kaufvertrag rückgängig machen?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von TiRo, 26. April 2006 .

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  1. 26. April 2006
    hallo,
    ist es möglich son kaufvertrag rückgängig zu machen?
    hab meine 125er für 100€ verkauft und will diese jetz wieder habn.zu dem Zeitpunkt war ich betrunken.
    es handelt sich um die Maschine die ich auch als avatar habe.
    hab das restgeld immer noch nicht... er aber die maschine
     
  2. 26. April 2006
    lol

    harte sache ^^


    ich rate dir, nimm dir nen anwalt oder sowas in der art...


    ...lol und sowas hier im board...
     
  3. 26. April 2006
    tut mir leid aber das geht nicht mehr :baby:
     
  4. 26. April 2006
    Wenn du Zeugen hast die Gesehen haben das du betrunken warst könnte eigentlich wegen dem fehlen vom klaren denken der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
     
  5. 26. April 2006
    nochwas:
    ich bin 14 und das moped is meim vater
     
  6. 26. April 2006
    ok, dann geh hin, sag es deinem vater wie es war...der wird dir darauf hin erstmal eine klatschen!
    danach dich an der hand nehmen und mit dir zu dem typen gehen...seinen eltern alles erklären...die werden wiedrum ihren sohn eine wischen und du gibst ihm das geld...er dir daraufhin das bike und gut ists

    ...das teil bekommst du auf jeden fall wieder den es gibt 2 wichtige faktoren die hierbei eine grosse rolle spielen

    a) es ist nicht dein eigentum, du kannst darüber gar nicht entscheiden
    b) du bist 14 jahre alt, das heisst du bist nicht berechtig und im stande einen solchen vertrag formgerecht zu unterzeichnen...bzw schon aber dann ist er nicht gültig!
     
  7. 26. April 2006
    rofl PWNED
    Also, ma im Ernst, 'n Vertrag ist 'n Vertrag, da gibt's nichts dran zu rütteln. Deine einzige Chance ist darauf zu plädieren, dass es nicht dein Moped war und du ergo auch nicht drüber verfügen kannst. Lass deinen Vater mal bei dem Käufer anrufen, zur Not geht halt gerichtlich gegen ihn vor, aber ich glaube kaum, dass es sich bei 100€ wirklich lohnt...^^
     
  8. 26. April 2006
    Damit ein Kaufvertrag gültig ist, müssen beide Personen voll geschäftsfähig sein .. Dies ist unter anderem nicht der Fall, wenn du zb. betrunken bist.

    --> Kaufvertrag ungültig!
     
  9. 26. April 2006
    du kannst nichts verkaufen was dir auch nicht gehört so einfach ist die sache!
     
  10. 26. April 2006


    ehmm du weißt schon das so ein bike keine 100 € kostet ge?
     
  11. 26. April 2006
    Geschäft ist ungültig da du mit 14 nur beschränkt Geschäftsfähig bist. Zwischen 7-17 Jahren ist man nur beschränkt Geschäftsfähig und man muss Geschäfte, wie dieses mit Einwilligung der eltern abschließen ansonsten ist es unwirksam.

    Schau nach

    ...8)
     
  12. 26. April 2006
    Mit 14 Jahren besoffen? Du fängst aber früh an

    Zum Thema

    Damit ein Kaufvertrag gültig ist, müssen beide Parteien geschäftsfähig sein und bei "Normalzustand".

    Da das Ding nichtmal dir gehörte, du 14 bist, und besoffen warst, kriegste das Teil sicher wieder
     
  13. 26. April 2006
    hmm also ersma, wenn du betrunken warst, dann kannst du das moped wieder zurück verlangen weil du nicht zurechnugsfähig warst. aber klär das erma mit dem "käufer" so ab, wenn das nichts bringt dann versuchs übern anwalt.

    un da das moped deinem Vater war, darfst du das eglt garnet verkaufen.


    genau das meine ich
     
  14. 26. April 2006
    geile sache auf jeden fall.

    aber wie n paar vor mir schon geschrieben haben, bist du 14 (beschränktgeschäftsfähig) und du warst zu diesem zeitpunkt besoffen ( geschäftsunfähig) man da bringt mir die schule doch mal was fachabi in richtung wirtschaft und verwaltung. hätt nie gedacht das ich das ma anwenden kann

    also 14 jahre alt - beschränktgeschäftsfähig, d.h. du darfst keine verträge oder andere sachen unterzeichnen nur mit einwilligung deiner eltern. kaufen darfst du nur sachen die im rahmen deines taschengeldes liegen. s.g. taschengeld paragraph

    besoffen is immer geschäftsunfähig!!!! egal ob besoffen, geistig behindert oder andere zustände die den klaren gedanken beeinflussen könnten!!

    so long, M!N!

    PS: BWL 4-ever
     
  15. 26. April 2006
    Was mich interresieren würde ist, ob du das Teil wieder bekommen hast und wie? Schreib uns mal wenn sich alles geklärt hat!
     
  16. 26. April 2006
    nach deutschem recht darfst du nur über beträge im taschengeldbereich verfügen(ca 20-30€). außerdem bist ja nur bedingt geschäftsfähig^^.
    ==>kaufvertrag ungültig
    wenns vor gericht geht dann hast du die besseren karten
    gruß g3neral
     
  17. 26. April 2006
    Laut § 929 BGB bist du nicht der Eigentümer dieses Motorads, sondern warst nur besitzer.
    Laut § 106 BGB bist du nur beschränkt Geschäftsunfähig. Um ein Gültiges Rechtsgeschäft abzufertigen, brauchst du die Einwilligung deiner Eltern § 107 BGB.
    Desweiteren warst du ja auch Betrunken §104 BGB, danach warst du nicht im Zustand deiner Natur.
    Ausserdem könnte es auch ein Scherzgeschäft gewesen § 116 BGB oder Sittenwieddrig § 138 BGB da dein Urteilsvermögen nicht nicht gewährt war.
    Laut §131 wird deine Willenserklärung erst gültig, mit zustimmung deiner Eltern.
    Außerdem hat dein Kollege noch nicht bezahlt.
    Wenn du ihn schonmal anständig gemahnt hast, kannst du so oder so das Motorad zurückverlangen §§ 280,281 I u. III.

    Ich hoffe das langt an Gestzesauszügen aus dem BGB (Bürgerliches Gestzbuch).

    Ich würd mich auf die ersten Paragraphen berufen.
    Und sag mal was du gemacht hast.

    Gerichtlich hast du die besseren Karten.
     
  18. 26. April 2006
    hm war eben da also der sagte der will einen schriftlichen auszug haben der das bestätigt das ich den vertrag irgendwie zurücknehmen kann oder sowas und seine 50€ die er mir schon angezahlt hat dann bekomme ich sie wieder.
     
  19. 27. April 2006
    unter solchen Umständen könntest du vor´s Gericht gehn, aber die Gerichtskosten wären enorm!
     
  20. 27. April 2006
    Kopier am besten den Text aus dem Post über dir, und ein wenig aus dem BgB .. steht ja wohl genug im thread über die paragraphen Wünsch dir noch viel glück, müsstest es halt zurück bekommen Wie alt war der käufer denn eigentlich?
     
  21. 27. April 2006
    omg...
    so.
    war mal wieder da,sachen gezeigt,ja.
    jetzt meinte er er hätte die maschine an einen verkauft.
    nur komisch das der jenige kein handy hat aber er sich bei dem melden will (telefonisch).
    was auch komisch ist,is das der nachbar von dem den ich gut kenne die maschine jeden tag sieht wie er in der garage daran rumarbeitet.
    kann ich in sonem fall die bullen rufen?
     
  22. 27. April 2006
    da wäre die frage, unter welchem vorwand denn die bullen rufen? dass er meint die maschine verkauft zu haben, aber sie doch noch hat? bei sowas würde ich direkt nen anwalt einschalten.
     
  23. 28. April 2006

    Natürlich falsch, er war vielleicht im Besitz des Mopeds, aber nicht der rechtmässige Eigentümer, daher darf er das Bike nicht verkaufen. Im übrigen, ist er sowieso zu jung.
     
  24. 28. April 2006
    1. wie schon oft gesagt nicht geschäftsfähig

    2. selbst, wenn ihr beide geschäftsfähig wärt: das teil gehört nciht dir und der käufer kann bei etwas gesundem menschenverstand auch nciht davon ausgehe, dass es dir gehört (weiss er das vllt sogar?) in dem fall is der kaufvertrag auch ungültig, da er nicht guten glaubens davon ausgehen kann, dass das ding dir gehört und er somit kann kein gültiger kaufvertrag zustandekommen, da du nicht eigentümer bist/warst.

    3. das war ja vllt n kolleg oder n bekannter von dir...da hilft oft auch reden...im notfall halt musst ind en sauren apfel beissen udnd einen vater um hilfe bitten.
     
  25. 28. April 2006
    und mit diesem zitat mach ich ma dicht bevor nochmal 30 die gleiche antwort geben

    wens noch prpbs gibt, PN an mich dan mach ich nochma auf

    -close-
     
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