Gewerbebegriff

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Jim Panse, 4. Juli 2010 .

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  1. 4. Juli 2010
    Hi!

    Lern grad ein wenig für eine bald anstehende Klausur und hab folgende Frage.
    In welchem Gesetz, wird denn der Gewerbebegriff genauer erklärt?
    Oder gibt es überhaupt einen passenden §, in dem steht:
    - nach außern erkennbar
    - selbstständige Tätigkeit
    - planmäßig
    - Gewinnerzelungsabsicht

    Würde mir für die Klausur helfen
    Hoffe man versteht was ich meine. Google hat mich nicht wirklich weitergebracht :/
     
  2. 4. Juli 2010
    AW: Gewerbebegriff

    §15 abs. 2 estg

     
  3. 4. Juli 2010
    AW: Gewerbebegriff

    Gut wenn man seine eigene Schrift nimmer lesen kann
    Also wars der 15er im EStG und nicht der 13er -.-
    Danke dir :-*
     
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