Gewerbliche Raubkopierer im Visier der EU

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 7. Oktober 2006 .

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  1. 7. Oktober 2006
    Gewerbliche Raubkopierer im Visier der EU

    Vertreter mehrerer EU-Mitgliedsstaaten haben beim gestrigen Ratstreffen der Justizminister in Straßburg auf die Einführung strafrechtlicher Maßnahmen gegen gewerblich tätige Raubkopierer gedrungen. Seit über einem Jahr diskutieren sie eine neue "Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" und einen dazu passenden "Rahmenbeschluss zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung des geistigen Eigentums". Damit soll die erst 2004 verabschiedete Durchsetzungsrichtlinie ergänzt werden. Mit dieser hatte man sich auf Druck des Parlaments auf zivilrechtliche Maßnahmen beschränkt. Die Justizminister kamen überein, dass die zuständige Ratsarbeitsgruppe an konkreten strafrechtlichen Sanktionen für die Direktive und den Ratsbeschluss weiterarbeiten soll.

    Die Übereinkunft setzt sich über Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit des Rates hinweg: Einige Ratsmitglieder hatten empfohlen, die Formulierung konkreter Maßnahmen zurückzustellen, bis der Streit zum die Zuständigkeit für strafrechtliche Maßnahmen innerhalb der EU prinzipiell geklärt ist.

    Hintergrund des Kompetenzstreits ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, der vor einem Jahr einen Ratsbeschluss zum Umweltstrafrecht für ungültig erklärt und darauf verwiesen hatte, dass strafrechtliche Maßnahmen allenfalls auf dem Weg einer Direktive geschaffen werden können. Für Direktiven gilt das Mitentscheidungsverfahren, bei dem Parlament, Rat und Kommission zustimmen müssen. Selbst bei Einhaltung dieses Weges sind aber einer strafrechtlichen Normsetzung auf EU-Ebene Grenzen gesetzt. Die Gemeinschaft darf nur einen Rahmen vorgeben und muss die Hoheit des nationalen Gesetzgebers im Strafrecht berücksichtigen.

    Bevor der Grundsatzstreit durch ein weiteres von der Kommission angestrengtes Verfahren entschieden ist, mache eine Weiterarbeit an den Fälscher-Straftatbeständen keinen Sinn, kommentierten in Straßburg gestern unter anderen die österreichische Justizministerin Karin Gastinger und ein Vertreter aus Schweden. Die österreichische Justizministerin empfahl, die Effektivität der bestehenden Durchsetzungsrichtlinie zunächst noch zu überprüfen, "bevor wir uns Gedanken machen, ob wir auch strafrechtlich harmonisieren wollen." Immerhin habe man beim Treffen in Tampere beschlossen, vor der Schaffung neuer Rechtsinstrumente die Effektivität bestehender Gesetze zu prüfen. Noch ist die Durchsetzungsrichtlinie in praktisch keinem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt.

    Frankreich, Portugal oder Spanien dagegen wollen dagegen nicht warten. "Fälschungen werden zu einer Plage," sagte der französische Vertreter. Daher unterstütze seine Regierung nachdrücklich den Weg des Strafrechts. Man solle nicht abwarten, bis Abgrenzungsstreitereien entschieden worden seien. Das, so der spanische Vertreter, könne mehrere Jahre dauern. Am Ende kam man überein, die geplanten Maßnahmen zumindest auf die Rechtsinhaber-Ansprüche zu beschränken, die bereits harmonisiert sind und nicht auch auf Urheber- oder Patentrechtsansprüche, die nur national gelten.

    Quelle: heise.de
     
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