juristische frage zu ausbilung+zivi

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von J0rd4N, 10. Mai 2007 .

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  1. 10. Mai 2007
    mir is kein besseres topic zu meinem problem eingefallen, sorry.

    also ich hab im moment das problem, dass das kreiswehrersatzamt druck macht und ich ab august/september 07 zivi anfangen soll, da ich dann mit der schule fertig bin.

    wenn ich jedoch eine ausbildung bekomm wuerd ich zivi lieber hitendran haengen.
    nun hab ich mich bei der arbeitsagentur beworden und den einstellungstest schon bestanden - vorstellungstermin kommt zu gegebener zeit (weiss der geier wann, hab mal angerufen, angeblich soll bald der termin kommen .. aber der liegt dann auch noch paar wochen inner zukunft). danach braucht es nochmal 2-3 wochen bis ich weiss ob ich die ausbilungsstelle habe.

    wenn sie mich eben nicht nehmen, hab ich das problem dasses kaum noch gute zivistellen gibt und mir notfalls eine zugeteilt wird. da ich nich gerne aus baden-wuerttemberg fuer 9 monate nach flensburg will und dort auf einem schiff mit benachteiligten menschen den boden vom fischen sauber wischen will, waere mir hier eine stelle schon lieber.

    aber wenn ich jetz zu einer stelle hingeh und sie sagen "ok du kannst den zivi hier machen ab august/september" und mir n vertrag unter der nase zeigen den ich unterzeichnen soll, hab ich eben das problem, das wenn mich die arbeitsagentur nimmt, ich den zivi nich machen will/kann (ausbildung geht mir vor!).

    jetzt hab ich mich eben gefragt, ob es vlt rechtlich so ist, dass die arbeitsagentur mich dann den zivi machen lassen muss und ich dann im naechsten jahr die ausbildung schon sicher haben MUSS .. denn wenn ich mich neu bewerben muss und alles, kann es ja sein dass die konkurenz groesser is und ich dann gar nich mehr genommen werde!

    oder vielleicht auch andersrum, dass ich den zivi-vertrag unterschreibe, aber dann wenn ich bei der a-agentur genommen werde ich sagen kann/darf "so ich will doch kein zivi hier machen weil ich noch ne ausbildung bekommen hab".
     
  2. 10. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    der zweite satz in deinem bericht sagt eigentlich alles aus.
    du musst deinen zivi zu diesem zeitpunkt antreten. da führt kein weg dran vorbei. tut mir leid. also kümmere dich um eine stelle.
    du hast einen verbindlichen termin. nun hast du keine chance mehr es zu verschieben.
    der einzige grund es zu verschieben wäre ein ausbildungsplatz. jedoch hast du keinen. und nun bringt es dir ncihts mehr selbst wen sie dich bei der firma xy nehmen.
    sie würden dich nur in ruhe lassen, wenn du die ausbildungsstelle vor dem schreiben von der zivistelle zum antrittstermin für deinen zivi denen bekannt gegeben hättest. nur in dem fall würden sie dich nicht aus der ausbildung holen bzw dich ausbilden lassen.
    du hast aber den termin schon.
    also bringt dir jetzt der beste ausbildungspaltz nichts, weil du deinen zivi antreten musst.
     
  3. 10. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    igita ich glaube du hast es falsch gelesen... soll kein angriff sein

    sooo...

    vorrang hat in diesem falle die ausbildung... denn es darf dir nicht verwehrt werden dich vortzubilden ... das steht auch in irgendeinem gesetzbuch drinne... also such dir ne ausbildung und eine zivistelle.... der zivistelle kannst du dann immer noch absagen, weil der vertrag (oder was auch immer) wiederufen kannst...
     
  4. 10. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    danke fuer eure antworten. also igita ich bin mir eigentlich total sicher, das auch wie gin0ri schon sagte die ausbildung definitiv vorrang hat.

    hab das mal rausgekramt, da steht auf dem brief oben "zurueckstellung vom zivildienst und dann "vom zivildienst wird zurueckgestellt" und dann das hier >>

    Bild=down!
    (bitte klicken wenn unleserlich weil von rr verkleinert wurde)

    daher is das schon mal kein thema.

    aber ich meinte jetz wenn ich schon einen vertrag mit einer stelle mache wo ich zivi leisten kann, ob ich dann den vertrag mit dieser stelle einhalten muss, oder einfach sagen kann "jungs ich hab jetz doch ne ausbildungsstelle bekommen, ich blas den zivi ab. der vertrag den wir gemacht haben will ich rueckgaengig machen".
     
  5. 10. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    denn vertrag muss er dann definitiv auch nicht einhalten... du kannst ja auch dein ausbildungsvertrag platzen sagen, wenn du sagst, das du kein bock hast... du musst nur vorzeitig bescheid sagen... also so ca 1 monat, damit sie wenigstens jemand anders nehmen können (fänd ich auch besser, denn vielleicht will ja jemand anders auch in dem betrieb zivi machen )
     
  6. 10. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    er = ich?

    mit ausbildungsvertrag meinst du vermutlich die zivistelle, oder? is gerade etwas verwirrend fuer mich dein post, sorry.

    waer schoen wenn vlt einer noch was definitiv bestaetigen koennte, ob ich den zivivertrag irgendwie "brechen" kann, wenn ich ne ausbildung bei der arbeitsagentur bekomme ..
     
  7. 10. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    also was igita sagt stimmt so nicht.
    wenn du eine ausbildungsstelle sicher hast, wird der zivi automatisch verschoben. und eingezogen werden kannst du glaub ich nur bis zu deinem 22 lebensjahr.

    dein problem find ich jetzt auch weng knifflig, ich würd das so machen:
    geh zu der zivistelle "deiner wahl" und beschreib denen das problem, sag dass du prinzipiell keine andere wahl hast (oder du sagst denen gar nix und unterschreibst einfach noch keinen vertrag ODER, du zögerst die unterschrift einfach weng raus).

    dann bemühst du dich um die ausbildungsstelle und schaust ob du die bekommst...du kannst denen da ja auch sagen, dass du bescheid wissen musst wegen deiner zivi stelle bzw, dass du halt ein zeitliches problem hast.


    naja....so würd ich das glaub ich machen... habs zum glück schon hinter mir


    PS: ich denk nicht, dass se dich aus BW raushauen, die müssen dir ne stelle in der nähe deines wohnortes zuweisen, weil es unverantwortlich ist, dass du dir dort eine wohnung etc vom zivilohn nimmst (die wohnung bezahlen sie nur, wenn du schon länger als 6 monate dort wohnst)


    gruß, Viper
     
  8. 10. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    danke, so aehnlich hab ich das auch schon gemacht.

    die bei der zivistelle haben nichts drauf gesagt (bzw geschrieben per mail), sondern einfach nur dass ich da am dienstag vorbei kommen soll, vlt sagen die da ja was.

    die inner arbeitsagentur sagte nur "ja das muessen sie wissen ob sie da mehrgleisig fahren oder wie auch immer", also auch keine wirkliche nuetzliche antwort .. die lassen sich eben so viel zeit :S
     
  9. 10. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    also wenn ich sone antwort von der azubistelle hätt würd ich denen klar machen, dass die für mich 100%ige priorität hat, ich aber, falls ich nicht genommen werd, n jahr "arbeitssuchend" sein will.

    ich denk das kommt ganz gut, damit bekräftigst du, dass du was tun willst.
     
  10. 11. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    so jetzt muss ich da mal was klar stellen.

    klar ist wenn du eine ausbildungsstelle sicher hast kann der zivi verschoben werden. das ist mir auch klar.

    jedoch hast du noch keine stelle sicher. und da liegt der hund begraben.
    meinen infos kann man nur bis zu einem bestimmen zeitpunkt eine ausbildungstelle nachweisen, so dass man den zivi verschieben kann. und der zeitpunkt ist glaube ich 2-3 monate bevor du den zivi antretten musst. du kannst ja nicht einen tag bevor du den zivi antretten musst sagen ich habe ne stelle und fang morgen an ich muss absagen.
    da gibt es auch fristen.
    am besten geh zu deinem futzi und lass dich beraten.
    es ist nämlich alles sehr kompliziert.
     
  11. 11. Mai 2007
    AW: juristische frage zu ausbilung+zivi

    wenn man vom teufel spricht, heute kam die einladung zum vorstellungsgespraech bei der arbeitsagentur

    am 23. mai isser schon!

    dann rechnen wir nochmal 3 wochen drauf bis ich weiss ob ich die stelle hab, dann waere der 44. mai oder sagen wir lieber der ~ 13. juni

    ach das haut schon alles hin! ich schilder am dienstag jetzt bei der zivistelle das so wie es is und sag wenn ich einen vertrag unterschreibe, dann erst wenn ich die absage vonner arbeitsagentur bekomme. und wenn die meinen das braucht denen zu lange und ich mich frueher entschieden muss, hab ich eben pech und hoff das mich die arbeitsagentur nimmt ^^
     
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