#1 11. Februar 2010 Hallo zusammen habe da mal eine Frage und zwar hbae ich mir am Montag bei der Arbeit die Hand gequetscht (3 Mittelhandknochen geprellt) und bin die ganze Woche Krankgeschrieben!! Nun haben wir ausgerechnet Heute Karnevalsstart bei uns wo schon ganz gerne hin würde nun ist meine Frage ob das gestattet ist oder Probleme geben könnte? Danke schon einmal für jede Antwort! + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? also soweit ich weiß könnte es probleme mit deiner krankenkasse geben wenn dir beim weggehn dann an der hand nochmal was passiert. da sie dan sagen könnten du hättest ja mit der hand zuhause bleiben müssen. kassen sind bei sowas immer sehr piensig. würde aber trozdehm weggehn und mir den spaß net durch sowas verderben lassen. pass halt nur mit deiner hand auf das nix passiert + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Weiss auch nicht ob ichs riskieren würde. Kommt drauf an wie sehr du dich im Griff hast. Und mit ner schicken Verkleidung wird dich ja eh niemand erkennen... + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Ja wie sieht es denn mit dem Arbeitgeber aus muss man zuhause bleiben wenn man nicht Bettlägerig ist ?? Weil ich habe ja in dem Sinne "nur die Hand kaputt" und da ich auf dem Lager Arbeite ist das natürlich was anderes?!?! + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Wenn Du nur die Hand kaputt hast .. also nich Bettlägerig Krankgeschrieben bist , dann darfst Du Dich auch frei in der Öffentlichkeit bewegen ... Natürlich nicht gerade in die Disse oder Kneipe oder der gleichen Ansonsten ist das kein Problem und auch erlaubt ! Excalibur + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? hi Krankgeschrieben heisst Arbeitsunfähig ...und dies wiederum normal Bettruhe.. Also wenn du gesehen wirst und dein Chef bekommt das mit kann es sein dass du Ärger bekommst .. ich bin immer zuhause geblieben weil mir meine Arbeit sehr am Herzen liegt .. + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Au man, woher habt ihr nur immer eure Weisheiten "Der Arbeitnehmer ist krank geschrieben – darf er dennoch raus? Natürlich hat der Arbeitnehmer nicht die Pflicht im Bett zu liegen. Dennoch ist von Außenaktivitäten abzuraten – im Allgemeinen riskiert man zu viel. Ein krank gemeldeter Arbeitnehmer, der vom Chef beim Einkaufen oder im Cafe gesichtet wird, gibt – ganz davon abgesehen, ob er heilungswidrig handelt oder nicht – ein schlechtes Bild von sich ab und gefährdet das gegenseitige Vertauen sowie das Arbeitsklima." "Als Arbeitnehmer unterliegt man grundsätzlich der Pflicht, alles zu unterlassen, was der Genesung abträgig sein könnte und den Heilungsprozess verlangsamt." Quelle : Was darf ich?: Krankgeschrieben - alle Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber! Es ist auf den Heilungsprozess abzustellen. Wenn du nun mit deiner Hand raus gehst und saufen gehst, dann wird das mit Sicherheit den Heilungsprozess nicht gerade fördern. Unabhängig von juristischen Gegebenheiten, ist dein Chef auch nur ein Mensch und wenn er dich dann irgendwo rumlaufen sieht wie du Party machst, dann wird das sicherlich kein all zu gutes Licht auf dich werfen. Er kann zwar direkt nichts machen, aber bei der nächsten Möglichkeit etwas außerordentliches im Betrieb zu erlangen, wirst du es schon merken können. ( Beförderung, Sonderschichten, etc ) Mein Rat : Weggehen ja, Saufen und Party machen bis um 3 uhr Nachts nein ! MfG F. + Multi-Zitat Zitieren
#8 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? So ist halt die Sache wie ich das alles seh Wenn mann Krank ist ist man Krank .. ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#9 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Sagt ja auch keiner was dagegen. Aber danach wurde vom TO net gefragt Ich würde auch eher zu Hause bleiben... Ps.: Alle Meinungen sind persönlich + Multi-Zitat Zitieren
#10 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? oke .. Also sry.. Ich würde eher zuhause bleiben .. Aber du kannst weg gehen !!! + Multi-Zitat Zitieren
#11 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? um dann nochmal die wahre quintessenz all dieser posts hier zusammenzufassen: du darfst durchaus aus dem hausgehen, ist ja uach unumgänglich zb zum einkaufen oder so. wenn du jetzt allerdings zum karneval gehst kannst du 1. ärger mit der kasse bekommen wenn wieder was passiert, 2. massiven ärger mit deinem arbeitgeber bekomme, weil du 2.1. möglicherweise die heilung negativ beeinträchtigst, 2.2. du, wenn ud dich in der lage fühlst zu feiern du auch wieder arbeiten gehen kannst und 2.3. - das wichtigste - hassen die meisten arbeitgeber sowas auf den tod. ist übrigens auch n grund dafür dir zu kündigen also wär ich da ganz vorsichtig + Multi-Zitat Zitieren
#12 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Jepp, so könnte man es zusammenfassen Frage beantwortet MfG F. + Multi-Zitat Zitieren
#13 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? soweit ich weiß darfst du nur weggehen um mal frische luft zu schnappen und um "wichtige" dinge zu erledigen...sprich einkaufen etc.... ...wenn du feiern gehst könnte das probleme mit der krankenkasse geben un natürlich uahc mit deinem betrieb...davon ist abzuraten EDIT: ohh sry wurde ja schon erwähnt + Multi-Zitat Zitieren
#14 11. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Mein Vater wollte mal jemand rauswerfen, weil der Krankgeschriebene einen Job als Taxifahrer angenommen und ausgeführt hatte! --> Fail! Er durfte ihn nicht rausschmeißen !!! (Grund: Der Kranke war nicht im Stande am fließband zu arbeiten aber Autofahren konnte er mit seiner Verletzung schon!) Also mach dir keine sorgen! MFG.: Swoos + Multi-Zitat Zitieren
#15 12. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Wenn du feiern gehst und dich sieht jemand, könnte es wirklich Probleme geben :S Seitdenn du machst es so geschickt und verkleidest dich so gut...dass dich keiner erkennen kann dann dürfte es keine Probleme geben. Good luck + Multi-Zitat Zitieren
#16 12. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Also ich denke es macht vllt keinen sonderlich guten eindruck auf deinen Chef, wenn er dich sehen würde etc. aber selbst wenn du krank geschrieben bist heißt das noch lange nicht das du nicht vor die tür darfst das wär total besscheuert. Ich mein mit ner angebrochenen Hand zu arbeiten ist schwierig aber saufen kann man damit. Also wieso nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#17 13. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? mach einfach so lang dich niemand sieht ist das gut xD + Multi-Zitat Zitieren
#18 13. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? dickeren verband rum, dann passt das... Pass auf deine Hand einfach auf.... ich mein wenn da was passiert sagste bist zu hause gegen die tür gekommen wünsch dir viel spaß, lass es krachen! + Multi-Zitat Zitieren
#19 13. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? solange da nicht draufsteht das du bettlegerrich bist kannst du machen was du willst ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#20 13. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? als ich ma am knie operiert wurde war ich ja logischerweise auch krankgeschrieben.. der arzt meinte zu mir das ich trotzdem weg gehen darf ( kino etc. ) halt sachen was den gesundheitszustand nicht gefährden.. wenn du´s ganz genau wissen willst , infomier dich bei der krankenkasse.. aber is ja klar das wenn dich n arbeitskollege in der disse sieht wenn du die woche eig. noch "total krank im bett liegst" das ziemlich kommt^^ grüsse + Multi-Zitat Zitieren
#21 13. Februar 2010 AW: Krankgeschrieben Ausgehverbot? Wenn du eine std spazieren gehst an der Frischen luft, sagt niemand was. Party oder sowas aber nicht gut, wenn dich jemand sieht oder dir da was passiert, dann kriegst ärger. + Multi-Zitat Zitieren