Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Mrt2006, 19. Oktober 2010 .

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  1. 19. Oktober 2010
    Hallo liebe Leute,

    da ich mich jetzt umorientieren werde was meinen Job angeht, muss ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Hierfür habe ich ein Schreiben aufgesetzt was wahrscheinlich noch einiger Verbesserung bedarf.

    So das wäre sie ... Finde ich vom Schreibstil so nicht ^^

    Eine Frage habe ich allerdings. Meinen Urlaub muss ich selber beantragen oder? Also jetzt Urlaub einreichen die 5 tage zum Monatsende November und dann sollte es passen oder? Oder würde ich die 5 Tage sozusagen einreichen durch die Kündigung?

    Das ich den Urlaub ausgezahlt bekomme ich so wahrscheinlich wie der Weltfrieden ...

    greeze ...
     
  2. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    So im großen und Ganzen sieht das doch gut aus, aber ein paar Kleinigkeiten würde ich ändern:

    Das würde ich nicht in Klammern setzen. Ich würde das im Zusammenhang mit dem Schlusssatz bringen, von wegen, dass du dich stets wohlgefühlt hast. Von wegen "Grund meiner Kündigung ist ... fühle mich aber immer wohl in Ihrem Unternehmen und bedanke mich für eine angenehme Arbeitszeit." So in der Art

    Ich würde es nicht erwarten. Ich würde mich eher darüber freuen. Oder auf ein qualifizierendes Arbeitszeugnis hofen. Aber nicht erwarten, des hört sich irgendwie unfreundlich an find ich.

    Hoffe ich konnte helfen
     
  3. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    dank dir habs mal geändert
    Änderungen sind auf jeden Fall besser ... Dank dir und bw ist raus

     
  4. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    Joa, so würde ichs abschicken. Die einzige Winzigkeit, die mir grad noch auffällt, ist dass man Zahlen bis 12 normal ausschreibt in Dokumenten.
     
  5. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    Da hat er wohl Recht.
    Aber ob es nötig ist den Urlaub da gleich mit anzumelden? Da bin ich wein wenig überfragt. Ich denke das würde sich dann auch mündlich regeln lassen. Der Urlaubsanspruch steht dir ja auf jedenfall zu und auch eine Bezahlung dafür solltest du bekommen, sofern es im Arbeitsvertag vereinbart ist.
    Ansonsten ist der TExt auf jedenfall gut, gibt nichts was dort noch zu ändern wäre.
    Dann viel Erfolg bei neuen beruflichen Herausforderungen.
     
  6. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    Wenn du zum 1.12 kündigst, dann darfst du doch garnicht deinen vollen Resturlaub in Anspruch nehmen, oder?
    Also keine 5 Tage, sondern 4 1/2 oder wie auch immer, da du den letzten Monat des Jahres ja nicht arbeitest?
    Oder hast du dir das schon so umgerechnet?

    Ich würde das mit dem Urlaub rausnehmen und mündlich klären...
     
  7. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie es mit dem Urlaub aussieht. Also ich habe noch 5 Tage für das Jahr 2010 zur Verfügung. Die anderen 21 habe ich schon genommen ...

    Mit raus nehmen und mündlich klären wäre eine Option und werde ich wohl machen. Ich google mal wegen Urlaub. Wenn jemand noch was findet einfach melden

    Edit meint:

    BUrlG § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
    (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.


    BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
    (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

    was heißt das letzte? ^^
     
  8. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    Reine Formsache:

    Den Grund der Kündigung würde ich auch streichen (ist nicht wirklich relevant).

    Die §7 bedeutet nichts anderes, als das sobald dein Urlaub nicht gewährleistet werden kann (bis zur Beendigung des Verhältnisses), dafür aufzukommen ist (das muss nicht unbedingt finanziell sein). Kläre das am Besten mit deinem Chef persönlich.
    Ich würde dir auch dazu raten, dies aus der Kündigung zu streichen.
     
  9. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    das mit dem urlaub würde ich an deiner stelle persnlich mit denen besprechen weil vllt passt es denen zu dem zeitpunkt net und du sollst dne urlaub früher nehmen etc... aber ansonsten sieht die kündigung gut aus!
     
  10. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    Viel zu blumig alles! Komm auf den Punkt. Es klingt so, als wenn du dich noch dafür entschuldigst.

    Warum du kündigst geht niemanden was an - raus damit.
    Ob die Zusammenarbeit gut oder schlecht war spielt auch keine Rolle, da du eh kündigst - also raus damit.
    Ob du vom Kündigungsrecht Anspruch nimmst oder nicht, ist auch egal. Wenn was nicht in Ordnung ist werden die sich schon melden - raus damit.

    So...kurz knapp und alles ist gesagt. Wenn du das persönlich gibts, dann kannste dich nochmal bedanken. Aber das ist ein Kündigungsschreiben und KEINE Danksagung!

    wenn er sagt, hat er es gleich nochmal schritlich. sollte dann etwas mit dem urlaubsanspruch nicht stimmen, werden sie ihm das auch gleich sagen.

    Grüsse
     
  11. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    Ich würde solch Klauseln mit dem Urlaub defintiv nicht in eine Kündigung schreiben. Wenn du schon von "blumig" sprichst, dann kannst du auch völlig emotionslos (denn die sind bei dir auch noch drin) einen 3-Zeiler aufsetzen:

     
  12. 19. Oktober 2010
    AW: Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Bitte mal gegen lesen

    ja eben dreizeiler, sag ich doch.

    den letzten satz habe ich dazu geschrieben um seine anfängliche "herzensstimmung" nicht ganz kapuut zu machen.

    aber prinzipielle ist ein kündigungsschreiben ein dreizeiler.
     
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