#1 3. Juni 2009 Hallo ! Ich bin im April 18 geworden, gehe jedoch noch zur Schule und hab kein eigenes Einkommen/Job. Soweit ich weiß muss man als Schüler doch keine Steuern zahlen oder ?!? Na auf jedenfall habe ich auf meinem Kontoauszug 2 Belastungen, einmal den Solidaritätszuschlag und einmal Kapitalertragsteuer. Ich hab nun schon gegoogelt, wurde aber nicht wirklich fündig, und zu Kapitalertragsteuer stand nur von wegen wenn ich ein eigenes Einkommen hab und ach kp, helft mir mal bitte bevor ich mich da bei der Bank beklag xD thx, Grüße Chris
#2 3. Juni 2009 AW: Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag Dazu müsste man erstmal wissen ob du nebenberuflich arbeitest und wenn ja, wieviel verdienst?
#3 3. Juni 2009 AW: Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag Kapitalertragssteuer ( 25% ) + Soli (5,5% ) werden auf deine Zinserträge erhoben wenn du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast. Am Besten zur Bank hin und gucken ob du nachträglich einen FA stellen kannst. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mfg
#4 3. Juni 2009 AW: Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag Nebenberuflich läuft bei mir nichts, sprich ich hab ein Einkommen von 0€. Das mit dem Freistellungsauftrag hab ich leider nicht gemacht, wusste vorher auch nicht dass man das machen muss, weil ich hab´s einfach so angesehn, dass solang ich Schüler bin, ich mir da keine Gedanken machen muss. Also dann werd ich morgen mich mal sofort auf den Weg zur Bank machen und da schaun damit ich diesen Freistellungsauftrag noch ausfüllen kann, thx, ich berichte dann wie es verlief :] grüße chris
#5 4. Juni 2009 AW: Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag Du brauchst kein Einkommen haben. Wahrscheinlich hast du Zinseinkünfte und darauf werden die Steuern belastet.
#6 4. Juni 2009 AW: Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag So ich war heute in der Bank und mir wurde folgendes gesagt: Es stimmt, man muss einen Freistellungsauftrag ausfüllen, bei mir war das sogar der Fall und es lag ein Freistellungsaufrag vor (wusst ich gar nicht mehtr xD) Nun gilt dieser Freistellungsauftrag jedoch nur bis zu einem Zinseinkommen von 800€, also alles was über die 800€ an Zinsen rausgeht, darauf muss man als Schüler auch Steuern zahlen. Nun hat man jedoch die Möglichkeit beim Finanzamt ein weiteres Formular auszufüllen, dass man als Schüler von dieser ganzen Geschichte komplett steuerbefreit wird. Da werd ich mal beim Finanzamt vorbeischaun und schaun was sich machen lässt. Aber für alle die vielleicht die gleiche Frage haben, also mit Freistellungsauftrag seid ihr bis zu einem Zinseinkommenm von 800€ steuerbefreit, alles was dadrüber ist wird auch bei Schülern versteuert. Ob man nachträglich nach der Abbuchung noch einen Freistellungsauftrag machen kann weiß ich nicht, da ich diesen bereits ausgefüllt hatte. Danke an alle, Bewertungen sind raus //CLOSE