. 31. März 2008
    AW: Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

    ja ich werde nämlich nicht von meinem arbeitgeber nach der lehre übernommen und muss mir was neues suchen
    gitb es da auch nichts für mich wo ich sagen kann ich bekomme die stunden wieder???
     
  6. 31. März 2008
    AW: Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

    Die Gesetzeslage wurde ja schon weiter oben gepostet.

    Und von der Logik / dem gesunden Menschenverstand gesehen:
    Warum soll denn dein jetziger Arbeitgeber die Zeit bezahlen, wenn du bei einer ANDEREN Firma zum Vorstellungsgespräch eingeladen bist? Was hat denn dein jetziger Arbeitgeber damit zu tun?

    Du arbeitest in der Zeit nicht für deine jetzige Firma und du bist auch nicht krank. Also steht dir dafür auch keine Bezahlung oder Anrechnung der Stunden zu.

    Was ich mir vorstellen könnte ist, dass dein Arbeitgeber dich freistellen muss, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegen sprechen, also dass er dir den Besuch des Vorstellungsgespräches nicht unmöglich machen darf.

    Aber dafür bezahlen muss er ganz sicher nicht.
     
  7. 31. März 2008
    AW: Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

    Ich wollte ja nur nachfragen ob es sowas gibt weil ich meinte sowas schonmal gehört zu haben aber ihr habt mir ja gezeigt das es nicht der fall ist und dafür sind wir ja alle da um anderen zu helfen
    bw´s sind raus
     
  8. 1. April 2008
    AW: Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

    Jupp, er muss dich freistellen, fürsorgepflicht des AG

    Schau mal im §629 (oder 692) bgb.


    Viper


    €: ? die anderen antworten waren eben noch nicht da.....^^
     
  9. 1. April 2008
    AW: Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

    ROFL, dann tippst du aber extreeeeem langsam,
    mehr als 3 Stunden für 3 Zeilen...

    =) =) =)

    Also Fazit:

    Freistellen: JA
    Bezahlen / Stunden anrechnen: NEIN.
     
  10. 1. April 2008
    AW: Gesetz bei Bewerbungsgesprächen!!!

    jo vielen dank für die hilfe ich close
     
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