LG Hamburg: Eilantrag der GEMA stattgegeben - Sharehoster muss Drittseiten überprüfen

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Atomixxx, 19. Mai 2011 .

  1. 19. Mai 2011
    Das Landgericht Hamburg zieht aus dieser “Symbiose” nun weitreichende Schlussfolgerungen. Danach muss der Sharehoster tatsächlich diese dritten Seiten darauf überprüfen, ob dort Links zu urheberrechtliche geschützten Inhalten auf seinen Servern veröffentlicht werden. Da er aber keinen Einfluss auf die Veröffentlichungen in den Foren, Blogs und Suchmaschinen hat, muss der Sharehoster in der Konsequenz die bei ihm hinterlegten Inhalte löschen.


    Quelle: Sharehoster muss das Internet im Auge haben | law blog

    Das wird denke ich wieder angefochten und gekippt zieht euch den aufwand rein :bulle:
     
  2. 19. Mai 2011
    AW: LG Hamburg: Eilantrag der GEMA stattgegeben - Sharehoster muss Drittseiten überprüfen

    geht doch ziemlich einfach. kuckste auf filestube und stellst den hoster ein.
     
  3. 19. Mai 2011
    AW: LG Hamburg: Eilantrag der GEMA stattgegeben - Sharehoster muss Drittseiten überprüfen

    Ja schon aber nicht jeder Upper benennt die rar datein so wie das Release was ich allerdings auch schwachsinn finde weil die Abuse Rate denke ich höher ist wenn du es als Orginal Releasenamen lässt

    hmm wenn den müssten die vielleicht einfach per Script ihre Server durchsuchen aber wie gesagt was is den wenn die Files umbenannt sind und mit Passwort ?
     
  4. Video Script

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