#1 4. Juli 2010 Hi! Lern grad ein wenig für eine bald anstehende Klausur und hab folgende Frage. In welchem Gesetz, wird denn der Gewerbebegriff genauer erklärt? Oder gibt es überhaupt einen passenden §, in dem steht: - nach außern erkennbar - selbstständige Tätigkeit - planmäßig - Gewinnerzelungsabsicht Würde mir für die Klausur helfen Hoffe man versteht was ich meine. Google hat mich nicht wirklich weitergebracht :/
#3 4. Juli 2010 AW: Gewerbebegriff Gut wenn man seine eigene Schrift nimmer lesen kann Also wars der 15er im EStG und nicht der 13er -.- Danke dir :-*