#1 29. Januar 2006 Link: Wird für eine Privatkopie kein Kopierschutz umgangen soll dies nach Plänen des Bundesjustizministeriums in Zukunft straffrei bleiben. Die Kopie rechtswidrig erstellter Vorlagen, wie Filme, die vor Kinostart im Internet zum Download angeboten werden, ist strafbar. Das Einstellen eines Kinofilms soll strafbar bleiben, das Kopieren nicht, solange es sich im überschaubaren Rahmen bewegt. Endgeräte, wie Computer oder Kopierer, die zur Vervielfältigung dienen, sollen pauschal vergütet werden. Dies kritisieren einige Interessensverbände. + Multi-Zitat Zitieren
#2 29. Januar 2006 das hört sich doch mal gut an... wäre wirklcih nicht schlecht wenn der vorschlag bald in kraft tritt. MfG Knexx + Multi-Zitat Zitieren
#3 29. Januar 2006 super...ich hoffe des wird was sind die kopien nach dem filmstart dann legal oder wie? mfg + Multi-Zitat Zitieren
#4 29. Januar 2006 jaein .... das erstellen (was die rls groups machen also abfilmen ton aufnehmen usw.) ist weiterhin illegal. aber wenn du den film runtergladen hast (kA ob das runterladen strafbar bleiben soll) und ihn brennst denn hat er ja keinen kopierschutz und du darfst ihn weiter kopiere so lange du nicht richtig viele kopien machst und das kopierte verkaufst bleibt das legal soweit ich das verstanden hab ich finde den vorschlag auch ziehmlich sinnvoll denn würden nich die ganzen steuer gelder dafür verschwendet werden uns zu verfolgen + Multi-Zitat Zitieren