kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von _DADA_, 19. Juli 2009 .

  1. 19. Juli 2009
    hallo,

    ich hab bei einem fitnesstudio einen vertrag unterschrieben der 8wochen läuft - ist so n probetraining.

    nun will ich dieses aber nicht absolvieren - habe am 06.07 dort unterschrieben - war auch 3mal trainieren - aber iwie sind mir ide geräte zu alt und joa ich werd da gar nicht gescheid "betreut"

    in den AGBs steht zu dem 8wochen ding nix zum thema kündigung - nur zu 12 / 18 / 24monatsverträgen und der mitarbeiter hat noch so nen satz als sondervereinbarung reingeschrieben : " mitglied ist berechtigt, spätestnes 7tage vor ablauf der ersten 8wochen schriftl. zurückzutreten"



    jetzt meine frage:

    kann ich den vertrag kündigen, dass ich nicht die 8wochen vollenden muss und bezahlen?!

    hab ich da nciht auch 14-tage widerrufsrecht?!

    Bitte nur antworten, wenn ihr wirklich sicher seid & euch damit auskennt/beschäftigt - keine kiddies antwort oder gespamme

    DANKE
     
  2. 19. Juli 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    Wenn da Wortwörtlich drinn steht " mitglied ist berechtigt, spätestnes 7tage vor ablauf der ersten 8wochen schriftl. zurückzutreten"

    Und du machst das auch in spätestens 7 tagen,dann darfst du natürlich den vertrag auflösen.
    Achja ich würde das alles schriftlich überreichen.Brief+Unterschrift mit nem kleinen text.
    Dir gefällt es nicht ,du kannst aus privaten gründen das fitness studio nicht mehr besuchen etc pp.
    Labber dennen was vor.
     
  3. 19. Juli 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    Selbst wenn du 14-Tage Widerrufsrecht hättest, morgen ist der 20.07. und wenn du am 6.07. den Vertrag abgeschlossen hast, kann deine schriftliche Kündigung per Post/Einschreiben dort nicht mehr zeitig ankommen. Die 8-Wochen musst du wohl oder übel zahlen.
     
  4. 19. Juli 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    schon mal was von brief eil einschreiben gehört? ^^ wird am gleichen tag zugestellt xD

    ich wills ja jetzt kündigen damit ich die 150€ nicht zahlen muss
     
  5. 19. Juli 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    Schwierig, zu wenig Infos um die genaue Sachlage jetzt vom PC aus zu kennen.
    Vorab, wie ist der Satz hier gemeint:
    Wenn das so gemeint ist, dass du mit der Frist von 7 Tagen vor Ablauf der 8 Wochen Probetraining vom Vertrag zurücktreten kannst und nichts bezahlen musst, stellt sich kein Problem dar.

    Allerdings kann es natürlich auch sein, dass sich nach den 8 Wochen Probetraining, der Vertrag verlängert und du somit einen Vertrag über 12/24 Monat eingehst.
    Falls das der Fall ist, kannst du aufgrund der veralteten Geräte und dem mangelnden Service einen Brief an den Geschäftsführer schreiben, in dem du die im Vertrag vereinbarten Leistungen rügst und nicht gewillt bist, für diese Geld zu bezahlen.
    Alles weitere wäre Spekulation..

    Hoffe ich konnte dir helfen

    MfG
     
  6. 19. Juli 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    "bis spätestens 7 tage vor ablauf der 8 wochen" meint: nach 7 wochen probetraining verlängert sich dein vertrag automatisch, wenn du nicht vorher kündigst.

    rein rechtlich gesehen weiß ich jetzt nicht ob du so ohne weiteres sofort aus dem vertrag aussteigen kannst, dazu müsste man mal die agb bzw den vertrag sehen. gibts zu dem studio evtl. nen link?

    allgemein musst du, wenn du dich schriftlich zu einem kostenpflichtigen training verpflichtest, auch wenns als "probetraining" deklariert wird und nur 8 wochen dauert, die vertragsbedingungen genauso erfüllen wie der vertragspartner.
    wenn da zb steht, dass immer ein persönlicher trainer zur verfügung steht oder nur neueste geräte angeboten werden und dies definitiv nicht der fall ist (musst du im extremfall auch beweisen können) kannst du ohne weiteres vom vertrag zurücktreten.

    das mit den 2 wochen ist bei fernabsatzverträgen. gilt bei haustürgeschäften und bei über internet, telefon, etc abgeschlossenen verträgen.
     
  7. 19. Juli 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    man kann doch auch 1tag probetraining absolvieren, da hättest du genug zeit dir die geräte anzuschauen und mit einem trainer zu reden.
    Doch nun musst du wohl oder übel diese 8Wochen duzchziehen und zahlen.
    Wie meine vorposter schon gesagt haben steht klar und deutlich im Vertrag das du 7Tage Zeit hast auf ein wiederrufsrecht.

    Vllt kannst du das ja mit dem Studio-Beitzer klären wenn er freundlich ist kann er vllt noch ein Auge zudrücken

    Wünsch dir Glück

    Lg
    ItalianStallion
     
  8. 19. Juli 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    Habs so verstanden das du die 8wochen dabei bist und spätesten 7 tage davor zurück treten kannst.
     
  9. 20. Juli 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    150 euro für 2 monate training.
    ich glaub da hast du von anfang an was falsch gemacht

    rein rechtlich sieht es meiner meinung nach äussert schlecht aus. Denke die beste Möglichkeit wäre ins Studio zu gehen, ihnen zu sagen du machst den Monat fertig, zahlst den auch aber dann ist schicht im schacht.
    kannst ja erzählen du gehst mit der firma ins ausland und bindest dich dann ggfs danach an ihr studio.
     
  10. 20. Juli 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    hast zulange gewartet mit dem Austreten, wenn dus kurz danach wiederrufst ist das möglich aber so nicht.

    Jetzt schau darauf das du noch rechtzeitig rauskommst bevor sich der Vertrag verlängert..
     
  11. 17. August 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    wenn der dazu gesetzte satz darunter steht kannst du zurück treten
    nur ist das schon ein wenieg später meinst du net aucH?
     
  12. 17. August 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    Ich studiere zwar kein Jura, muss mich aber doch über manche antwort hier wundern.

    NoMorePlay?: Ne beschissenere antwort wäre nur noch wenn du einfach "Blub" geschrieben hättest.

    Wie schon einige hier geschrieben haben, bedeutet das mit den 7 Tagen vor beendigung eben die Kündigungsfrist.

    Das heisst kündigst du nicht 7 Tage vor ende dieser 8 Wochen, so verlängert sich der Vertrag automatisch.

    Du kannst vom Vertrag nur dann zurück treten, wenn der vertragspartner nicht das hält, wofür er unterschrieben hat und das ganze meines wissens auch nur dann, wenn er keiner Aufforderung deinerseits nachkommt dieses zu ändern.

    Da es hier um 150 Euro geht und wir hier wohl wenige juristen haben, wäre es das schlauste für dich auf folgender Seite nach zu schaun:

    Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

    Dort stellst du eine frage, gibst für diese einen Wert von sagen wir 20 Euro an und wartest.
    Wenn ein jurist (und da arbeiten meines wissens nur juristen) meint dir die frage für 20 euro zu beantworten, dann hast du Erfolg.

    Ein Beispiel:

    3-fache Geschwindigkeitsüberschreitung - frag-einen-anwalt.de
     
  13. 17. August 2009
    AW: kündigungsrecht bei fitnessvertrag ja oder nein?!

    Hi also ich würde mir den vetrag erstmal richtig durchlesen normalerweise hast du das recht nach 14 tagen zu kündigen,sollte auch kein problem sein,ansonsten gehse zu nem anwalt und der klärt das für dich!!
     
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