Gesetzeslage im 16. Jahrhundert

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von pate1900, 22. April 2010 .

  1. 22. April 2010
    Es geht um den Deutschunterricht, wir behandeln gerade das Buch "Michael Kohlhaas".
    Dazu hab ich heute die Hausaufgabe bekommen, etwas über die Gesetzeslage im 16. Jahrhundert herauszufinden.
    Hab jetzt schon ne Weile im Internet rumgesucht, aber nichts brauchbares gefunden.
    Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte der sich damit auskennt!
    vielen Dank
     
  2. 22. April 2010
    AW: Gesetzeslage im 16. Jahrhundert

    gesetzeslage in welchem land und in welchem bereich? sowas wie ein bgb oder so gab es im 16. jahrhundert gar nicht da es ja auch garkein deutschland gab. von daher gibts da bei einer so oberflächlichen suche eig. nix zu finden
     
  3. 22. April 2010
    AW: Gesetzeslage im 16. Jahrhundert

    gesetze? fehlanzeige

    damals gabs keine bürgerrechte, keine menschenrechte und dementsprechend auch wenige allgemein gültige gesetze.

    jede kleine grafschaft hatte da ihre eigenen gesetze
     
  4. 22. April 2010
    AW: Gesetzeslage im 16. Jahrhundert

    Schonmal drüber nachgedacht auch das Thema Hexenverfolgung mit einzubeziehen?

    Stichwort: Hexenhammer
     
  5. 23. April 2010
    AW: Gesetzeslage im 16. Jahrhundert

    Matern um die überlegen Macht des Souverän zu Demonstrieren
    Foltern als Mittel der Beweisfindung ( teilweise auch als Strafe)
    Prozesse ohne "echte" Anhörung des Angeklagten

    Keine klare Polarisierung Schuld - Unschuld, sondern auch "Halbschuld"

    bezieht sich jetzt alles auf Frankreich vorallem auf das 17. Jahrhundert aber ich denke das müsste auch im 16. Jahrhunder ähnlich gewesen sein.
     
  6. 23. April 2010
    AW: Gesetzeslage im 16. Jahrhundert

    die beiden wiki artikel hatte ich auch schon gelesen..

    danke an alle bewertungen sind raus
     
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