#1 1. März 2008 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 +++ Größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik eingereicht +++ Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schlägt auf dem Platz der Grundrechte symbolisch Thesen zur Verteidigung der Grundrechte an +++ {bild-down: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/thumb/Verfassungsklage_AK_Vorrat-3.jpg/120px-Verfassungsklage_AK_Vorrat-3.jpg} Dem Bundesverfassungsgericht wurden heute in Karlsruhe die Vollmachten von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern übergeben, die sich gegen die sechsmonatige Sammlung ihres Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens zur Wehr setzen wollen. Gegen die seit 1. Januar 2008 eingeführte Überwachungsmaßnahme richtet sich damit die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.[1] Die 102 Aktenordner und 12 Umzugskartons füllenden Vollmachten der Beschwerdeführer wurden heute für den Berliner Anwalt Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. {img-src: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/thumb/Kunstaktion_Karlsruhe_00.jpg/120px-Kunstaktion_Karlsruhe_00.jpg} Im Anschluss schlugen Mitglieder des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Platzder Grundrechte in Karlsruhe symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit an. Für verschiedene Grundrechte wurde je eine These angenagelt, beispielsweise „Die Souveränität des Individuums über seine Daten ist die Voraussetzung der Wahrnehmung seiner Freiheit“. Auf weiteren Tafeln waren entgegengesetzte Äußerungen von Politikern zu lesen, etwa die Aussage der Bundeskanzlerin: „Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat.“ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: „Wir fordern Regierung und Parlament auf, eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen hin einzuleiten. Wir fordern außerdem den sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind. Dazu zählen die Überwachung von Flugreisenden, das geplante zentrale Melderegister, der biometrische und elektronische Personalausweis sowie Präventivbefugnisse des Bundeskriminalamts einschließlich staatlicher Spionage auf Privatcomputern.“ Anfang Februar hatte das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag auf Aussetzung der gigantischen Datensammlung zunächst Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und den Länderregierungen zur Stellungnahme zugeleitet. Dabei fragte das Gericht unter anderem, ob es zutreffe, dass auch ohne Vorratsdatenspeicherung nur 2% der Abfragen von Verbindungsdaten erfolglos bleiben.[2] Das Bundesverfassungsgericht will noch im März über den Eilantrag entscheiden. Eine Umfrage[3] des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Ende Januar 2008 kommt zu dem Ergebnis, dass viele Menschen seit Jahresanfang die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet vermeiden. In sensiblen Bereichen wie Journalismus und medizinische Beratung hat dies schwerwiegende Folgen für die Betroffenen. Fußnoten: Informationen zur Sammel-Verfassungsbeschwerde: AK Vorrat - Venus - Default Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2008: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/bverfg_2008-02-05_anon.pdf Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Umfrage: Vorratsdatenspeicherung verursacht weitreichende Kommunikationsstörungen (04.02.2008) quelle: AK Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung: Die Massen-Verfassungsklage ist auf dem Weg Die seit längerem angekündigte "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung ist eingereicht worden: 34.443 Bürger beteiligten sich an der Aktion des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Karlsruhe liegen nun gleich mehrere Beschwerden vor, weitere könnten folgen. Karlsruhe - Gegner der Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten haben am Freitag in Karlsruhe die angekündigten Massenklagen gegen das entsprechende Gesetz eingereicht. Am Freitag reichten Bürgerrechtler zwölf Kisten mit einem Beschwerdeschriftsatz und 34.443 Vollmachten beim Bundesverfassungsgericht ein. Aus ihrer Sicht verletzt die sechsmonatige Pflicht zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten - Inhalte sind davon nicht betroffen - den Datenschutz. Nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der die Protestbewegung organisiert, handelt es sich um die größte Verfassungsbeschwerde seit Bestehen der Bundesrepublik. Die Bürgerrechtler wehren sich gegen das seit 1. Januar 2008 geltende Gesetz, wonach Telefongesellschaften alle Verbindungsdaten von Telefonen und Handys sechs Monate lang speichern und gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten müssen. Ab 2009 sollen auch Internetdaten, Internettelefonate und E-Mails erfasst werden. Bereits am 31. Dezember 2007 hatte die Organisation acht Verfassungsbeschwerden mit Eilanträgen in Karlsruhe eingereicht. Aus organisatorischen Gründen konnten die Unterstützer die seit längerem angekündigte Sammelklage erst jetzt nachreichen, sagte ein Sprecher. Das Eilverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung wird bereits vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts bearbeitet. Die Entscheidung soll bis Ende März ergehen, wie Gerichtssprecherin Dietlind Weinland am Freitag mitteilte. Reichlich Arbeit für Karlsruhe Die Massenbeschwerde ist nicht die erste Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, die den Verfassungsrichtern vorliegt. Die FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben mit elf weiteren Klägern - darunter Politiker, Juristen und Journalisten - einen eigenen Antrag eingereicht. Zudem haben die meisten Mitglieder der Grünen-Bundestagsfraktion Organklage sowie Verfassungsbeschwerde eingelegt. Burkhard Hirsch, der unabhängig vom Arbeitskreis klagt und selbst keinen Eilantrag eingereicht hat, sieht seine verfassungsrechtliche Kritik an der Datenspeicherung durch das jüngste Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung bestätigt. Danach müsse ein gravierender Grundrechtseingriff immer durch eine konkrete Gefahr gerechtfertigt sein, eine allgemeine Gefährdungslage genüge dafür nicht. Bei der Vorratsdatenspeicherung würden dagegen ohne konkreten Anlass sechs Monate lang sämtliche Verbindungs- und Handystandortdaten aufgezeichnet. "Die Zusammenführung derart vieler Verbindungsdaten über einen so großen Zeitraum ermöglicht Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile", sagte Hirsch der Deutschen Presse-Agentur dpa. Eine solche allgemeine Vorfeldspeicherung von Daten sei nach der Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts nicht zulässig. Die bereits seit 1. Januar in Deutschland umgesetzte Vorratsdatenspeicherung setzt eine entsprechende Verordnung der EU um, von der selbst noch nicht geklärt ist, ob sie rechtens ist: Die Regierung Irlands hatte Einspruch gegen die Vorgabe erhoben und Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Auch hier steht eine Entscheidung noch aus. quelle: Spiegel Online Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung erweitert Richter wollen noch im März über einen Eilantrag entscheiden Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute die ursprünglich am 31. Dezember 2007 eingereichte Verfassungsbeschwerde um mehr als 34.000 Vollmachten erweitert. Die Bürgerrechtler erhoffen sich von der "größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik", dass das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt wird. Zusätzlich zur Verfassungsbeschwerde reichte der Arbeitskreis einen Eilantrag ein, mit dem das strittige Gesetz vorab außer Kraft gesetzt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht kündigte eine Entscheidung über den Eilantrag noch für März an. Begleitet wurde die Übergabe der zusätzlichen Vollmachten mit einer Aktion auf dem Platz der Grundrechte in Karlsruhe. Vertreter des Arbeitskreises schlugen symbolisch 17 Thesen "zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit" an. Zusätzlich forderte der Arbeitskreis Regierung und Parlament auf, alle seit 1968 verabschiedeten Überwachungsgesetze zu überprüfen und von weiteren Gesetzesvorlagen dieser Art abzusehen. Dazu zählen die Bürgerrechtler die Überwachung von Flugreisenden, den biometrischen Personalausweis und die staatliche Spionage auf Privatcomputern. quelle: ZDNet.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 1. März 2008 AW: Historische Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht Bohr ! Die politiker kriegen momentan ( wegen Stasi 2.0 ) Aber MÄCHTIG Feuer unterm ***** ! Die sollten lieber schnell handeln, son verbrennen sie sich noch die Finger ! + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. März 2008 Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung: Wie gehts weiter? Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung: Wie gehts weiter? 34.451 Emails verschickte die Kanzlei Starostik an ebenso viele Beschwerdeführer, die eine entsprechende Vollmacht abgaben. Im Namen der Beschwerdeführer wurden letzten Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Nun informiert die Kanzlei über den weiteren Verlauf. Davor stand einige Arbeit: 3.465 Arbeitsstunden verzeichnet die Kanzlei und der AK Vorrat bislang, die anfielen, um die größte Sammelverfassungsbeschwerde der Bundesrepublik vors BVerfG zu bringen. Jede Vollmacht musste einzeln überprüft, der Schriftsatz mit den Namen aller Beschwerdeführer erstellt werden - auf 361 DIN-A4 Seiten. 12 Umzugskartons waren notwendig, um die Vollmachten der Beschwerdeführer zu transportieren. Bereits diesen Monat wird die erste Entscheidung des Gerichts erwartet: beantragt wurde, bis zum Ende des Verfahrens die VDS auszusetzen. Mit einem Richterspruch zu diesem vorläufigen Stopp der Datenspeicherung ist noch im März zu rechnen. Wie die endgültige Entscheidung dann aussieht und vor allem, wann sie fallen wird, ist bisher natürlich nicht abzusehen, die Beschwerdeführer werden jedoch zeitnah von ihrer Kanzlei per Mail informiert werden. {bild-down: http://www.gulli.com/img/vollmachten-ak-vorrat.jpg} (34.451 Vollmachten gegen die Speicherung von Verbindungsdaten. Bild: AK Vorrat) Starostik bittet einmal mehr aus gegebenem Anlass die Beschwerdeführer, auf direkte Anfragen in seiner Kanzlei zu verzichten - bei fast 35.000 Mandanten in einer einzigen Sache ist die individuelle Beantwortung entsprechender Anfragen unmöglich. Sowohl auf seiner Homepage wie auch beim AK Vorrat werde zeitnah und umfassend über den weiteren Verlauf der Klage informiert. quelle: gulli untergrund news Die eMail: Diese email ist bestimmt für: xxxxxxxxxxxxxxxxxx Liebe Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag, den 29.02.2008, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde. Insgesamt hat diese Verfassungsbeschwerde damit 34.451 Beschwerdeführer. Ich danke Ihnen auf diesem Wege für das mir entgegengebrachte Vertrauen, für die Unterstützung der Initiative des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und ganz besonders den Helfern des AK, die es erst möglich gemacht haben, dass die Organisationsarbeiten für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde im Februar abgeschlossen werden konnten. Immerhin 3.465 Arbeitsstunden haben die Mitarbeiter meiner Kanzlei und des AK gebraucht, um die Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe zu bringen. Warum der Aufwand? Es ist nicht damit getan gewesen, die Adressen einzugeben, nein, die schriftlichen Vollmachten müssen dem Bundesverfassungsgericht im Original vorgelegt werden. Dabei musste jede Vollmacht einzeln überprüft werden. Der endgültige Schriftsatz mit den Namen aller Beschwerdeführer umfasst 361 eng beschriebene DIN-A4 Seiten, die Vollmachten füllten 12 Umzugskartons. Wie geht es weiter? Nachdem ich am 31.12.2007 die Verfassungsbeschwerde im Namen von acht exemplarisch ausgesuchten Erstbeschwerdeführern eingereicht habe, wurde in Karlsruhe zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für unsere Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da wir auch beantragt haben, den Vollzug des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und zwar voraussichtlich noch im Monat März. Ich werde Sie weiter über den Gang der Angelegenheit informieren. Die Schriftsätze können Sie auf meiner Webseite und der Webseite des AK einsehen. Noch ein paar wichtige Formalien: Mein Aktenzeichen für dieses Verfahren lautet: 82-06 Das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts lautet: 1 BVR 256/08 Sie sind als Beschwerdeführer zu xxxxxxxx aufgeführt. Diese email ist zugleich Ihre Mandatsbestätigung Die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten werden für die Dauer des Verfahrens in meiner Kanzlei zum Zwecke der rationellen Bearbeitung der Beschwerde in elektronischer Form zur Durchführung des Mandatsverhältnisses gespeichert und ggfls. geändert, § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Die von Ihnen eingereichte Vollmacht liegt mir in eingescannter Form vor. Alle mit Ihren Daten befassten Mitarbeiter haben eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben. Dem Bundesverfassungsgericht habe ich Ihre Daten zunächst nur in ausgedruckter Form zu Verfügung gestellt. Die Angaben zum Namen, Anschrift, Beruf und Betroffenheit werden dem Gericht auch in elektronischer Form übermittelt, die Weitergabe Ihrer email-Adresse, der Telefon- oder Faxnummer ist dagegen nicht vorgesehen. Ich werde die Namen der Beschwerdeführer nicht veröffentlichen oder an Dritte weitergeben. Auch das Gericht wird die Namen nicht veröffentlichen. Alle bei mir gespeicherten Daten unterliegen dem Mandatsgeheimnis und werden nach Beendigung des Mandates gelöscht. Ich bitte um Verständnis, dass es schwer ist, auf alle Einzelfragen von fast 35.000 Mandanten einzugehen. Ich bitte daher möglichst von Korrespondenz in dieser Sache abzusehen. Mit den besten Grüssen aus Berlin bin ich Ihr Meinhard Starostik Rechtsanwalt/vereidigter Buchprüfer Recht - Steuern - Beratung - Anwalt Berlin: Meinhard Starostik - Rechtsanwalt in Berlin - vereidigter Buchprüfer in Aue (Sachsen) + Multi-Zitat Zitieren