Kleinunternehmerregelung als Student

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Cresa, 14. Juli 2014 .

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  1. 14. Juli 2014
    Hey RRler,

    ich möchte neben dem Studium arbeiten gehen.
    Mein Arbeitgeber möchte jedoch nicht zusätzlich zu meinem Lohn Sozialbeiträge und RV für mich bezahlen.
    Daher hat er mir die Kleinunternehmerregelung vorgeschlagen. Er selbst hat das angeblich 15 Jahre lang so gemacht und hat für mich den Vorteil, dass ich nicht weisungsgebunden bin, meine Arbeit selbst einteilen und evtl. mehrere Aufträge für verschiedene "Kunden" bearbeiten kann.
    Natürlich möchte ich mir aber selber einen Überblick verschaffen, worauf ich mich da einlasse.



    Im Prinzip soll das so funktionieren:
    Ich schreibe meinem Chef Rechnungen und er überweist mir das Geld. Aus dem Gespräch schließt sich mir, dass ich dann keine Umsatzsteuern, Lohnsteuern, Sozialbeiträge, Rentenversicherung und Krankenkasse bezahlen muss. Mein Chef genauso wenig.

    Als "freier Mitarbeiter" würde ich dann eine Steuererklärung machen müssen, wo ich dann eine ungeschützte Tätigkeit wie "graphische Datenverarbeitung" angebe.
    Natürlich gebe ich auch meine Einnahmen und Ausgaben an, wobei ich letzteres wohl nicht haben werde.
    Da ich nur maximal ein Jahr für ihn arbeiten werde, bekomme ich wahrscheinlich auch kein Problem mit einer Scheinselbstständigkeit. Ich versuche dann in der Zeit, andere Kunden zu bekommen.
    Als Student dürfte ich außerdem nur 20 Stunden die Woche arbeiten, da sonst mein Studentenstatus verloren geht und ich eine eigene Krankenversicherung zahlen müsste.

    Ich bekomme nächstes Semester kein Bafög mehr, von daher ist eine Verdienstgrenze diesbezüglich zu vernachlässigen.
    Ansonsten werde ich auch nicht über 17.500€ im Jahr kommen. Voraussichtlich bleibe ich unter 8000€ im Jahr.



    Hat jemand von euch Erfahrung mit dieser Kleinunternehmerregelung?
    Würde mich sehr freuen
     
  2. 14. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Hi,

    das sollte soweit kein Problem sein. Wie schauts bei dir mit der Krankenversicherung aus? Bist du selbst als Student versichert oder über deine Eltern?

    Grundsätzlich darfst du aber auch nicht vergessen, dass du als Angestellter auch Privilegien hast, die du als "Externer" eben nicht hast, wie z.B. Vergünstigungen oder eine sehr wichtige Sache: Kündigungsschutz bzw. -fristen. Wenn dein Chef in 3 Monaten keine Lust mehr auf dich hat gibt er dir keine Arbeit mehr und du bist raus. Das muss dir klar sein.
     
  3. 14. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    du hast den status eines freelancers in einem unternehmen.. du bist vertraglich nicht gebunden. nutz die chance und knüpf Kontakte und erweiter dein portfolio und sammle Erfahrung. im kreativen Sektor ist es üblich sich nach einem Kostenvoranschlag 50% bezahlen zu lassen und wenns fertig ist die restlichen 50%.. lass dich stundenlohntechnisch nicht ausbeuten! in der freien Wirtschaft kannst du durch eigenständige kundenakquise mit einem Auftrag mehr rausholen als du denkst. (cd, Fotos, website, logo.. da kannste schon 4 stellige summen in Rechnung stellen)

    wenns dein erstes mal ist... unterschätz den umfang der aufgaben nicht
     
  4. 14. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Hi,

    vorsicht vor Scheinselbstständigkeit, da fährt das Finanzamt nicht so drauf ab.

    Hier noch ein nettes Howto: Selbständig als Student - Studis Online

    Am besten wäre es zum Stichwort Krankenversicherung, wenn du noch über die Eltern in der Familienversicherung wärst, dann sparst du dir die private Krankenversicherung (das kann nämlich auch ganz knackig teuer werden!!!)

    Hier solltest du den Artikel noch mal lesen...kurz und knapp: http://www.gründerzeit.de/erste-schritte/selbststaendig-im-studium/

    Cu
    Death-Punk
     
  5. 14. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Freut mich dass ihr euch auskennt!

    Bin noch familienversichert, ändert sich aber auch in 'nem Jahr. Muss ich dann weitersehen.
    Ich kenne den Chef ganz gut, sollte also -hoffentlich- keine Probleme geben.

    Ich versteh' in dem Artikel nicht ganz, wodurch eine 385€/Monate Regelung zu stande kommt.
    Zumal ich vorher noch nichts davon gelesen/gehört habe. Trifft das denn auf die Kleinunternehmerregelung zu?



    Ansonsten danke ich euch für die Ratschläge!
     
  6. 14. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Mit der Krankenkasse hat es folgendes auf sich: Verdienst du mehr als 400/450 (verschieden bei den Krankenkassen, war letztes Jahr wohl bei 385, bzw bei der ein oder anderen Krankenkasse bei 385) musst du dich selbst versichern (als Student versichern reicht aus, kostet momentan 77 Eur pro Monat) - kannst aber dann nicht mehr über die Familienversicherung versichert bleiben. Gleiches gilt, wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, dann nimmt die Krankenkasse an, dass du nicht mehr hauptberuflich studierst, sondern arbeitest.

    Ps.: Ist egal ob Nebenjob oder Kleingewerbe - bei der Krankenkasse geht es einfach nur um das monatliche Einkommen, bzw die monatliche Arbeitszeit.
     
  7. 14. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Also insgesamt heißt das für mich:

    - Ich schreibe eine Rechnung, nach der ich bezahlt werde
    - Es fallen außer für die KV keine weitere Kosten an
    - Ich muss einmal im Jahr eine Steuererklärung machen


    Kann noch nicht ganz glauben, dass man so einfach die ganzen Steuern und Beiträge umgehen kann.
     
  8. 15. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet! ich bin glaub ich noch über meinen dad versichert, befinde mich im Studium und beziehe Bafög.

    das packste unter deine Rechnung..
     
  9. 15. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Wenn du mal Arbeitnehmer bist wirst du froh sein, wenn du die Abgaben und Beiträge gezahlt hast (Ok, vielleicht nicht bei der Steuer..), denn eine Arbeitslosigkeit kann immer kommen. Ausserdem schadet es sicherlich nicht in die Rentenkasse einzubezahlen. Wie ich oben schrieb: Dir bleiben einige Vorteile natürlich verwehrt..


    @reQ: Auch das "ich bin glaub ich..." oder war das deine persönliche Aussage? Wenn das so ist und du verdienst mehr als 450 Euro pass auf die Krankenkasse auf, die holen sich ihre Beiträge gerne auch noch nachträglich ;-)
    Ansonsten mit der Aussage "Als Kleinunternehmer.." ist korrekt, das packste unter deine Rechnung - in dem Falle ist Brutto gleich Netto.

    Richtig. Steuererklärung ist aber zuviel gesagt. Du machst eine Einnahmen-Überschuss Rechnung (Was hast du eingenommen, was ausgegeben) und schickst die ans Finanzamt - bist du unter den 17.500 Euro ist alles paletti.
     
  10. 15. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Klingt wirklich absolut vorteilhaft für mich!

    Wie sieht es denn mit einer Anmeldung aus? Soweit ich weiß muss ich das Kleinunternehmen nicht anmelden.
    Da stellt sich mir dann aber die Frage, wie das Finanzamt darauf kommen soll dass ich eine EÜR machen soll etc...
     
  11. 16. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Doch das musst du in der Regel beim Bürgeramt deiner Gemeinde/Stadt anmelden. Kostet so um die 30 Euro. Da wirst du dann einen Firmennamen angeben müssen und in welcher Branche du arbeitest usw. Durch diesen Antrag erhälst du dann auch deine Steuernummer.
     
  12. 23. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Ich selbst Kleinunternehmer gewesen bis mein Umsatz die 17.500 Euro jährlich übertroffen hat.

    Man muss sich anmelden, aber das kostet wie gesagt um die 30 Euro, dann erhält man die Steuernummer. Die einzige größere Ausgabe ist die Sozial-/Krankenversicherung, aber die kannst du dann wiederum steuerlich absetzen und dann wirkt sich das wieder positiv auf die Umsatzgrenze aus. ;-)
     
  13. 24. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Okay das deckt sich auch mit meinem "erlesenen" Wissen bis jetzt.

    Kann jemand noch was zur Berufsgenossenschaft sagen? Wann gibts da eine Pflichtmitgliedschaft? Wegen Unfallversicherung etc.?
     
  14. 25. Juli 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Okay, paar Dinge.
    Erstens, auf dem Formular gibt es ein Kästchen, da steht im Nebenerwerb, das musst Du ankreuzen. Sonst erkennen sie Dir Deinen Studentenstatus ab und stufen Dich in der Krankenkasse hoch.
    BG ist abhängig von Deiner Haupttätigkeit. Ich nehme an Du machst was mit PC, dann müsstest Du unter die BG Verwaltung fallen, die keine Beitragspflicht für Ein-Personen-Unternehmen hat. In Forst und Landwirtschaft sieht das anders aus. Unfallversicherung ist nochmal was anderes, genauso wie Betriebshaftpflicht.
    Umsatzsteuer usw. fällt weg, solange Du nicht die 17500 Euro im Jahr überschreitest, Steuerfrei ist alles bis 8000 und ein paar Hundert.
    Im Übrigen, wenn Du nur für einen arbeitest, ist das Scheinselbstständigkeit, dafür gibts Ärger, aber hauptsächlich für ihn. Erwähne das also nicht beim Ordnungsamt, wenn Du den Schein ausfüllen lässt.
    Ich habe mir gleich mehrere Sachen reingeschrieben, nicht nur Forst, sondern z.B. auch Kleinstransporte, so konnte ich neulich den Umzug für einen Kumpel machen. Also möglichst breit fächern, Änderungen im GS kosten 20 Euro.
     
  15. 1. August 2014
    AW: Kleinunternehmerregelung als Student

    Ja genau, auf das hatte ich vergessen, erwähne nicht, dass du nur für einen Arbeitgeber tätig sein wirst... es wird dich niemand fragen, für wen du genau arbeitest... auch nicht die Anzahl der Kunden.

    Das mit der Berufsgenossenschaft hängt auch in Deutschland von Branche zu Branche ab oder?
     
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