Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Siebenstein, 1. Oktober 2013 .

Schlagworte:
  1. 1. Oktober 2013
    Hallo,

    ich habe habe bei den Rundfunkgebühren das Lastschriftverfahren gekündigt. Die Kündigung habe ich am 17.09. per fax gesendet und gestern haben sie trotzdem wieder abgeucht.

    Ab wann ist so eine Kündigung wirksam ? Kann es sein, dass die Abbuchung bei denen noch im System gespeichert war und nicht gekündigt wurde ?!?

    Wenn ich das Geld zurückbuchen lasse, können die mir da an den Kragen von wegen Gebühren blabla ?
     
  2. 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    Hast du eine Bestätigung der Kündigung? Wenn nicht, solltest du dir diese einfordern. Wie das jetzt bei der GEZ im speziellen ist, kann ich dir nicht sagen. Seit diesem Jahr gilt doch eine Abgabepflicht.
     
  3. 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    Ruf doch einfach bei der entsprechenden Bank an, die haben doch in der Regel nen guten & Kostenlosen service!
     
  4. 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    habe um bestaetigung meiner kündigung gebeten, jedoch keine bekommen. habe allerdings die faxbestätigung und mein mitbewohner hat gestern da wegen was anderem angerufen und die haben ihn auf meine einzugsermächtigung angesprochen (also wars denen bekannt)


    ich weiß, dass ich das zurückbuchen lassen kann, aber keine lust dass dann rundfunkgebührenanstalt kommt und sagt dass meine kündigung noch nicht wirksam war und sie es nun neu verbuchen müssen und das mich eine gebühr kostet....
     
  5. 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    Du solltest die Kündigung via Post vornehmen. Mit dem Fax ist sie meines wissens nach nicht rechtskräftig.
     
  6. 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    weshalb sollte sie per fax nicht rechtskräftig sein ?!? schwachfug.... hauptsache in schriftform. die art der überbringen ist doch wurst..... ne kündigung per email ist auch wirksam
     
  7. 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    Ich hoffe einfach mal das du ein troll bist. Ansonsten viel Erfolg, spackofatz.
     
  8. 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    Naja, schick du mir mal ne Kündigung per Fax und beweise dass ich das Fax jemals bekommen habe
     
  9. 1. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    @ firstjoe: lol, fühlt er sich gleich angegriffen =) immer diese internetstarken =)


    naja, wenn ich ein fax an eine telefonnummer schicke und mir der sendebericht ein OK sendet, dann muss es ja auch angekommen sein.... wer es dann ausm drucker holt ist doch egal.....hauptsache es ist angekommen. es kann sein dass vllt. der sendebericht im hart auf hart-fall nicht aussagekräftig genug ist.... allerdings ist eine kündigung per fax trotzdem wirksam, man sollte sich nur einen bestätigung zusenden lassen

    ich weiß auf was ihr hinaus wollt. eine sendebstätigung ist keine empfangsbestätigung...naja, egal, die haben es jetzt eh schon abgebucht.....werde es jetzt erstmal lassen und mir es nach befreiung zurückerstatten lassen .



    Fazit: Da die Technik der Fax-Übertragung immer weiter entwickelt und verbessert wird, gehen immer mehr Gerichte dazu über, den "OK"-Vermerk des Sendeberichtes als Beweis für den Zugang des Fax-Schreibens beim Empfänger gelten zu lassen. Es bleibt abzuwarten, ob sich der BGH dieser Ansicht anschließen wird.
    Zur Beweiskraft eines OK-Vermerkes im Fax-Sendebericht Vertragsrecht 123recht.net


    trotzdem danke


    thread kann geschlossen werden...
     
  10. 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    So ganz unrecht hat er nicht. Die Crux an der Sache ist nur, dass er nachweisen können sollte, dass die Kündigung auch eingegangen ist. Das geht bei ner Mail nur recht schwer, bei nem Fax hat man nen Sendebericht.
     
  11. 1. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    Sie muss aber nachweisbar zugegangen sein.
    Kündigungen sind empfangsbedürftig - aber nicht, wie hier mal wieder falsch vermutet wird - nicht zustimmungsbedürftig.
    Es spielt also keine Rolle, ob eine Kündigungsbestätigung oder ähnliches kommt.
    (Positiv wäre es höchstens, weil sich damit der Zugang nachweisen ließe.)

    Lastschriftverfahren kündigt man übrigens nicht, man widerruft die Einzugsermächtigung. Das macht man auf jeden Fall bei der Bank, weil diese dann keine weiteren Abbuchungen mehr vornimmt. (Sollte zumindest so sein.)
    Anschließend nach Möglichkeit auch noch beim Vertragspartner, denn der kann für Rücklastschriften Schadensersatz fordern.
    Bei berechtigter Zahlungsverweigerung kann man falsch abgebuchte Beträge natürlich auch zurückbuchen lassen. Im Normalfall geht das problemlos bis zu 8 Wochen bzw. sogar 13 Monaten. Faq | DEUTSCHE BUNDESBANK
    (Nach BGH-Urteil ist eine Fristsetzung per AGB von 6 Wochen aber auch möglich.)
    Geht man vom BGB aus, würde eine Verjährung übrigens erst nach 3 Jahren in Kraft treten. Fraglich, ob eine EU-Richtlinie wieder mal nationales Recht aushebelt.

    Ich frage mich allerdings, wo das hier Sinn machen soll. Zahlen musst du den Rundfunkbeitrag vermutlich sowieso. Warum dann nicht weiterhin per Lastschrift?
     
  12. 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    Bub, du fragst hier nach Hilfe und weisst offensichtlich doch alles besser.

    http://www.kündigungsschreiben.de/k%C3%BCndigung-per-fax
    Vertragsrecht : Per De-Mail ist eine Kündigung nicht rechtskräftig - Nachrichten Geld - Verbraucher - DIE WELT
     
  13. 1. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2013
    AW: Lastschriftverfahren gekündigt, ab wann gültig ?

    eine kündigung ist sehr wohl per fax rechtskräftig, allerdings ist der SENDEbericht nicht aussagekräftig genug um zu beweisen dass sie auch angekommen ist. einige gerichte sagen ja, andere nein... konnte schon vieles per fax kündigen. nur meist haben sie mir auch wie angefordert eine bestätigung zugesendet. diesmal nicht. thema erledigt.... BASTA


    p.s.hier bub, "weißt" wird mit ß geschrieben. nicht mit ss ;-)
     
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