#1 26. Juli 2010 hi, nen bekannter von mit ist azubi und war krank während seines urlaubs, er war beim arzt und der chef weigert sich ihm den urlaub zurück zugeben! hat jemand nen guten gesetzesauszug? bw drinne! DANKE + Multi-Zitat Zitieren
#2 26. Juli 2010 AW: Krank im Urlaub Hey, also dein Kollege hätte sich sofort beim Chef melden müssen das er krank ist. Wenn er das gemacht hat und Ärztliche bescheinigung hat muss der Chef ihm den Urlaub wieder gut schreiben. Schau dir dazu mal § 9 BUrlG an. § 9 BUrlG Erkrankung während des Urlaubs - dejure.org + Multi-Zitat Zitieren
#3 26. Juli 2010 AW: Krank im Urlaub - Chef weigert sich Urlaub gutzuschreiben Es hängt natürlich auch von der Krankheit ab. Hat man nur eine Erkältung muss nicht Unbedingt der Tag erstattet werden. Hast Du aber z.B. den Blinddarm im ***** (^^) und musst Operiert werden geht das natürlich. + Multi-Zitat Zitieren
#4 26. Juli 2010 AW: Krank im Urlaub - Chef weigert sich Urlaub gutzuschreiben sonen quatsch hab ich ja schon lange nicht gehört... diw schwere der krankheit spielt keine rolle, der AG mus normalerweise den Urlaub gutschreiben , wenn die anzeigepflicht erfüllt wird: "Auch bei einer Erkrankung im Urlaub ist zu unterscheiden zwischen den Anzeigepflichten des Arbeitnehmers und seinen Nachweispflichten. Im Urlaub müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ebenfalls die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer anzeigen und zwar "in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung" (§ 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz). Das bedeutet, dass Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person beim Arbeitgeber entweder anrufen muss oder ein Fax geschickt werden muss. Ein einfacher Brief reicht nicht. Sie sind außerdem verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den Urlaubsort bzw. den Ort zu benennen, wo Sie während Ihres Urlaubs regelmäßig erreicht werden können, ferner Ihre Telefonnummer. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie auch der gesetzlichen Krankenkasse die gleiche Meldung machen, damit sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen und mitteilen kann, ob Sie evtl. die Verpflichtung haben, Ihre Erkrankung einer ausländischen Krankenkasse zu melden. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber die Urlaubsanschrift nicht mitteilen, dann darf Ihnen dieser die Lohnfortzahlung verweigern. Bitte halten Sie sich also unbedingt an diese Vorschriften. Auch bei einer Auslandserkrankung müssen Sie am 4. Tag dem Arbeitgeber (notfalls also per Fax) eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen und diese damit nachweisen. Haben Sie allerdings Ihre Erkrankung während des Urlaubs ordnungsgemäß gemeldet, dann können Sie die Tage, an denen Sie krank waren, vom genehmigten Urlaub abziehen. Die entsprechenden Tage stehen Ihnen dann hinterher zusätzlich als Urlaub noch einmal zur Verfügung." QUELLE: Erkrankung im Urlaub - Krankmeldung des Arbeitnehmers + Multi-Zitat Zitieren
#5 26. Juli 2010 AW: Krank im Urlaub - Chef weigert sich Urlaub gutzuschreiben weil du vorher keinen arbeitsvertrag unterschrieben hast, der durch tarifverträge geregelt ist das regeln die länder für dich. btw, wusste gar nicht, dass man den urlaub dann wieder gutgeschrieben kriegt. hätte ich das mal vor ein paar jährchen gewusst + Multi-Zitat Zitieren
#6 26. Juli 2010 AW: Krank im Urlaub - Chef weigert sich Urlaub gutzuschreiben welch ein unqualifizierter beitrag +2 bitte! b2t: aufgrund des arbeitsgesetzes ist die sachlage ganz klar! fristen müssen natürlich eingehalten werden. und nein wer mit einer alkoholvergiftung 3 tage am ballermann liegt bekommt nicht +3 tage urlaub + Multi-Zitat Zitieren
#7 26. Juli 2010 AW: Krank im Urlaub - Chef weigert sich Urlaub gutzuschreiben Weils für die Ferien festgesetzte Termine gibt und man sich keine Ferien "nimmt" so wie man Urlaubt nimmt von seinen wenigen Urlaubstagen wenn man arbeitet. b2t : Dein Kumpel soll im Arbeitsvertrag nachgucken, wir wissen ja nicht was er da unterschrieben hat. Normalerweise müsste er die Urlaubstage zurückkriegen sollange er sich rechtzeitig gemeldet hat. + Multi-Zitat Zitieren
#8 27. Juli 2010 AW: Krank im Urlaub - Chef weigert sich Urlaub gutzuschreiben HI, wenn du deinem Arbeitgeber die Krankheit, die du hattest nicht nachweisen kannst (z.B. in Form von nem gelben Urlaubsschein ), dann wirst du wohl Pech haben. Da könnte ja sonst jeder kommen und sagen "Im Urlaub war ich krank, schreib mir mal die Tage gut". Wenn du die Krankschreibung von deinem Hausarzt hast und dein Chef weigert sich immer noch, dann kannst noch immer nach dem Beitrag von HoNour vorgehen. Cu Death-Punk + Multi-Zitat Zitieren