Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von JeepCreep, 24. Januar 2010 .

  1. 24. Januar 2010
    Mahlzeit ..
    Ich benötige Infos von euch =P

    Also.. Seit längerem lege ich auf Feiern, Geb's, Hochzeiten etc. Musik auf, ab un zu kümmere ich mich um die Organisation und die Gestaltung der Party's sowie um das Licht.
    Also dachte ich mir, ich starte ein kleines Projekt, dass so ziemlich alles rund um Musik, Party und Recording beinhaltet ..
    Also von Musik produzieren bis hin zu promoten und auflegen ..
    Party's organisieren etc ..

    Das ganze läuft zur Zeit einfach perfekt.. und ich sehe in dem Projekt eine Chance für die Zukunft ..
    Wir sind nun ca. 10 Mitglieder in dem Projekt, jeder mit seiner Arbeit ..

    Ich wollte mir jetzt eine Kleingewerbeschein zulegen, damit alles legal weiter läuft ..
    Jetzt wollte ich mal fragen, was müsst ich alles in dem Formular eintragen, damit diese ganzen Arbeiten, die ich mache, legal abgerechnet werden können?

    Was für kosten kommen auf mich zu? Sind es nur ca 30€ für den Schein, oder gibt es noch Gebühren über das Finanzamt etc??
    Was muss ich alles beachten und besorgen?
    Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, kann ich ja nur mich selber anmelden oder? also müsste Theoretisch jeder aus dem Team, der Geld verdient einen Schein holen?

    Vllt. gibt es ja hier jemanden der sich ein wenig auskennt oder selbe so einen Schein besitzt =)
     
  2. 24. Januar 2010
    AW: Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

    also prinzipiell entstehen nur die kosten für die gewerbeanmeldung.

    lies dich auch mal hier durch: forumsbeiträge
     
  3. 24. Januar 2010
    AW: Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

    Du musst außer der Gewerbeanmeldung auch noch irgendwann jährlich einen kleinen Betrag an die LHK / IHK (Vertausch das immer) abgeben, sind ca. 20 - 30 Euro.
     
  4. 24. Januar 2010
    AW: Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

    falsch. Bis 5200 € Jahresumsatz bist du befreit.
     
  5. 24. Januar 2010
    AW: Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

    Okay Sorry *g*, kenne das halt nur von meinem Gewerbe, bin da aber direkt am Anfang schon über 5k gekommen.
     
  6. 24. Januar 2010
    AW: Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

    Hiho

    Tu dir selbst nen Gefallen und nimm dir nen Steuerberater.
    Kleinunternehmer ist nur bis zu einem Umsatz von 14,5k € !!
    Danach bist du Einzelunternehmen, als so einer ist man aber nicht verpflichtet sich als eingetragener Kaufmann (e.K.) im Handelsregister eintragen zu lassen.

    Meine, dass es so ist.

    Mfg
     
  7. 24. Januar 2010
    AW: Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

    im ersten jahr kannst du bis zu 17.500€ und in den folgenden bis zu 50.000€ jahresumsatz machen. Das gilt als Kleinunternehmer.
     
  8. 24. Januar 2010
    AW: Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

    Danke für die Antworten =) ich denk erstmal im ersten Jahr werde ich nicht mehr als 17.000€ verdienen, muss ja erstmal das ganze richtig ausbauen, das wäre also nicht das Problem, mir geht es momentan nur um die Kosten, ich blicke das mit der Mehrwertsteuer und der Steuererklärung etc. noch nicht so ganz, also ob man diese mit der Steuererklärung an das FA zahlen muss oder überhaupt etc... nen Steuerberater werde ich mir auch noch vor nehmen bevor ich was anmelde.. also dieser ganze schreib und kostenkram ist mein Problem ..
     
  9. 25. Januar 2010
    AW: Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

    also ich hatte auch mal ein kleingewerbe angemeldet, damit aber nichts gemacht also keinen umsatz und trotzdem wollte jeder geld von mir

    die ihk hat mir sogar mahnungen geschrieben, bis sie nach meiner dritten begründung endlich gepeilt haben, dass ich keinen umsatz habe und somit befreit bin.

    des weiteren wurden bei meinen eltern wegen der kleingewerbe noch 35 euro für irgendwelche extra müll gebühren wegen dem kleingewerbe abgebucht.

    einmal und nie wieder
     
  10. 25. Januar 2010
    AW: Kleingewerbe anmelden "Fragen zu Kosten etc."

    du weisst nach §19 Abs. 1 UStG als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus.
    Das wichtigste ist der Fragebogen der vom Finanzamt ca. 2 Wochen nach der Gewerbeanmeldung kommt. Wenn du den hast, dann solltest du diesen vom Steuerberater ausfüllen lassen, denn wenn es denen nicht ersichtlich ist, das du keine Umsatzsteuer abführen musst/willst dann treten die dir ständig in den *****.
     
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