#1 5. Juli 2007 Einen Tag nach dem Karlsruher Urteil hat der Bundestag die Angaben zu den Nebentätigkeiten der 613 Abgeordneten veröffentlicht. Die Informationen wurden am Donnerstagmittag auf die Internet-Seite des Parlaments gestellt. Die genaue Höhe der Einkünfte aus den Nebenjobs der Parlamentarier geht daraus allerdings nicht hervor. Es werden lediglich drei Kategorien für die Hinzuverdienste mitgeteilt – zwischen 1.000 und 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro, mehr als 7.000 Euro im Monat. Wer unter 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr bleibt, muss nichts melden. (dpa)/ (pmz/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/92254 + Multi-Zitat Zitieren