#1 28. Februar 2009 Hallo Jungs und Mädels, aus diversen privaten Gründen werde ich ein Jahr "Pause" nach meinem Abi diesen Sommer machen, dass heißt per 400-euro-job über Wasser halten und halt ein Jahr aussetzen. Ich würde in der Zeit allerdings auch ungern auf mein Kindergeld verzichten, sodass ich folgenden Plan hatte: Ich bewerb mich für Medizin, wissend dass ich ne Absage erhalte. Schicke diese Absage ans zuständige Amt und erhalte sozusagen im Wartesemester mein Kindergeld bis zum nächsten Semester. Könnte das soweit klappen? Oder hab ich mich irgendwie vertan ^^ Danke für eure Antworten lg + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. Februar 2009 AW: Kindergeld im Wartesemester du musst so tun, als wenn du ausbildungssuchend wärst, dann bekommste das auch weiterhin also du musst dich beim arbeitsamt ausbildungssuchend melden. + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. Februar 2009 AW: Kindergeld im Wartesemester mach doch eine ausbildung, die dich schon weiterbringt. ich studiere medizin und viele, die gewartet haben, haben eine ausbildung zu krankengymnast/rettungssanitäter/MTA etc gemacht. Sie haben schon vieles gerlernt und dabei auch gut gel verdient. außerdem ist die wartezeit aufgrund des andrangs etwa 4,5-5 jahre - die zeit musst du dir gut einteilen, damit es dir nicht langweilig wird. die ausbildung zum rettungssanitäter (habe ich auch gemacht) dauert gerade mal 3 monate! und dann kann man schon bis zu 1200 euro/monat netto verdienen und so schonmal gut fürs studim sparen, denn bücher sind nicht soo günstig wobei speziell anatomie/physiologie im bereich der krankengymnastik schon während der ausbildung sehr ausfühlich beschrieben wird und du mit leichtigkeit durch die vorklinik kommst.. bei fragen gerne auch pn ps fürs kindergeld: nach einem praktikum erhälst du noch max 3 monate länger kindergeld. da du fürs medizinstudium ein 3 monantiges krankenpflegepraktikum brauchst, kannst du damit schon einmal anfangen - damit hättest du für 6 monate schonmal ausgesorgt. + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. Februar 2009 AW: Kindergeld im Wartesemester ICh muss hier nochmal klarstellen dass der Wunsch Medizin zu studieren bei mir keineswegs wirklich besteht ^^ ich wollte nur sicher gehen eine Absage zu erhalten die ich zur behörde schicken könnte danke für eure antworten bisher + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. Februar 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Kindergeld im Wartesemester ausbildungssuchend melden -> Kindergeld gestrichen ? - RR:Board achja: zum ausbildungssuchend melden gehört auch tatsächlich der versuch eine ausbildung zu erhalten: sprich du bräuchtest in der tat ablehnungsschreiben von arbeitgebern bzw. unis + Multi-Zitat Zitieren
#6 2. März 2009 AW: Kindergeld im Wartesemester Du brauchst keine Absage erhalten, dass deine eltern weiterhin Kindergeld bekommen. Kannst auch ganz einfach Hartz4 beantragen, dann bist auf jeden fall noch Kindergeld berechtigt. Is halt dann nur so, dass bei Hartz4 nur einen gewissen Betrag dazuverdienen darfst. Obs da nen Unterschied gibt zu "Ausbildungssuchend" weiß ich nicht... + Multi-Zitat Zitieren