Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei braucht noch Feinabstimmungen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 31. Juli 2006 .

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  1. 31. Juli 2006
    Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei braucht noch Feinabstimmungen

    Der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf zur zentralen Anti-Terror-Datei ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern auch wenn anscheinend weitgehend Einigkeit in der Bundesregierung herscht. Der Gesetzentwurf, der die Zusammenarbeit von Polizei- und Geheimdiensten beim Kampf gegen den Terrorismus regeln soll, sei zwar im Grunde schon zwischen CDU/CSU und SPD abgestimmt, verlange aber nach Feinabstimmungen, erklärte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz gegenüber dem Tagesspiegel.

    Insgesamt soll mit dem Gesetzentwurf die Arbeit der 37 Sicherheitsbehörden koordiniert werden, die in Deutschland für den Kampf gegen den Terror zuständig sind. Die Arbeiten am Gesetzentwurf für eine Anti-Terror-Datei begannen noch unter der Ägide von Bundesinnenminister Otto Schily in der rot-grünen Regierungszeit. Schily schlug damals die Anlage einer so genannten Indexdatei vor, die einen Suchlauf über alle Datenbanken der Behörden gestatten sollte. Bei dieser Indexdatei hätte der Anfragende nur sehen können, ob eine Behörde Informationen über eine bestimmte Person hat. Mit dem Suchergebnis hätte er dann konkrete Anfragen bei einer Behörde stellen können.

    Unter der großen Koalition ist aus der einfachen Indexdatei dem Gesetzentwurf nach eine "erweiterte Indexdatei" geworden, die neben den Namen von Terrorverdächtigen auch Bankkonten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Führerscheindaten und die Ansprechdaten von einschlägigen Kontaktpersonen enthält. Dabei werden in der Datei nicht nur einzelne verdächtige Personen und Vereinigungen gespeichert, sondern auch "Stiftungen und Unternehmen mit möglichen Verbindungen ins islamistische Milieu", wie es im Entwurf heißt.

    Bei der Abfrage dieser erweiterten Indexdatei sollen die Daten von den verschiedenen Nachrichtendiensten (BND, MAD, Verfassungsschutz) mit der Technik der "verdeckten Speicherung" abgefragt werden. Dabei erfährt der Anfragende zunächst nicht, ob er mit seiner Anfrage einen "Treffer" in den Geheimdienstdatenbanken erzielt hat. Dafür erfahren die Nachrichtendienste, wer nach wem geforscht hat und können dann Kontakt zu der Person aufnehmen, die die Dateiabfrage gestartet hat. Auf diese Weise soll die Kunst der Datenbankprogrammierung für die effektive Trennung von Polizei- und Geheimdiensten sorgen, die gesetzlich festgeschrieben ist.

    In einer Stellungnahme der Grünen kommentiert ihr parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck: "Wir warnen davor, bei der Anti-Terror-Datei die Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufzuheben. Das wäre ein schwerer Anschlag auf rechtsstaatliche Prinzipien deutschen Verfassungsrechtes." Nach Ansicht von Petra Pau, Fraktionsvizepräsidentin der Linkspartei, ist die geplante Anti-Terror-Datei "ein Fall für Karlsruhe".

    Im Umfeld des Chaos Computer Clubs wird über Gerüchte spekuliert, nach denen der Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei auch in die Zweckbindung der Mautdaten eingreift und diese abschafft. Hier soll der erweiterte Sabotagebegriff des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) greifen, der unter anderem eine striktere Kontrolle von Chemie-Transporten fordert.

    source: heise.de
     
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