Krankenversicherung nach der Schule

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von fissy, 3. Juni 2007 .

Schlagworte:
  1. 3. Juni 2007
    Tag Leute,
    habe folgende Frage:
    Hab im März mein Abi gemacht und dann bis 31.5 Praktikum. Jetzt will ich zum Wintersemester hin studieren, aber die Chancen sofort einen Studienplatz zu bekommen ist aufgrund des NC nicht hoch

    Meine Eltern meinen jetzt, wenn ich jetzt im Winter keinen Studienplatz bekomme, fliege ich aus der Krankenversicherung der Eltern (privat) und hätte so gesehen den Status eines "Penners". Ich sollte deshalb n FSJ (freiwilliges soziales Jahr) machen oder eine Ausbildung z.b. als Rettungssani um in der Versicherung zu bleiben bzw. um wenig Geld zu verdienen.

    Könnt ihr mir sagen, ob das stimmt?
    danke schonmal für euere antworten,
    bw is drin,
    mfg fissy
     
  2. 3. Juni 2007
    AW: Krankenversicherung nach der Schule

    Hi fissy,

    es kommt darauf an, wie alt du bist. Hier, das hab ich im Netz gefunden:

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    "Immer wieder taucht bei Eltern und ihren Kindern die Frage auf: Ist der Nachwuchs in den privaten Versicherungen eigentlich (noch) mitversichert oder nicht? Ein Überblick.

    Krankenschutz: Während Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bis zum 25. Geburtstag kostenlos mitversichert werden können, ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) immer ein eigener Vertrag notwendig, der zusätzlich bezahlt werden muss. War mindestens ein Elternteil vor der Geburt privat krankenversichert, ist ein Kindervertrag ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsüberprüfung möglich (wichtig z.B. bei angeborenen Behinderungen). Der Antrag muss aber innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend zum Tag des Geburtsmonats erfolgen.

    Private Haftpflicht: Sofern eine "Familienpolice" abgeschlossen wurde, gilt der Versicherungsschutz ebenfalls für alle im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Sind die Kinder volljährig, besteht die Mitversicherung fort, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung (Lehre oder Studium) befinden und unverheiratet sind. Das Gleiche gilt während des Wehr- oder Zivildienstes im Anschluss an eine Berufsausbildung. Die Mitversicherung endet spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres zuzüglich der Wehr- oder Zivildienst-Zeit.

    Hausrat: Solange minderjährige Kinder mit ihren Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind ihre Sachen in der Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Wird der Erstwohnsitz vorübergehend zum Beispiel für ein Studium verlassen, so besteht in der Studentenbude am Zweitwohnsitz ein begrenzter Versicherungsschutz fort, und zwar begrenzt auf zehn Prozent der Versicherungssumme (unterschiedliche Regelungen je nach Gesellschaft möglich). Voraussetzung: Der Erstwohnsitz muss weiterhin bei den Eltern sein. Gründen Kinder einen eigenen Hausstand, endet die Mitversicherung in jedem Fall.

    Quelle: http://www.morgenweb.de/ratgeber/familie_und_erziehung/20070508_srv0000000689716.html

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    Falls doch noch Fragen offen sind, kannst du auch bei der Krankenversicherung nachfragen, die können es dir genauer sagen

    greetz
     
  3. 3. Juni 2007
    AW: Krankenversicherung nach der Schule

    jop, da ich n privater bin muss ich wohl nachfragen, danke für deine infos.
     
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