Haftstrafe wärend der Ausbildung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Flairmotion, 4. November 2010 .

  1. 4. November 2010
    Hab mal ne rein Informative frage bezüglich eines Freundes,
    er hat bald eine Gerichtsverhandlung und hat angst das er irgendwie eine Haftstrafe antreten muss, was ich auch verstehen kann.
    Ich meinte aber das er sich eigentlich keine sorgen machen muss, da er gerade in der Ausbildung ist.
    Liege ich da richtig oder falsch, ich meinte ich informiere mich noch mal im Netz, aber richtig fündig wurde ich nicht.
    Also wie sieht es aus, kann man eine Person die in der Ausbildung aus der Ausbildung raus ziehen, falls er eine Haftstrafe zu erwarten hat?

    Ach ja und er wollte sich ein Anwalt nehmen, kann es aber nicht finanzieren, bekommt man dann nicht einen Anwalt bzw. Pflichtverteidiger gestellt und trifft sich vorher auch mit Ihm?

    Gruß
    Flairmotion
     
  2. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Natürlich kann er verknackt werden... Ne Ausbildung ist auch kein Freifahrtschein....
    Sonst hätte ich schon längst ne Bank ausgeraubt....

    Nur bei kleinen Vergehen, kann man die Haftstrafe evtl. auf nen späteren Zeitpunkt verlegen glaube ich.

    Nen Anwalt sollte er eigentlich bekommen.
     
  3. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Also so wie ich es von ihm mit bekommen habe, handelt es sich um Körperverletzung mit einem Gegenstand.
     
  4. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Und was war das fürn Gegenstand? Irgendwelche Langzeitschäden o.Ä. ?
    Ich meine für Flasche aufn Kopp gibts vielleicht ne Geldstrafe mehr nicht...
     
  5. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Sicherlich kann der dann trotzdem in den Bau kommen. Die werden das evt mit bedenken, aber ob der grad ne Ausbildung macht, hat da nicht so viel zu sagen, wäre ja doof, wenn jeder der ne ausbildung macht, machen kann was er will
     
  6. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Dass man wegen einer Lehre nicht in den Bau muss ist mir neu^^ Denke die werden das berücksichtigen und seine Zukunft nicht komplett vernichten wollen, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.

    Denke er kriegt nen Verteidiger, warum fragt er nicht ihn einfach aus, wie es in seiner Lage aussieht. Ob er jetzt mit ner Haftstrafe rechnen kann, oder ob er mit ner Bewährungsstrafe oder sogar Geldstrafe davonkommt
     
  7. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Letztendlich kommt es halt drauf an was "dein Freund" getan hat. Körperverletzung mit einem Gegenstand kann so ziemlich alles sein.

    Feuerzeug gegen Kopf -> Kleiner Kratzer -> mit Sicherheit keine Haftstrafe.
     
  8. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    hab ihn eben gefragt, tat bestand war wohl eine flasche, der geschädigte hatte eine platzwunde.
    Er meinte der Geschädigte weiß nicht genau ob er es war, ein weiterer Zeuge kann nicht sagen ob es mit einer Flasche oder Faust war und eine Zeugin meinte sie hätte es genau gesehen. War in einer Großraum Disko mit mehreren Beteiligten. Er selber sagt mir aber nicht genau ob er es mit der Flasche war oder nicht. Er meinte es wäre egal.
     
  9. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Wenn er nicht vorher schon gebaut hat oder sogar auf bewährung ist, gibts nur ne Geldstrafe, Sozialstunden oder sowas halt. Er kommt jetzt bestimmt nicht innen Knast wegen sowas Da hätte er ihn schon richtig demolieren müssen.
     
  10. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    wegen sowas kommt man nich in knast solange er davor nix schlimmes geamcht hat odr auf bewährung ist.. ich hab leider schon oft schlimmeres angestellt und war zum glück nich im bau..
     
  11. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    wichtig, hat er vorstrafen oder ist er auf bewehrung?
     
  12. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    für sowas kommt man (leider) nicht in den knast, auch wenn bei manchen sachen härte strafen wohl gut wären.... wie kann man nur mit ner flasche auf jemand einschlagen
     
  13. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    vorstrafen hat er im alter von 15-17, so weit ich weiß hat er aber danach nichts mehr und jetzt ist er ca. 23 jahre alt
     
  14. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung


    Ich denke § 223 StGB sagt alles. Wenn jemand seine Aggressionen nicht im griff hat dann soll er A) ein Anti- Aggressiontraining besuchen oder B) mit den Folgen rechnen, egal ob seine Handlung begründet oder unbegründet ist. Du verwechselts das glaube ich mit Zivi/ Bund da kann man sehr wohl freigestellt werden aber bei ner Strafe mit Sicherheit nicht. Wir sind hier ja nicht bei wünsch dir was...........
     
  15. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Meine Verhandlung wegen Körperverletzung wurde eingestellt, da ich noch Schüler bin, und keine Vorstrafen in der Richtung habe, muss nur zu sonem Trainingsding, kp was das ist fängt nächste woche an

    Aber Körperverletzung mit nem Gegenstand ist ja gleich schwere Körperverletzung.

    Ein Freund von mir musste wegen Diebstahls/Einbruchs 3/2 Tage in Jugenarrest, obwohl er in der Schule ist, konnte es aber aufs Wochenende legen und hatte auch schon mehrere Vorstrafen.
     
  16. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Nur mal so zur aufmunterung. Mein Kollege hat jemanden mit nem Gegenstand verprügelt und sitzt jez 3 Jahre. Viel SPass
     
  17. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Nochmal zur weiteren Aufheiterung..
    Die hier schreiben, dass er nichts zu befürchten hat als eine Geldstrafe sind Leute die anscheind vor Jugendgerichten waren.
    Da er jedoch bereits 23 ist wird er auf jeden Fall ne Bewährung bekommen, grade da er ja auch schon vor Gericht war, das ist egal wie lange das her ist, sowas baut sich nicht wie Punkte in Flensburg ab.
     
  18. 4. November 2010
    AW: Haftstrafe wärend der Ausbildung

    Also da er einen Gegenstand benutzt hat ist es "gefährliche Körperverletzung". Und es ist völlig egal obs ne Erbse oder n Klavier war.
    Wenn das Opfer langfristige Schäden davon getragen hat, ist es auch noch "schwere Körperverletzung". Ob man beides zusammenrechnet weiß ich nicht, bin kein Jurist.

    § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung - dejure.org

    Dazu kommen die Vorstrafen....selbst bei Jugendstrafen (die hier ja scheinbar nicht zur Anwendung kommt) kommt es dabei sehr auf den Richter an.

    Aber sein Anwalt sollte ihm das besser erklären können als wir hier. Und ja, er sollte sich völlig zurecht Sorgen machen! Das ist nunmal gefährliche Körperverletzung und dafür kann man völlig berechtigt ins Gefängnis kommen und völlig berechtigt die Ausbildung verlieren.
     
  19. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.