Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 21. Oktober 2010 .

  1. 21. Oktober 2010
    Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot

    Seit 2005 läuft der Rechtsstreit Heise vs. Musikindustrie. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Ende 2008 das Link-Verbot gegen Heise bestätigt. In der Revision vor dem Bundesgerichtshof entschieden die Richter des BGH nun aber zugunsten des Heise Zeitschriften Verlags.

    Dem Heise Zeitschriften Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite eines Softwareherstellers gelangen konnte. Dieser bot auf einer Unterseite seinen Kopierschutzknacker zum Download an. Die Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hoben nun unter anderem das Urteil des OLG München vom 23. Oktober 2008 auf; die Klage der Musikindustrie wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben die klagenden Firmen der Musikbranche zu tragen.

    Eine detaillierte Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor, sie wird erst in einigen Monaten erwartet. In der Verhandlung vor dem BGH am gestrigen Donnerstag machte der Senat bereits in der Einführung deutlich, dass in dem langjährigen, bereits seit 2005 bestehenden Verfahren im Kern nur noch die Frage relevant sei, welche Funktion dem Link in der konkreten Berichterstattung zukomme. Denn grundsätzlich sei das Verlinken als Mittel der Berichterstattung zulässig. Habe der Link als äquivalente Fußnote der reinen Informationsbeschaffung gedient, spräche dies für seine Zulässigkeit. Anders sehe es aus, falls dem Leser lediglich die Beschaffung der illegalen Software erleichtert werden sollte.

    Derart auf den Punkt gebracht, befassten sich auch die Plädoyers beider Partien hauptsächlich mit der Funktion des Verweises. Der Verlag betonte die herausragende Bedeutung der Linksetzung als originärem Bestandteil der Online-Berichterstattung. Diese ziele als interaktives Medium gerade darauf ab, dem Leser unmittelbaren Zugriff auf Quellen und weitergehende Informationen zu ermöglichen. Die Annahme, dass dem Leser der Download der Software erleichtert werden sollte, sei abwegig. Auch ohne Linksetzung wäre es jedem Leser möglich gewesen, die betreffende Seite aufzurufen. Einziger Unterschied zur reinen, rechtskonformen Nennung des Namens oder der URL war, dass der Leser durch den Link nicht mehr drei Klicks benötigt habe, um auf den rechtswidrigen Inhalt der Seite zu gelangen, sondern bereits mit zwei Klicks ans Ziel gelange.

    Die Musikindustrie argumentierte, dass es im Bericht und insbesondere bei der Linksetzung gar nicht um Wissensvermittlung gegangen sei. Der Link habe allein darauf abgezielt, seinen Lesern den unmittelbaren Zugang zur Software zu erleichtern. [...]

    Siehe dazu auch: Dokumentation: Heise versus Musikindustrie


    quelle: heise online
     
  2. 21. Oktober 2010
    AW: Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot

    uhhh jaaa wer sich auf Heise bewegt wird auch nicht google kennen um dort zu schauen wie die Homepage der jungs ist geschweige den das Slysoft.com so abwägig ist :x
     
  3. 21. Oktober 2010
    AW: Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot

    ein totaler witz meiner meinung nach. wenn ich schreibe wie man einen mord begeht und nen messer hinlege, kann ich doch nicht bestraft werden oder?
     
  4. 21. Oktober 2010
    AW: Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot

    höchstens wegen beihilfe ^^


    allerdings muss man das klar von wissensvermitlung sowie pressefreiheit unterscheiden.
    das aufzeigen von vorhandenen fakten/wissen/daten und die dazugehörige verlinkung ist wohl unvermeidbar und wichtig.

    ein link ist ein zugang... man kann ja auch nicht die stadt verantwortlich machen, weil sie die türen (zugang/link) zu den öffentlichen wc's nicht entfernen und dort dealer und junkies eine party feiern.
     
  5. 22. Oktober 2010
    AW: Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot

    OMG Musikindustrie halt.
    Wollen überall Geld machen...
    die meisten kannten slysoft sicherlich schon.

    Na ein Glück, dass se verloren haben und jetz die kosten noch zahlen müssen...
    ich sag da einfach mal ..HAHA

    sowas bescheuertes...wegen nem Link jemanden anzuklagen.
     
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