[Liste] GEZ-Gebühr [Liste]

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Fedja, 30. Juli 2008 .

Schlagworte:
  1. 30. Juli 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    GEZ-Gebühr bei Autowerbung und andere Urteile

    ( 30.07.2008 )

    Sobald auf einem Auto Werbung prangt, wird für das Autoradio die GEZ-Gebühr fällig. Das gilt sogar wenn man für das Geschäft des Ehepartners wirbt. Dagegen darf die GEZ keine Zweitgeräte-Gebühren für PCs im Home Office kassieren. Diese und weitere Urteile rund um die Rundfunkgebühren haben wir für Sie zusammengestellt.


    Bild
    {img-src: http://www.welt.de/multimedia/archive/00412/gez_wal_DW_Berlin_K_412230g.jpg}​

    Übersicht:​


    1. GEZ-Gebühr bei Autowerbung und andere Urteile
    2. Zweitgerätefreiheit für PC im Heimbüro
    3. GEZ-Gebühren bei längerer Abwesenheit
    4. Gebühren für eingepackte Geräte und einzelne Lautsprecher



    Eine böse Überraschung kann Autofahrern drohen, die Werbeaufkleber an ihrem Auto spazieren fahren. Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz können sie gezwungen werden, für ein in diesem Fahrzeug installiertes Autoradio die ungeliebte Rundfunkgebühr an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu zahlen.


    GEZ-Gebühr bei Werbung auf dem Auto

    In dem zur Verhandlung stehenden Fall hatte ein Ehemann auf der Heckscheibe seines Autos Werbung für das Geschäft seiner Frau gemacht. Wegen der geschäftlichen Reklame gab es prompt einen Gebührenbescheid vom Südwestrundfunk (SWR) für das Autoradio. Zwar sei dieses in einem privat benutzten Auto als Zweitgerät von der Gebühr befreit. Doch wegen der Werbeaufschrift liege keine rein private Nutzung des Kraftfahrzeugs mehr vor, so die Begründung des SWR.

    Dagegen reichte der Autobesitzer Klage ein. Sein Auto werbe lediglich für die Schmuckwerkstatt seiner Frau, werde dafür aber nicht als Firmenfahrzeug genutzt, argumentierte er. Zudem berief er sich darauf, dass es häufig an Autos angebrachte Hinweise auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäusern gebe.

    Doch dem folgten die Mainzer Richter nicht und gaben stattdessen dem SWR Recht. Bei der Autowerbung handle es sich nicht um eine Privatangelegenheit, da der Mann von der Geschäftstätigkeit seiner Frau profitiere. Hinweise auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser seien damit nicht vergleichbar. Sie wären in der Regel viel kleiner und böten dem Autohalter keinen Vorteil, weshalb sie eher wie eine private Empfehlung von Kunde zu Kunde anzusehen seien (VG Mainz, Az.: 4 K 461/08.MZ).

    Werbende Autofahrer im Visier

    Ist das der Beginn einer GEZ-Treibjagd auf alle Autofahrer mit Werbeaufklebern an ihrem Auto? Wie der Focus berichtet, wird die GEZ in ihrem Jahresbericht für 2007 insgesamt rückläufige Einnahmen bekannt geben müssen. Da scheint man bei den Öffentlich-Rechtlichen auf der Suche nach neuen Einnahmequellen zu sein. Immerhin müssen seit 2007 auch PC-Besitzer mit Internetzugang die GEZ-Gebühr zahlen.

    Zweitgerätefreiheit für PC im Heimbüro

    Was darf die GEZ und was nicht? Wann müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden und wann nicht? Diese Fragen rund um das Öffentlich-Rechtliche Gebührensystem haben mittlerweile zahlreiche Gerichte beschäftigt. Einige interessante Urteile wollen wir Ihnen im Folgenden vorstellen:


    Zweitgerätefreiheit für Home-Office-PC


    Klarheit für viele Kleingewerbetreibende und Heimbüro-Arbeiter schafft beispielsweise ein Urteil des Braunschweiger Verfassungsgerichtes. Danach hat die GEZ keinen Anspruch auf Gebühren für beruflich genutzte PCs, wenn für dieselbe Wohnung beziehungsweise dasselbe Haus bereits GEZ-Gebühren bezahlt werden (Az.: 4 A 149/07). In solchen Fällen gelte der beruflich genutzte PC als Zweitgerät.

    Zur Begründung verweist das Gericht auf § 5 Abs. 3 RGebStV, laut dem bei der Zweitgeräte-Befreiung vom Gesetzgeber nicht zwischen privaten und gewerblichen Geräten unterschieden wird. Folglich könne auch die GEZ ihre Gebührenforderung nicht auf eine solche Unterscheidung begründen. Fragwürdig finden die Richter zudem, warum ein Lehrer für die Heimarbeit mit einem internetfähigen Computer von den Gebühren befreit ist, ein Gewerbetreibender aber nicht.

    Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bis Mitte August 2008 hat der Norddeutsche Rundfunk noch Zeit, die Zulassung zur Berufung beim OVG Lüneburg beantragen.

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Eine Heirat kann nicht nur steuerliche Vorteile bringen, auch die GEZ-Gebühren können sich verringern. Denn: Zweitgeräte innerhalb nichtehelicher Lebensgemeinschaften, sind - auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind - nicht gebührenfrei und müssen gesondert gemeldet werden (VG Karlsruhe, Az.: 4 K 4105/96; (NJW 1998,2693)). In diesem Fall bietet der Gleichbehandlungsgrundsatz keine Gleichbehandlung von Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Ehegatten.


    GEZ-Gebühren bei längerer Abwesenheit

    Für einen zweiten Fernseher im Schafzimmer oder ein weiteres Radio in der Küche brauchen in der Regel keine GEZ-Gebühren gezahlt werden. Sie sind nach der so genannten Zweitgeräte-Regel kostenfrei. Das gilt jedoch nicht mehr, wenn man diese Geräte für ein paar Wochen mit in die eigene Ferienwohnung nimmt, so ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 7 BV 06.1073).

    Tragbare Empfangsgeräte in den Ferien

    Dann werde das tragbare Zweitgerät zu einem Rundfunkempfangsgerät in einer eigenen Wohnung. Und hier gelte nach deutscher Gebührenordnung, dass "für jede Wohnung eine eigene Gebühr" zu entrichten sei - eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung sei dabei nicht vorgesehen. Die Gebührenbefreiung für mitgebrachte Geräte in angemieteten Ferienwohnungen folge hingegen aus der Kürze des Aufenthalts. Zudem gilt hier nach Meinung der bayrischen Verwaltungsrichter für Ferienwohnungen nicht der Urlauber sondern der Vermieter gebührenrechtlich als Rundfunkteilnehmer.

    GEZ-Gebühren auch bei Abwesenheit

    Wer mehrere Monate verreist oder beruflich bedingt längere Zeit im Ausland verbringt, muss trotzdem weiter seine GEZ-Gebühren entrichten. Das geht aus einem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 2 K 932/07.TR) hervor. Dort hatte ein Mann geklagt, der Fernseher und Radio wegen eines einmonatigen Auslandsaufenthaltes abmelden wollte. In dieser Zeit stünde die Wohnung leer und er könne die Geräte nicht nutzen, so seine Argumentation.

    Das Gericht folgte in seinem Urteil jedoch der Auffassung des Südwestrundfunks (SWR). Danach müssen Rundfunkgebühren auch bei einmonatiger Abwesenheit weiter gezahlt werden. Die Gebührenpflicht hänge nicht vom tatsächlichen Gebrauch eines Gerätes ab, sondern ob man eines habe. Auch bei einer längeren Abwesenheit bestehe weiterhin die "tatsächliche Herrschafts- und Verfügungsgewalt" über Wohnung und Geräte.


    Gebühren für eingepackte Geräte und einzelne Lautsprecher

    Gebühren-Urteil gegen Aldi

    Dass allein schon der Besitz von Empfangsgeräten zur Zahlung von GEZ-Gebühren verpflichtet, hatte zuvor schon Aldi-Süd erfahren müssen. Der Discounter hatte gegen einen Gebührenbescheid des Hessischen Rundfunks (HR) geklagt, in dem auch verpackte Geräte als gebührenpflichtig eingestuft wurden. Aldi-Süd verwies dagegen darauf, dass das Personal die Kartons in den Verkaufsstätten nicht öffne und die Kunden die Geräte weder gezeigt noch vorgeführt bekommen würden.

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main wies die Aldi-Klage jedoch ab (Az.: 10 E 4208/04). Die Gebührenpflicht gelte nach dem Rundfunkstaatsvertrag für jeden, der ein Gerät zum Empfang bereithalte. Entscheidend sei eben nur, dass ein Gerät für den Empfang benutzt werden könne. Folglich müssten auch Verbrauchermärkte, die Rundfunk- und Fernsehgeräte anbieten, dafür Rundfunkgebühren bezahlen. Allerdings: Nach dem "Händlerprivileg" muss je Geschäftsstelle auch nur für ein Gerät gezahlt werden.

    GEZ-Gebühren für Lautsprecher

    Ein kurios anmutendes Urteil gab es auch gegen einen Sonnenstudio-Besitzer. Dieser hatte vom Südwestrundfunk (SWR) einen Kostenbescheid für alle Lautsprecher-Boxen in den einzelnen Sonnenstudio-Kabinen bekommen und dagegen Klage einreicht. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gab jedoch dem SWR Recht. Die Kunden könnten die Lautsprecher selbst bedienen und entscheiden, ob sie Radiosendungen hören wollten. Daher seien sie als gesonderte Hörstellen zu werten für die je Kabine eine Rundfunkgebühr zu zahlen sei (Az.: 7 A 10471/07.OVG).



    {bild-down: http://www.freenet.de/freenet/finanzen/verbraucher_politik/gez_werbung_autoradio/bildo.jpeg}



    Quellen von:

    rpo, heise.de,
    beck-aktuell,
    im-auto.de, mdr.de,
    gomopa.net,
    fmm-magazin.de
     
  2. 31. Juli 2008
    AW: [Liste] GEZ-Gebühr [Liste]

    wäre ausserdem ganz praktisch zu wissen was die GEZ-heinis persönlich dürfen.
    soweit ich informiert bin muss man die nicht reinlassen und auch keine Auskünfte ihnen gegenüber geben...

    vill weiß da jemand mehr

    mfg
     
  3. 31. Juli 2008
    AW: [Liste] GEZ-Gebühr [Liste]

    So weit dürfen GEZ-Kontrolleure gehen


    Etwa acht Prozent der TV-Zuschauer und PC-Nutzer sind aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schwarze Schafe: Sie zahlen keine Gebühren. Experten sagen, welche Rechte Verbraucher haben, wenn Kontrolleure an der Haustür klingeln.

    Neue und gerechtere Rundfunkgebühren – das hatten sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer auf die Fahnen geschrieben. Das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Oktober liest sich jedoch noch sehr kryptisch. Danach haben sich die Länderchefs darauf geeinigt, das bisherige Abgabenmodell für die öffentlich-rechtlichen Sender zu ändern. Aktuell gibt es zwei Vorschläge, auf die sich die Ministerpräsidenten verständigt haben.

    Zur Diskussion stehen eine vereinfachte Rundfunkgebühr und eine Abgabe pro Haushalt. Das erste Modell ist laut Hessens Regierungschef Roland Koch eine "sehr vereinfachte Gerätegebühr", bei der für das Erstgerät in einem Haushalt die Hauptgebühr fällig wird. Das zweite Modell sieht vor, dass jeder Haushalt eine pauschale Abgabe zahlt. Welche Variante nun den Vorzug erhält, soll bis zum Sommer 2008 entschieden werden.

    Nach Meinung von Ministerpräsident Koch dürfte das neue Modell jedoch erst ab dem Jahr 2012 in Kraft treten. Dieser Termin ist noch Jahre entfernt. Sehr zum Leidwesen vieler Kunden – in Anbetracht dessen, dass die jetzige Praxis des Gebühreneinzugs immer wieder für Diskussionen sorgt. Zu aufwendig, zu bürokratisch, zu teuer, so die Kritik.
    Die Anmeldequote für Rundfunkgeräte liegt bundesweit bei über 90 Prozent. Das bedeutet auch, dass es noch immer rund acht Prozent sogenannte "Schwarzseher" gibt. Um die kümmert sich die Gebühreneinzugszentrale, die GEZ. Sie ist für das Inkasso der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zuständig.


    Bei dieser Aufgabe geht sie bisweilen allerdings etwas zu rigoros vor und erntet damit hin und wieder Kritik von Verbraucherschützern. Einige GEZ-Mitarbeiter würden bisweilen die Grenzen des Erlaubten überschreiten, berichtet auch Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf: "Die GEZ-Kontrolleure haben gegen Privatpersonen und Gewerbetreibende keine hoheitlichen Befugnisse." Im Klartext bedeutet dies, dass es den Kontrolleuren nicht zusteht, beispielsweise mit einer Anzeige oder der Polizei zu drohen. Das Betreten der Wohnung oder das Beharren auf Auskünften ist ebenso verboten. "Theoretisch kann der Verbraucher die Tür umgehend wieder schließen", erklärt Fachanwalt Vetter.
    Wer sich allerdings äußert, muss die Wahrheit sagen – ansonsten macht er sich strafbar. Vetter rät Betroffenen deshalb, sich vor der Haustür auf keinerlei Diskussionen einzulassen. Stattdessen könne die GEZ ihr Anliegen auch schriftlich mitteilen.
    Wer zu Recht zur Nachzahlung verpflichtet wird, muss allerdings keine jahrzehntelange Schuld begleichen. Rechtsanwalt Vetter: "Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre. Darüber können keine Rundfunkgebührenbeträge zurückverlangt werden."
    Ein großes Problem sei zudem, Kontakt mit der GEZ aufzunehmen, berichtet der Fachanwalt aus seiner Beratungspraxis. "Häufig gibt es gar keine Reaktion auf die Schreiben an die GEZ." Vor allem dann, wenn es sich um eine Abmeldung handelt. Selbst in klassischen Fällen wie dem Zusammenziehen – wodurch nur noch ein Partner Gebühren zahlen muss – gebe es oft Probleme. "Hier reicht normalerweise eine einfache ordentliche Kündigung aus", erklärt der Jurist.

    Doch dann beginnt das Unheil in vielen Fällen erst. Denn von der GEZ werde häufig eine Begründung – manchmal sogar ein Beleg – gefordert. „Das ist unzulässig. Darauf darf sich der Verbraucher nicht einlassen“, erklärt Rechtsexperte Vetter. "Das Problem ist nur, dass die GEZ die Kündigung oft nicht akzeptiert. Ist das der Fall, wäre der Verbraucher wieder am Zug. Er muss dem Bescheid nämlich widersprechen." Viele Betroffene sind sich dieser rechtlichen Situation allerdings nicht bewusst, geben klein bei – und zahlen doppelt. Rechtsanwalt Vetter empfiehlt den Verbrauchern deshalb, einen langen Atem zu bewahren. Sein Tipp: "Der einzige Weg, auf Nummer sicher zu gehen und tatsächlich auch eine Antwort zu erhalten, ist ein Einschreiben mit Rückschein. In diesen Fällen klappt die Kommunikation meistens problemlos."

    Quelle: Schwarzseher : So weit dürfen GEZ-Kontrolleure gehen - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT
     
  4. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.