Körperverletzung vorsätzlich und schwer

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Reidersports, 18. Januar 2011 .

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  1. 18. Januar 2011
    Was wird höher geahndet?
    vörsätzliche oder schwere Körperverletzung?
     
  2. 18. Januar 2011
    AW: Körperverletzung vorsätzlich und schwer

    hab mich grad auf wiki bissl informiert... kein plan ob du das überhaupt selbst gemacht hast

    würde jetzt mal sagen es kommt drauf an

    bei schwerer kannst du von 6monaten bis 10jahre kriegen

    bei einfach vorsätzlicher die der fahrlässigen entspricht werden auch bis zu 3jahre verhängt...

    also ich glaub so einfach kann man das nicht sagen...kommt auf den sachverhalt an
     
  3. 18. Januar 2011
    AW: Körperverletzung vorsätzlich und schwer

    ist diese frage ernst gemeint?!

    eine schwere körperverletzung ist solange sie nicht fahrlässig herbeigeführt wurde immer vorsätzlich...

    insofern macht deine frage keinen sinn...

    wie das ganze bestraft wird, kannst steht in §223 ff. StGB

    //ahh.. jetzt dämmert es mir, was du meinst:
    im falle eines vorsatzes: "nicht unter drei jahren"
    fahrlässig: "von einem bis zu zehn jahren"

    minderschwerer fall: "von einem bis zu zehn jahren" (vorsatz), "von sechs Monaten bis zu fünf Jahren" (fahrlässig)

    nachzulesen im §226 StGB
     
  4. 18. Januar 2011
    AW: Körperverletzung vorsätzlich und schwer

    ach das hab ich auch irgendwie übersehen...aber klar, is ja logisch ^^
    wie konnte ich das nicht peilen? :lol:

    aber strafmaß ist bei beiden (fahrlässig, schwer) sehr dehnbar oder?
     
  5. 18. Januar 2011
    AW: Körperverletzung vorsätzlich und schwer

    Na das dachte ich mir erst auch bis ich auf einer Seite diese zwei unterschiedlichen bereiche gelesen habe. Dachte da gibs jetzt einen Unterschied aber wie es aussieht gibt es ihn nicht.
    Und auf der Seite stand auch nicht wirklich was.

    Und hab noch eine Frage: Kumpel muss zum Gericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung, leichte Gehirnerschütterung, Prellung im Gesicht, 2Tage KH-aufenthalt und jetzt wollte ich fragen weil er Morgen Gericht hat wie es für ihn aussieht?
    Und labert nicht sowas wie das er es selber Morgen sehen wird, will nur wissen wie seine Lage aussieht und was er so an Strafe bekommt, vllt hat ja jemand eine Ahnung.
    Er ist 17 und hatte was getrunken.
     
  6. 18. Januar 2011
    AW: Körperverletzung vorsätzlich und schwer

    moment...

    ich habe nicht behauptet, dass es keine fahrlässig herbeigeführte schwere körperverletzung gibt.

    siehe den edit von meinem beitrag oben...

    doch doch... diesen unterschied gibt es schon... du hattest deine frage nur nicht richtig gestellt...
     
  7. 18. Januar 2011
    AW: Körperverletzung vorsätzlich und schwer

    Okey alles klar naja ich meinte eig. schon das mit vorsätzlich und schwer dachte das sind 2 verschiedene Bereiche.
    Aber sind es nicht hab schon verstanden was du sagtest, danke.
     
  8. 18. Januar 2011
    AW: Körperverletzung vorsätzlich und schwer

    Sind wir sowas wie Anwälte oder Staatsanwälte?
    Denkst du wirklich, dass sich hier irgendein Jurist tummelt?

    Jurist Graphicguest sagt: Er ist im *****... Geldstrafe & Sozialstunden

    grüße -.-

    Du könntest das Strafmaß für Jugendliche bei Vorsätzlicher Körperverletzung übrigens auch selber googeln...
     
  9. 19. Januar 2011
    AW: Körperverletzung vorsätzlich und schwer

    Ne andere Antwort hier im Board hab ich nicht erwartet xD danke ihr netten Leute :*
     
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