Gewerbeschein - GbR/OGH Pflicht?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von LuckyS, 21. Oktober 2008 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 21. Oktober 2008
    Frage: Er möchte über Internet Artikel vertreiben (eigene Website/Webshop) - parallel dazu auch in seinem Umfeld an Freunde, Bekannte und Kunden (Allerdings ohne Geschäfts.-Verkaufsräume). Hin und wieder auch auf einem Flohmarkt.

    Gewerbeschein ist schon klar - aber muss er dazu eine GbR oder OHG gründen?!

    (Wobei ein Firmenname wäre von Vorteil!)


    Bedanke mich für alle Antworten im Voraus! Jede Antwort eine BW sicher!
     
  2. 21. Oktober 2008
    AW: Gewerbeschein - GbR/OGH Pflicht?

    afaik kann er auch kleinunternehmer werden - bin ich zur zeit auch. kannste bis 17000 EUR im jahr steuerfrei verdienen, wenn er dadrüber will ist das halt wieder was anderes womit ich mich nicht auskenne. aber falls er das erst so im kleinen rahmen machen will - kleinunternehmer.
    ansonsten würd ich eher beim finanzamt oder bei der gemeinde fragen, die haben da sicherere informationen. ^^
     
  3. 21. Oktober 2008
    AW: Gewerbeschein - GbR/OGH Pflicht?

    Danke für deine Antwort!

    Aber Gewerbeschein holt er die Tage/Wochen. Du meinst also, wenn er diesen dann hat, ist er also "Kleinunternehmer", aber unter welchen Namen tritt man da auf? Ich meine wenn man Rechnungen schreibt - oder Briefverkehr etc.?!

    Einfach "Kleinunternehmer Andreas Müller" oder was?

    Und wie sieht das den genau bei Dir aus mit den 17.000 €. Ich meine welche Pflichten hast du wem gegenüber damit das in irgendeiner Art und Weiße nachvollziehbar ist wieviel du umgesetzt hast?!

    Danke Dir!
     
  4. 21. Oktober 2008
    AW: Gewerbeschein - GbR/OGH Pflicht?

    Naja, du kannst dir da immernoch n 'Pseudonym' geben beim Anmelden, also bspweise LuckyS Solutions oder so^^, dann schreibste halt bspweise

    LuckyS Solutions
    Lucky Stefan
    Deine Adresse 100
    DE-POSTLEITZAHL Ort

    oder so.
    und unten im Footer oder so kannste ja noch hinschreiben "Kleinunternehmer blabla, telefonkacke, bankkram, blajad." etc.. oder so wenn du das genauer willst musste dich mal informieren.

    du musst halt einmal im Jahr dir n paar Formulare ausdrucken bzgl. steuererklärung und da reinschreiben wieviel du verdient hast. das wars. rechnungen aufheben etc is natürlich klar, falls da irgwas nachvollzogen werden soll oder so.. aber bei der erklärung musste nix mit einschicken.
     
  5. 5. November 2008
    AW: Gewerbeschein - GbR/OGH Pflicht?

    bei ohg haftest du halt mit allem was du hast und bei der gbr brauchst du glaub ich startkapital 24000 oder 25000(oder war das gmbh, was ja daraus resultiert, deswegen...?) und bist dafür dann raus aus der nummer wenns schief läuft

    und für sowas brauchst du keine ohg oder gmbh !!! normalerweise gewerbe anmelden fertig
     
  6. 5. November 2008
    AW: Gewerbeschein - GbR/OGH Pflicht?

    GMBH kannst de auch mit 1 € gründen @ $onny_Black.

    so wie du schreibst würde ich es auch als "kleinunternehmer" machen.
    Vorrausgesetzt er bleibt unter den 17.000.
    Sonst würde ich ihm empfehlen ne GMBH zu gründen.(geht auch ohne geschäftsräume firmensitz und ner villa )allerdings sollte da der umsatz stimmen da noch einiges auf ihn zu kommen würde.

    mfg
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.