Kann ich unterhalt bekommen?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von phaeton, 28. Juni 2009 .

Schlagworte:
  1. 28. Juni 2009
    guten abend jungs..

    als erstes mal vorweg bitte nur schreiben wer wirklich ahnung hat..
    ich weiß ihr könnt mir den gang zum anwalt nicht ersparen aber vielleicht
    hat der einer oder andere ja schon mal erfahrungen gemacht

    unzwar :

    meine eltern sind seit ca 6jahren geschieden ich lebe bei meinem vatter..
    und habe nur sehr wenig bis kar kein kontackt zu meiner mutter..
    diese bezahlt auch kein unterhalt müsst sie es den ?
    mein dad hat sich da nie drumgekümmert...
    sie ist berufstätig ! leitet ein reißebüro in der schweiz !
    ich will ja echt nicht viel^^ aber ich will halt was...
    habe ich anspruch möglichkeit was zubekomme ?


    wen es hier falsch ist bitte moven
    für gute antworten ist eine bw ehrensache !

    danke lG Phaeton !
     
  2. 29. Juni 2009
    AW: Kann ich unterhalt bekommen ´?

    Ja den Anspruch hast du allerdings ist der Gang zum Anwalt dabei vonnöten.

    Deine Mutter ist laut Gesetz dazu verpflichtet für dich Unterhalt zu zahlen. Vom Beginn deiner Geburt an.
    SÄMTLICHE ausstehende Zahlungen können eingefordert werden.(Ja der Betrag ist sehr sehr hoch ) Wie genau das Procedere verläuft in deinem Fall kann dir nur der Anwalt sagen. Es läuft zumeist darauf hinaus das zuerst Aufforderungen an deine Mutter zur Zahlung des Betrags X gesendet werden. Das kann etwas dauern, da mehrere Mahnungen geschickt werden.
    Zahlt sie nicht kann eine Kontopfändung beantragt werden(dauert verdammt lange da es durch verschiedene Stellen genehmigt werden muss.)
    ABER: Greift diese Kontopfändung dann, so wird nun eben der gesamte dortige Betrag der noch aussteht für deinen Unterhalt, einem bestimmten Konto zugewiesen( bei mir war es das meines Anwalts) und dann auf das deines Vaters oder deines(ist auch wieder Fallspezifisch)
    Du hast allerdings keinen Anspruch auf Zahlungen wenn ein schriftlicher Vertrag deiner Eltern irgendwo vorliegt das deine Mutter von jeglichen Zahlungen befreit(mündlich ist nicht rechtskräftig)

    Hoffe das konnte dir etwas helfen spreche da aus eigener Erfahrung - der juristische Akt zog sich etwa 1 nenhalb Jahre dabei hin.
     
  3. 29. Juni 2009
    AW: Kann ich unterhalt bekommen ´?

    ihre einnahmen spielen auch einen faktor. wenn sie nicht genug verdient, ist sie nicht unterhaltspflichtig. ich weiss nicht genau welche grenze es war. mein vater zahlt mir auch unterhalt. du kannst dich beim Jugendamt erkundigen. die sind eigentlich meistens hilfreich und geben einem gute auskünfte darüber.

    Wenn du schüler bist steht es dir auf jeden fall zu.
    wenn du in der ausbildung bist oder zivildienst leistest. gilt es nur solange du unter einem monatlichen einkommen von 555 euro liegst.

    die höhe des unterhaltes liegt von dem gehalt und besitz deiner mutter ab. wenn sie zb 3 häuser hat die sie vermietet kannst du schon eine ordentliche menge bekommen.
    falls sie schulden haben sollte, sind diese irrelevant da sie nichts am monatlichem einkommen ändern und es ihr eigenes verschulden ist, dass sie welche hat.

    da sie in der schweiz wohnt und dies kein eu land ist müsstest du dich mal mit dem jugendamt in verbindung setzen, oder lass es deinen vater tun, da ihm der unterhalt zusteht da du noch bei ihm zuhause wohnst und er dich unterhält. deswegen heißt es unterhalt, damit die unterhaltungskosten gedeckt werden.

    unterhalt steht dir bis zu deinem 27ten Lebensjahr zu, solange du keine abgeschlossene ausbildung hast oder wie oben schon gesagt, ein zu niedriges einkommen hast. nach dem 27ten lebensjahr kann es noch durch gerichtliche aktionen verlängert werden.

    es muss nicht zwangsweise über einen anwalt laufen, es kommt darauf an wie kooperativ deine mutter mit dem amt ist. falls es auf eine gerichtliche auseinandersetzung hinausläuft gewinnst du in 95% der fälle, da es dir zusteht.
    In einigen fällen wenn die eltern arbeitslos sind legen häufig die staaten das geld vor und die eltern müssen das geld später in raten zurückzahlen wenn sie wieder arbeit haben.


    Du kannst dir auch noch einmal diese Seiten hier anschauen:
    Unterhaltstabelle
    D
    Informationen zum Unternhalt.
    Unterhalt - Unterhaltsrecht 2013/ 2014
    noch mehr infos
    Unterhalt

    auf der letzten seite steht auch dass alle mütter und väter zu unterhaltszahlungen verpflichtet sind.


    zu dem teil mit den austehenden zahlungen was mein vorredner genannt hat, funktioniert soweit ich weiss nur vom tag der beantragung. wenn man den unterhalt nicht beantragt hat enstehen ja auch keine offenen zahlungen.
     
  4. 29. Juni 2009
    AW: Kann ich unterhalt bekommen ´?

    Hast Du da mit DeinemmDad drüber gesprochen?
    Deine Eltern haben damals sicher irgendwas ausgemacht?
    Zum Anwalt brauchst Du auch nicht gehen,das Jugendamt würde in deinem Fall die Klage übernehmen.
    Aber sprech Dich mit Deinem Dad darüber erstmal aus bevor Du was unternimmst.
     
  5. 29. Juni 2009
    AW: Kann ich unterhalt bekommen ´?

    erst mal euch 3 ein dickes dankeschoen..ihr habt micht echt stück weiter gebracht !

    ich werde jetzt erst mal mit meinem dad drüber reden und dan hier wieder

    /edit machen ! danke schön

    bw's sind raus. !
     
  6. 5. Juli 2009
    AW: Kann ich unterhalt bekommen ´?

    nicht das Jugendamt übernimmt die Klage, sondern der Beistand vom Jugendamt kümmert sich kostenlos um die Erbringung des Únterhalt. Du solltest aber unter 18 Jahre sein.
    Dein Vater muss den Bestand vom Jugendamt beauftragen. Da die mit den örtlichen Richtern
    zusammen arbeiten geht eine Klage vom Beistand (falls mal eine gemacht wird) zu 99 % durch.
    Da der Unterhalt eh festgeschrieben ist. Also einfach nur einen Termin beim Beistand machen.
    Das ist dein kostenloser Rechtsanwalt der deinen Unterhalt sichert.
     
  7. Video Script

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