Kündigung per E-Mail: Erleichterung des Arbeitsverhältnisses durch neue Gesetzespläne

Die Digitalisierung schreitet voran und das hat auch Auswirkungen auf den Rechtsverkehr. So plant Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die es ermöglichen sollen, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per E-Mail oder sogar über Messenger-Dienste zu verschicken. Mit dieser Neuregelung würde die bisherige Vorgabe, dass Vertragsänderungen oder -ergänzungen schriftlich vereinbart werden müssen, aufgelockert werden.

Kündigung per E-Mail: Erleichterung des Arbeitsverhältnisses durch neue Gesetzespläne

24. Oktober 2023 von   Kategorie: Politik & Recht
cancel-schreibmaschine-kundigung.jpg

Vereinfachung des privaten Rechtsverkehrs


Der Gesetzesentwurf, der letzte Woche versandt wurde, sieht vor, dass die elektronische Form zukünftig als Regelform gilt und die Schriftform ersetzt. Ausnahmen hiervon würden nur bestehen, wenn die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgeschrieben ist. Diese Änderung soll den privaten Rechtsverkehr vereinfachen und den Einsatz von Papier reduzieren.

Bürokratieentlastungsgesetz spart Papier


Ein Beispiel, bei dem die neue Gesetzgebung greifen würde, ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Bisher musste diese zwingend schriftlich auf Papier mit Unterschrift erfolgen. Doch laut dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz heißt es nun: "Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zur Wirksamkeit der elektronischen Form." Auch bei Gewerbemiet- und Pachtverträgen soll die elektronische Form zur Regel werden.

Einfachere Einhaltung von Fristen


Die vorgeschlagenen Änderungen haben zudem das Ziel, die Einhaltung von Fristen im Rechtsverkehr zu erleichtern. Hierbei soll es jedoch keine Änderungen an den bestehenden Regelungen geben. So ist beispielsweise eine Kündigung von Wohnraum nach dem BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Momentan muss der Mieter sicherstellen, dass er sein unterschriebenes Kündigungsschreiben rechtzeitig persönlich übergibt oder per Post verschickt. In Zukunft soll es für die Gültigkeit der Kündigung ausreichen, wenn der Mieter eine Kopie des Schreibens, beispielsweise als Smartphone-Foto, per E-Mail oder Messenger verschickt. Der Vermieter kann dann noch das Originalschreiben verlangen.

Datenschutz und Nachvollziehbarkeit


Natürlich wirft die Möglichkeit der elektronischen Kündigung auch Fragen nach Datenschutz und der Nachvollziehbarkeit auf. Laut dem Gesetzesentwurf soll die elektronische Form jedoch nur dann wirksam sein, wenn die Identität des Absenders eindeutig festgestellt werden kann. Es wird vorgeschlagen, dass die E-Mail oder Nachricht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird, um Manipulationen und Identitätsdiebstahl vorzubeugen.

Auch der Zugang des Empfängers muss gewährleistet sein und nachweisbar sein. So ist vorgesehen, dass der Absender eine Eingangsbestätigung anfordern kann, die dann als Beweis für den Zugang des Schreibens dient.

Vorteile der elektronischen Kündigung


Die Einführung der elektronischen Kündigung würde sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einige Vorteile mit sich bringen. Zum einen würde der Versand der Kündigung deutlich erleichtert werden. Statt das Schreiben persönlich übergeben oder per Post verschicken zu müssen, könnte es bequem per E-Mail oder Messenger-Dienst versendet werden.

Des Weiteren würde die elektronische Kündigung Zeit und Kosten sparen. Das Einscannen und Abspeichern des Schreibens in digitaler Form wäre einfacher und schneller durchzuführen als das Verwalten von Papierdokumenten. Zudem könnten auch Fristen einfacher eingehalten werden, da das Versenden einer E-Mail oder einer Nachricht mit wenigen Klicks erledigt ist.

Auch für Unternehmen hätte die elektronische Kündigung Vorteile. Durch die Vereinfachung des Kündigungsprozesses könnten Ressourcen eingespart werden. Der Personalbereich müsste sich weniger mit Papierkram auseinandersetzen und hätte mehr Zeit für andere Aufgaben. Zudem könnten Prozesse schneller und effizienter abgewickelt werden.

Neben den praktischen Vorteilen birgt die elektronische Kündigung auch einige rechtliche Aspekte. So wären die Aufbewahrungspflichten für Arbeitgeber einfacher zu erfüllen, da keine physischen Dokumente mehr aufbewahrt werden müssten. Auch könnten Vertragsunterlagen einfacher archiviert und bei Bedarf schneller gefunden werden.

Bedacht werden sollten jedoch auch mögliche Risiken und Herausforderungen. Die elektronische Kündigung erfordert eine sichere und zuverlässige Infrastruktur, um Manipulationen und Identitätsdiebstahl vorzubeugen. Hier müssten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um den Schutz der Daten und die Nachvollziehbarkeit der Kündigung zu gewährleisten.

Fazit


Die geplanten Gesetzesänderungen zur elektronischen Kündigung würden den Rechtsverkehr in Deutschland weiter digitalisieren und vereinfachen. Der Einsatz von Papier könnte reduziert werden, Fristen könnten einfacher eingehalten werden und der gesamte Prozess der Kündigung würde schneller und kosteneffizienter ablaufen. Jedoch müssten auch Fragen des Datenschutzes und der Nachvollziehbarkeit geklärt werden, um möglichen Risiken vorzubeugen. Insgesamt würde die Einführung der elektronischen Kündigung jedoch viele Vorteile mit sich bringen und den Alltag im Arbeitsrecht weiter modernisieren.

Quelle: Kündigung per E-Mail: Neue Gesetzespläne ermöglichen elektronische Form