#1 4. November 2010 Hab mal ne rein Informative frage bezüglich eines Freundes, er hat bald eine Gerichtsverhandlung und hat angst das er irgendwie eine Haftstrafe antreten muss, was ich auch verstehen kann. Ich meinte aber das er sich eigentlich keine sorgen machen muss, da er gerade in der Ausbildung ist. Liege ich da richtig oder falsch, ich meinte ich informiere mich noch mal im Netz, aber richtig fündig wurde ich nicht. Also wie sieht es aus, kann man eine Person die in der Ausbildung aus der Ausbildung raus ziehen, falls er eine Haftstrafe zu erwarten hat? Ach ja und er wollte sich ein Anwalt nehmen, kann es aber nicht finanzieren, bekommt man dann nicht einen Anwalt bzw. Pflichtverteidiger gestellt und trifft sich vorher auch mit Ihm? Gruß Flairmotion + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Natürlich kann er verknackt werden... Ne Ausbildung ist auch kein Freifahrtschein.... Sonst hätte ich schon längst ne Bank ausgeraubt.... Nur bei kleinen Vergehen, kann man die Haftstrafe evtl. auf nen späteren Zeitpunkt verlegen glaube ich. Nen Anwalt sollte er eigentlich bekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Also so wie ich es von ihm mit bekommen habe, handelt es sich um Körperverletzung mit einem Gegenstand. + Multi-Zitat Zitieren
#4 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Und was war das fürn Gegenstand? Irgendwelche Langzeitschäden o.Ä. ? Ich meine für Flasche aufn Kopp gibts vielleicht ne Geldstrafe mehr nicht... + Multi-Zitat Zitieren
#5 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Sicherlich kann der dann trotzdem in den Bau kommen. Die werden das evt mit bedenken, aber ob der grad ne Ausbildung macht, hat da nicht so viel zu sagen, wäre ja doof, wenn jeder der ne ausbildung macht, machen kann was er will + Multi-Zitat Zitieren
#6 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Dass man wegen einer Lehre nicht in den Bau muss ist mir neu^^ Denke die werden das berücksichtigen und seine Zukunft nicht komplett vernichten wollen, aber verlassen würde ich mich nicht darauf. Denke er kriegt nen Verteidiger, warum fragt er nicht ihn einfach aus, wie es in seiner Lage aussieht. Ob er jetzt mit ner Haftstrafe rechnen kann, oder ob er mit ner Bewährungsstrafe oder sogar Geldstrafe davonkommt + Multi-Zitat Zitieren
#7 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Letztendlich kommt es halt drauf an was "dein Freund" getan hat. Körperverletzung mit einem Gegenstand kann so ziemlich alles sein. Feuerzeug gegen Kopf -> Kleiner Kratzer -> mit Sicherheit keine Haftstrafe. + Multi-Zitat Zitieren
#8 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung hab ihn eben gefragt, tat bestand war wohl eine flasche, der geschädigte hatte eine platzwunde. Er meinte der Geschädigte weiß nicht genau ob er es war, ein weiterer Zeuge kann nicht sagen ob es mit einer Flasche oder Faust war und eine Zeugin meinte sie hätte es genau gesehen. War in einer Großraum Disko mit mehreren Beteiligten. Er selber sagt mir aber nicht genau ob er es mit der Flasche war oder nicht. Er meinte es wäre egal. + Multi-Zitat Zitieren
#9 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Wenn er nicht vorher schon gebaut hat oder sogar auf bewährung ist, gibts nur ne Geldstrafe, Sozialstunden oder sowas halt. Er kommt jetzt bestimmt nicht innen Knast wegen sowas Da hätte er ihn schon richtig demolieren müssen. + Multi-Zitat Zitieren
#10 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung wegen sowas kommt man nich in knast solange er davor nix schlimmes geamcht hat odr auf bewährung ist.. ich hab leider schon oft schlimmeres angestellt und war zum glück nich im bau.. + Multi-Zitat Zitieren
#11 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Das wird max. eine Geldstrafe + Schmerzensgeld + Multi-Zitat Zitieren
#12 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung wichtig, hat er vorstrafen oder ist er auf bewehrung? + Multi-Zitat Zitieren
#13 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung für sowas kommt man (leider) nicht in den knast, auch wenn bei manchen sachen härte strafen wohl gut wären.... wie kann man nur mit ner flasche auf jemand einschlagen + Multi-Zitat Zitieren
#14 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung vorstrafen hat er im alter von 15-17, so weit ich weiß hat er aber danach nichts mehr und jetzt ist er ca. 23 jahre alt + Multi-Zitat Zitieren
#15 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Ich denke § 223 StGB sagt alles. Wenn jemand seine Aggressionen nicht im griff hat dann soll er A) ein Anti- Aggressiontraining besuchen oder B) mit den Folgen rechnen, egal ob seine Handlung begründet oder unbegründet ist. Du verwechselts das glaube ich mit Zivi/ Bund da kann man sehr wohl freigestellt werden aber bei ner Strafe mit Sicherheit nicht. Wir sind hier ja nicht bei wünsch dir was........... + Multi-Zitat Zitieren
#16 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Meine Verhandlung wegen Körperverletzung wurde eingestellt, da ich noch Schüler bin, und keine Vorstrafen in der Richtung habe, muss nur zu sonem Trainingsding, kp was das ist fängt nächste woche an Aber Körperverletzung mit nem Gegenstand ist ja gleich schwere Körperverletzung. Ein Freund von mir musste wegen Diebstahls/Einbruchs 3/2 Tage in Jugenarrest, obwohl er in der Schule ist, konnte es aber aufs Wochenende legen und hatte auch schon mehrere Vorstrafen. + Multi-Zitat Zitieren
#17 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Nur mal so zur aufmunterung. Mein Kollege hat jemanden mit nem Gegenstand verprügelt und sitzt jez 3 Jahre. Viel SPass + Multi-Zitat Zitieren
#18 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Nochmal zur weiteren Aufheiterung.. Die hier schreiben, dass er nichts zu befürchten hat als eine Geldstrafe sind Leute die anscheind vor Jugendgerichten waren. Da er jedoch bereits 23 ist wird er auf jeden Fall ne Bewährung bekommen, grade da er ja auch schon vor Gericht war, das ist egal wie lange das her ist, sowas baut sich nicht wie Punkte in Flensburg ab. + Multi-Zitat Zitieren
#19 4. November 2010 AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung Also da er einen Gegenstand benutzt hat ist es "gefährliche Körperverletzung". Und es ist völlig egal obs ne Erbse oder n Klavier war. Wenn das Opfer langfristige Schäden davon getragen hat, ist es auch noch "schwere Körperverletzung". Ob man beides zusammenrechnet weiß ich nicht, bin kein Jurist. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung - dejure.org Dazu kommen die Vorstrafen....selbst bei Jugendstrafen (die hier ja scheinbar nicht zur Anwendung kommt) kommt es dabei sehr auf den Richter an. Aber sein Anwalt sollte ihm das besser erklären können als wir hier. Und ja, er sollte sich völlig zurecht Sorgen machen! Das ist nunmal gefährliche Körperverletzung und dafür kann man völlig berechtigt ins Gefängnis kommen und völlig berechtigt die Ausbildung verlieren. + Multi-Zitat Zitieren