Jugendschutz und Lehre

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Thrake7, 22. August 2006 .

Schlagworte:
  1. 22. August 2006
    Hi Leute!

    Meine Freundin hat ein Problem. Sie ist 17 Jahre alt und macht eine Lehre als Bürokauffrau. Der Vertrieb in dem sie arbeitet, ist echt krass. Sie muss jedes mal überstunden machen und einmal hab ich sie von halb 11 von der Arbeit abgeholt. Noch dazu hat sie keine Pausen. Sowas kann doch nicht angehen. Was mit den Überstunden ist, weiß ich nicht... meines wissens werden die nicht ausbezahlt oder sind für mehr Urlaub da.

    Naja, kann man was dagegen machen oder so? Ist das überhaupt erlaubt?
     
  2. 22. August 2006
    hallo

    erlaubt ist es nicht is bei ner bekannten auch die hat die selben probleme ...

    du kannst vor das arbeitsgericht damit bzw. sie ...

    aber naja sie haust sich selber in die pfanne ...

    1. kansnt du dort dann nicht mehr arbeiten.
    2. sollte sie sich vorher ein neuen ausblildungsplatz suchen wenn sie einen findet ... (is ja leider nicht mehr so selbst verständlich)..

    naja is wie sklaverei ... und wenn man den chef darauf anspricht, sagst er bestimmt sowas wie wenns dir nicht past kannst du auch gehen oder so bestimmt oder ?
     
  3. 23. August 2006
    ich glaube so geht es mehr oder weniger jedem benjamin in der anfangsphase seiner ausbildung. bzw so lange bis ein neuer azubi eingestellt wird.
    ist halt der nachteil wen man nicht im schichtbetrieb arbeitet und wahrscheinlcih ist ihr betrieb ziemlich klein. da bleib die scheißarbeit halt am stift hängen.

    hab 2 kollegen die etwas ähnliches machen wie deine freundin. und bei ihnen ist es ähnlich. überstunden samstagsarbeit....

    aber dein fall ist krass. keine pause.
    sowas kann nciht angehen. bzw das kann ich mir nciht vorstellen. mittagspause hat jeder falls er nciht schicht arbeitet.

    schau am besten in den ausbildungsvertrag was da steht.
    normal ist aber das sie die überstunden ausbezahlt bekommt oder dafür urlaub machen kann.

    falls es ihr nciht gefällt sollte sie eine neue firma suchen. aber bei der lage wäre so etwas selbstmord. daher sollte sie es durchstehen.

    sehe es an meinen beiden kollegen. sind jetzt beide im letzten ausbildungsjahr und haben nun 1 bzw 2 azubis unter sich.
    beide sind nun ziemlich glücklich mit ihrer arbeit. auch die überstunden sind merklich zurückgegangen da sie die poppelarbeiten nun auf jemand anderes abwälzen können. und am samstag muss einer nun gar ncihtmehr arbeiten und der andere nur noch 1 mal im monat anstatt 3 mal.

    ich würd ihr einfach raten die zeit durchzustehen bis der nächste azubi kommt. so geht es fast jedem in so einer brache in der lage in der sich unsere wirtschaft befindet.
    bald kommt ein neuer azubi.


    ach noch ne frage.
    ist sie die einzige die überstunden schieben muss oder macht die ganze firma überstunden.
     
  4. 23. August 2006
    Hi,

    hab da mal was raus gesucht fand ich für mich selber ganz informativ.




    Andere Bedingungen gibt es für Jugendliche ab 15 Jahre, die ihre Schulpflicht erfüllt haben. Für sie gilt grundsätzlich die 40-Stunden-Woche. Dabei darf ein Jugendlicher aber nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Auch hier gibt es mehrere Ausnahmen, die besonders mit der Möglichkeit des Vor- und Nacharbeitens vor und nach Feiertagen oder nach verkürzten Werktagen verbunden sind (§§ 4, 8, 12 JArbSchG).

    Für alle Jugendlichen gilt die Fünf-Tage-Woche, wobei die Arbeitszeit auf die Tage von Montag bis Freitag verteilt werden soll. In Ausnahmefällen darf ein Jugendlicher aber auch an Samstagen beschäftigt werden, wenn es sich um die Sparten Einzelhandel, Gesundheitsdienst, Verkehrswesen, Landwirtschaft, Gaststättengewerbe und Kfz-Reparaturwerkstatt handelt. An Sonntagen dürfen Jugendliche nur im Gesundheitsdienst, in der Landwirtschaft und im Gaststättengewerbe arbeiten. Wer als Jugendlicher aber am Samstag oder am Sonntag arbeiten muss, bekommt dafür an einem anderen Tag in der gleichen Woche frei. Außerdem müssen mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage im Monat frei bleiben (§§ 15 bis 18 JArbSchG).

    Für Jugendliche ist es besonders wichtig, eine ausreichende Nachtruhe einhalten zu können. Deshalb dürfen sie am Morgen mit der Arbeit erst um sechs Uhr beginnen und müssen abends um 20 Uhr spätestens wieder aufhören. Aber auch hier keine Regel ohne Ausnahme: Über 16 Jahre alte Jugendliche dürfen in der Landwirtschaft und in Bäckereien bereits ab fünf Uhr beschäftigt werden. Im Gaststätten- und Schaustellergewerbe geht ihr Dienst schon mal bis 22 Uhr - in mehrschichtigen Betrieben sogar bis 23 Uhr. Erst mit 1 7 Jahren darf ein Jugendlicher in einer Bäckerei ab vier Uhr früh arbeiten (§§ 14 JArbSchG):

    Zur Arbeitszeit gehören natürlich auch die Arbeitspausen. Normalerweise arbeiten Jugendliche während ihrer Berufsausbildung mehr als sechs Stunden pro Tag. In diesem Fall müssen sie 60 Minuten Zeit zur Erholung als Pause zugestanden bekommen. Diese Erholungszeit kann auf den ganzen Tag verteilt werden, wobei nur eine zusammenhängende Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten als Pause gerechnet wird (§§ 11 JArbSchG).

    Eine besonders wichtige Schutzvorschrift besagt, dass Jugendliche grundsätzlich nicht mit sittlich gefährdenden oder gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden dürfen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen. Das gilt besonders für schweres Heben, für Arbeiten mit erhöhten Unfallgefahren, für Arbeiten unter außergewöhnlicher Hitze oder Kälte und für Arbeiten, bei denen die Jugendlichen gesundheitsschädlichen Einwirkungen durch Lärm, Erschütterungen, Strahlen oder Gefahrstoffe ausgesetzt sind. Jugendliche dürfen allerdings dann mit solchen Arbeiten beauftragt werden, wenn diese Tätigkeiten Bestandteil ihrer Ausbildung sind, und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.

    In jedem Fall ist aber Akkordarbeit für Jugendliche verboten (§§ 22 und 23 JArbSchG).



    Neben all diesen Schutzbestimmungen gibt es eine Reihe von Vorschriften, die eine strikte Gesundheitsüberwachung der Jugendlichen gewährleisten. So schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz zwingend vor, dass Jugendliche ärztlich betreut werden. Das, beginnt bereits vor Antritt der Ausbildung. Noch während der Schulzeit muss sich jeder künftige Lehrling von einem Arzt untersuchen lassen (14 Monate vor Ausbildungsbeginn). Spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit muss er sich erneut untersuchen lassen. Nach Ablauf eines jeden weiteren Jahres hat der Jugendliche dann die Möglichkeit, sich einer Nachuntersuchung zu unterziehen. Alle Untersuchungen sind für die jungen Auszubildenden kostenlos (§§ 32-46 JArbSchG).

    Schließlich muss der Arbeitgeber seine jungen Mitarbeiter über die möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren seines Betriebs sowie über die "Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren" informieren. Das heißt, er muss sie auf Arbeitsschutzvorrichtungen und ihren Gebrauch hinweisen. Außerdem müssen in jedem Betrieb das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Arbeitszeiten sowie die Pausenregelung für Jugendliche ausgehängt werden (§§ 29, 47-48 JArbSchG).






    Also sagen wir mal so das was deine Freundin da durstehen muss ist gesetztlich auf keinen Fall erlaubt ,aber man sitzt natürlich in der Zwickmühle, weil wenn man als Stift was sagt dann ist es ziemlich sicher das man gehen darf denn da werden sich genug ""dumme"" finden die das schon machen wird sich der Betrieb denken.


    MfG inte
     
  5. 1. September 2006
    Erlaubt ist es auf keinen Fall Laut Jugendarbeitschutzgesetz.... Sind die min. Pausen vorgeschrieben und die tägliche Arbeitszeit.. nur wie schin gesagt kann man da nich viel machen... arbeitsgericht = keine übernahme...+ mobbing

    das einzige was bei manchen menschen ab und an was helfen soll ist es zu versuchen in einen "normalen Gespräch" zu klären...

    Yankee
     
  6. 1. September 2006
    hacker5 hat es schon recht gut auf den punkt gebracht.

    abeer sie sollte diesen schritt wirklich nur wagen wenn sie meint sie schaft es nicht mehr und zu 10000% einen neuen ausbildungsplatz hat.

    ich würde aber an ihrer stelle nochmal mit dem ausbilder sprechen und dem mal die meinung sagen falls sie schon einen neuen platz hätte.
    wenn der sich immernoch meint er wäre im recht dann kannste das genau so machen wie hacker5 es gesagt hat.

    aber bei einem kollegen von mir hat auch einfach nur geholfen das er mit seinem chef gesprochen hat usw und der hat ihn dann stark entlastet.
     
  7. 1. September 2006
    seit wann arbeitet sie den in dme betrieb 1.08, also ich habe in meiner Aubildungszeit auch bis zu 13 stunden und mehr im Büro gesessen, da das mit der Arbeit so viel war. Es war zwar nicht erlaubt, hat mir aber Spaß gemacht, hat sie denn mal versucht zu sagen, dass es ihr zu viel wird, sie auch noch was anderes auser arbeit vor hat usw, ich würde erst mit dem Aubilder sprechen, bevor ich gerichtliche schritte einleite bzw mir eine neue stelle such.

    mfg
     
  8. 3. September 2006
    Ich würde es mir eine Zeitlang angucken (2-3 Monaten) und sollte es nicht besser werden zur zuständigen IHK gehen.
     
  9. 3. September 2006
    Naja das ist das Problem was man oft bei privaten betrieben hat nicht immer aber öfters als bei richtig namenhaften. Ein Kumel von mir arbeitet in einem kleinen klammotten geschäft ist 17 jahre alt muss bis zu 13 stunden arbeiten, bekommt die überstunden aber nich bezahlt, hat 20 min pause und ne extrem niedrige bezahlung. Ich arbeite bmw also auch azubi habe geregelte arbeitszeiten, werde gut behandelt, bezahlung passt und im allgemeinen bin ich sehr zufrieden außer dass ich jetzt 3 wochen tag für tag reifen auswuchten musste ^^ naja aber wie gesagt leerjahre sind keine herrenjahre wobei ich mich nich beklagen kann mfg Docpac
     
  10. 3. September 2006
    Ich weis nicht ob das jetzt Ironie sein soll aber normalerweise heist es Lehrjahre sind keine Herrenjahre.

    Aber is schon was der Chef ihr zumutet. Ich hab mal einen kennen gelernt der hat in seiner Ausbildung seit drei Monaten keinen Lohn mehr bekommen. ALso ich glaub solche sachen kommen immer wieder vor.

    An ihrer Stelle würd ich aber mal ein ruhiges wort mit dem Chef reden. So was wie: Herr xxx ich wollt mal fragen ob es denn wirklich nötig sei über den gesetzlichen vorschriften zu arbeiten......naja und wenns nicht hilft würd ich wohl oder übel so weiterarbeiten und hoffen das die Ausbildung bald endet oder die Situation besser wird.
     
  11. 3. September 2006
    ICh hab zwar auch n problem bei der aubildung aber nicht so häftig wie bei deiner fraundin
    wenn sie gerade erst angefangen hat(ich weiß ja net) und noch in der probezeit ist.. dann würde ich erst ma nicht direkt den ausbildungsleiter ansprechen bzw. den vorgesetzten.

    sie sollte erst ma in der berufsschule darüber mit dem lehrer unteranderem sprechen und
    nach der probezeit dann auf jeden fall zum vorgesetzten gehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

    nach dem Jugenarbeitsschutzgesetz darf sie das nämlich nicht....
    manchce betriebe wissen aber auch nicht viel über diese gesetzt meist auch gar nicht weil die meisten schon 18 sind und deshalb arbeiten dürfen/ müssen wie andere!!!

    sie sollte sich auf jedenfall mit dem vorgesetzten reden aber nicht zu aufdringlich und wenn das nicht hilft dann weiß ich auch net vllt mit n paar mitarbeiter oder so

    naja ich hoffe es hilft dir
     
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