Logistep, Schutt und Waetke Abmahnungen gegen Filesharer

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von stink3finger, 4. September 2006 .

  1. 4. September 2006
    Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht

    Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.

    Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.

    Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.

    Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert von mindestens 25.000 Euro. Die Kanzlei gibt sich kulant: höhere Gebühren und Schadenersartforderungen könnte man stellen, man begnüge sich jedoch mit insgesamt 300 Euro - 250 für die Kanzlei, 50 für die Rechteinhaber. Im Gegenzug wird die Nichteröffnung einer Zivilklage versprochen.

    Um vergangene Abmahnungen ähnlicher Form ergaben sich auf dem gulli:board bereits heftige Diskussionen, deren Inhalt mit Vorsicht zu genießen ist: Fakevorwürfe wurden gegenüber einigen Beteiligten laut. Eindeutig ist die Rechtslage auch nach Ansicht von Anwälten keinesfalls, vor allem die bisher massenhaft erfolgten Abmahnungen lassen die auf den ersten Blick niedrig angesetzte Anwaltsgebühr fragwürdig scheinen, auch die Unterlassungserklärung enthalte rechtliche Risiken, werde sie ungeändert unterzeichnet. Gestritten wurde auch über die Beweiskraft der von Logistep ermittelten Daten sowie der Beweiskraft einer IP-Adresse überhaupt - beispielsweise bei mehreren Nutzern eines Anschlusses, offener WLans und weiterer Quellen der Unsicherheit, ob und wer denn nun einen Filesharingclient zur genannten Zeit betrieb.

    Gar nicht zu reagieren, zog in mehreren Fällen Haussuchungen nach sich.

    Die Versatel hatte sich bereits erfolgreich gegen die massenhafte Anforderungen zur Herausgabe von Userdaten zur Wehr gesetzt. Den jetzigen Abmahnopfern nützt das hingegen wenig: ihre Provider haben die Userdaten offenbar bereits an die ermittelnden Staatsanwaltschaften weitergegeben.

    Quelle: Gulli.com
     
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