Gesetzesgrundlage zur Einstellung von Ein-Eurojobbern

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Codas, 3. November 2007 .

Schlagworte:
  1. 3. November 2007
    Soo Freunde^^

    Wie sieht es aus, wenn man einen Ein-Eurojobber einstellen will? Brauch man dafür nen angemeldetes Gewerbe? Zahlt man den Euro/h selber oder das Arbeitsamt?

    wie sieht es mit den diversen versicherungen für den angestellten aus? wer zahlt die?



    also erzählt mir einfach mal alles über Ein-Eurojobber. Danke für eure Hilfe.

    MfG Codas

    PS: Die Wikipedidagrundlage hab ich auch
     
  2. 3. November 2007
    AW: Gesetzesgrundlage zur Einstellung von Ein-Eurojobbern

    Soeit ich weiß sind die 1euro jober ja nur im öffentlichen bereich tätig also Kehren, Putzen.... denke das dies nur die Stadt machen kann aber informiere dich ambesten auf dem ABAmt
     
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