Hilfe bei Brief..

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von aLaN., 13. Oktober 2007 .

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  1. 13. Oktober 2007
    Hi Leute, Ich war vor ner Woche vor Gericht wegen illegalem Autorenn .. ja zu viel 2 fast 2 furios geguckt lol.. Joa.. und lief ganz gut und ich bin zu frieden mit dem Urteil.. Vorgestern hat meine Anwältin mich angerufen und gefragt, ob ich Berufung einlegen möchte (stimmt der satz so mit ''einlegen''?) Ich hab ''Nein'' gesagt, dann meinte Sie ''ok, dann schreib mir bitte ein Brief, wo drin steht, dass du keine Berufung einlegen möchtest'' ... So... nun weis ich überhaupt nicht wie das geht, könnt ihr mir helfen so den Text zu schreiben? BW ist klar
     
  2. 13. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    Hey,

    hate wenigstens Gewonnen? ^^

    Da sollte ein förmliches schreiben ala:

    Sehr geehrte Frau blablub

    Hiermit bestätige ich, das ich auf das Recht Berufung gegen das Urteil vom blablub einzulegen,verzichte.

    MFG

    aLaN
    (Unterschrift)

    Ich denk sie brauch nur was schriftliches damit du später nicht kommen kannst und sagen kannst ja ich wurd gar nicth gefragt von wegen Berufung, wusste ich net etc.

    Hoffe stimmt so, wart erstmal noch nen paar beiträge ab

    Hf,

    greetz

    Pereno
     
  3. 13. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    Lol omg, das wirste noch hinkriegen,

    Seer geehrter Herr xxx

    Hiermit bestötige ich, das ich gegen das Gerichtusurteil am xx.xx.xxxxx in xxxx nicht in Berufung gehen werde.

    mfg
     
  4. 13. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    Wenn schon, dann grammatikalisch richtig:

    Code:
    Sehr geehrte Frau blablub,
    
    hiermit bestätige ich, dass ich auf das Recht, Berufung gegen das Urteil vom (Datum) einzulegen, das besagt, dass ich (Strafe: z.B. 100 Sozialstunden verrichten muss), verzichte.
    
    Mit freundlichen Grüßen,
    
    (Unterschrift)
    aLaN
    Oder das von Jophiel:

    Code:
    Sehr geehrte Frau xxx,
    
    hiermit bestätige ich, dass ich gegen das Gerichtsurteil vom (Datum) in (PLZ Stadt), das besagt, dass ich (Strafe einfügen), nicht in Berufung gehen werde.
    
    Mit freundlichen Grüßen,
    
    (unterschrift)
    aLaN
    Wenn du willst, kannst du auch jeweils den Teil "das besagt, dass..." weglassen, dann ist der Text nicht so verworren
     
  5. 13. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    Schreibse einfach ganz normalen Brief wie der ganz normal halt strukturiert ist!
    Wenn du es nciht weißt wie ein Brief aufgebaut ist schause in papas Unterlagen!

    Dann schreibse halt das du das Urteil welches am xxxxx Tag gefallen ist akzeptierst udn keine Berufung einlegen willst !

    Cheers CHebap!
     
  6. 13. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..



    Würd ich auch so machen, einfach noch ne Bestätigung dass du keine Berufung machst dann ne U-Schrift fertisch..

    Aber warum hast du sie denn einfach ent gefragt was das ist? =)
     
  7. 13. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    du hast ja schon geschrieben, dass du mit dem urteil zufrieden bist, also sollte das auch in deinem brief erwähnt werden

    ich würds vielleicht so machen:

    [nenne hier die nr des falls oder was du dazu hast]

    sehr geehrter herr/frau/damen und herren,

    hiemit möchte ich ihnen mitteilen, dass ich von einer berufung bezüglich des uteils vom TT.MM.JJJJ zur strafsache ...... vom TT.MM.JJJJ absehe, da ich dieses als angemessen befinde und selber das interesse vertrete, den fall abzuschließen(und meiner mir auferlegten strafe nachzugehen etc.)...

    also ich weiß nicht ob das reicht und auch nicht, ob es so in ordnung ist, ich glaube aber nicht, dass die mehr von dir hören wollen. vielleicht hat dir das ja ne kleine anregung gegeben und ich konnte dir helfen...



    mfg
     
  8. 13. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    Hey, die Vorschläge sind ordentlich - allerdings würde ich Dir raten, die Rechtsanwältin "ins Boot" zu holen.

    Nach fernmündlicher Beratung am ... durch Frau RA´in xy erkläre ich, dass ich von der Möglichkeit Berufung einzulegen keinen Gebrauch machen werden. Das Urteil ( Aktenzeichen ) erkenne ich an.

    ....


    Gruß L.A:
     
  9. 13. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    Also ich schließe mich der Meinung meiner Vorposte an , und denke du kannst das Thema jetzt closen ^^ es muss nichts allzu förmliches sein
     
  10. 13. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    jooo super, danke euch.. bw so viel wie möglich raus...
    closed
     
  11. 14. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    naja hab nu scho rausgesucht und naja denke mir ich poste den trotz dem "close" =)

    Dr. Max Mustermann
    Mustermann GmbH
    Musterstrasse 123
    1234 Musterstadt


    Finanzamt Musterstadt
    Referat xy
    Finanzstraße 1
    1234 Musterstadt

    01. Oktober 2001


    Berufung

    Guten Tag,

    gegen den Bescheid vom tag, monat, jahr betreffend ............................... erhebe ich innerhalb der offenen Frist das Rechtsmittel der Berufung.

    Die Berufung richtet sich gegen folgenden Punkt/ folgende Punkte des Bescheides:

    .......................................................................................................................................
    .......................................................................................................................................

    Ich beantrage, dass Sie ................................................................................................
    .......................................................................................................................................

    berücksichtigen und einen neuen Bescheid erlassen.

    Begründung: ..................................................................................................................
    .......................................................................................................................................
    .......................................................................................................................................

    Ich bitte Sie, die Abgaben in der Höhe des strittigen Betrages von ATS .................... gemäß
    § 212 a BAO, bis zur Fertigstellung des neuen Bescheides nicht einzuheben.


    Freundliche Grüße



    Dr. Max Mustermann


    Ihre Fragen beantworte ich gerne unter der Telefonnummer 01234/56789.


    Naja für den nächsten
     
  12. 14. Oktober 2007
    AW: Hilfe bei Brief..

    Jo so wie es Pereno geschrieben hat ist es locker, und ja es stimmt mit dem Berufung'' einlegen'' !!
    Wenn du mit deinem Urteil zufrieden bist, dann ist es eigentlcih so gut wie zuende und dann wird da auch ncihts mehr folgen.
     
  13. Video Script

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