#1 30. Juli 2012 Hallo, und zwar geht es um folgendes. Ich bekam im Februar meine erste Lohnerhöhung. Nach der Ausbildung hatte ich 1 Jahr "Probezeit" (nennen wir es einmal so) in der ich einen Betrag X bekam. Nach dem Jahr sollte ich dann eine Erhöhung von Y bekommen. Zuvor sagte unser Chef das wir ab Juni alle eine Erhöhung von 4% bekommen sollte. Ich bin nun als einzigster der keine 4% bekam (ich denke er bezieht sich hierbei darauf, das ich schon eine bekommen habe). Nun wollte ich fragen ob dies aber rechtlich gesehen stimmt. Weil wenn er für alle meinte, sollte ich ja eigl. auch einbezogen werden, egal ob ich schon eine hatte oder nicht?! Wisst ihr hierzu mehr? + Multi-Zitat Zitieren
#2 30. Juli 2012 AW: Lohnerhöhung sofern es sich um die tariferhöhung von vor 2 monaten handelt muss diese gezahlt werden. sofern natürlich der AG an die ig-metall tarifgebunden ist. sollte es nicht der fall sein kann er sich auf eine evtl. existierende betriebsvereinbarung für solche fälle halten. sollte es die auch nicht geben muss der AG mit dem BR verhandeln inwieweit gezahlt werden soll. und dann auch an alle, somit auch an dich ! deine lohnerhöhung ist eine freiwillige sonderzulage (bzw. sowas ähnliches) und ist von gewerkschaftlich vereinbarten erhöhungen mit den arbeitgebervertretern unabhängig zu betrachten. wende dich an den betriebsrat + Multi-Zitat Zitieren
#3 30. Juli 2012 AW: Lohnerhöhung Wir sind eine kleine Firma und haben keinen Betriebsrat :-/ + Multi-Zitat Zitieren
#4 30. Juli 2012 Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2012 AW: Lohnerhöhung Mündliche Zusagen sind auch rechtlich gültig. Wenn dein Chef zu dir sagt: "Du bekommst im Juni eine Gehaltserhöhung um x%", dann ist das rechtlich gültig und er muss dir dann dein Gehalt zu dem Zeitpunkt um diese x% erhöhen. Die Beweislage ist jedoch von deiner Seite aus schwierig - da es sich eben nur um eine mündliche Äußerung handelt. Ansonsten, wenns bereits an so ner Aussage scheitert - such dir ne andere Firma Schließlich hat er dir damit einen Anreiz gegeben, "mehr und besser" zu arbeiten, lässt dich aber dann leer ausgehen? Das spricht ja wohl gegen "Treu und Glauben" - und damit argumentiert am Ende auch jeder Richter zu deinen Gunsten + Multi-Zitat Zitieren
#5 30. Juli 2012 AW: Lohnerhöhung Leider ist es immer wieder so, das ein "chef" etwas von einer Gehaltserhöhung in der Zukunft verspicht und dies dann wenn es so weit ist vergisst. Die einzige Chance ist es beim Versprechen auf eine Gehaltserhöhung dies sofort schriftlich festhalten zu lassen, und am besten per post nach hause schicken lassen. (der Stempel auf der Briefmarke ist ein Siegel) + Multi-Zitat Zitieren
#6 30. Juli 2012 AW: Lohnerhöhung Das hört sich an als hättest du mit deinem Chef selbst noch nicht darüber gesprochen. Wenn du wirklich meinst, dass dir die Erhöhung zusteht, dann rede mit ihm. Frag ihn warum du die versprochene Gehaltserhöhung nun doch nicht erhalten hast und was du leisten musst um diese zu erhalten. Auf die erfolgte Gehaltserhöhung deiner Kollegen würde ich (erst mal) nicht eingehen. Das ist vom Chef aus gesehen kein wirklich gutes Argument für dich bzw. deine Leistung. Bist du mit der Antwort dann nicht zufrieden kannst du immernoch auf Gleichberechtigung bestehen. Wenn ihr denn auch wirklich alle gleich qualifiziert usw seid. gruß m + Multi-Zitat Zitieren
#7 3. August 2012 AW: Lohnerhöhung frag ihn einfach! musst ihm ja nicht blöd kommen, sondern erzähls ihm so wie uns.. vielleicht hat er ja ne erklärung die einleuchtend ist und sonst fragst ihn einfach ob er mit deiner arbeit zufrieden ist und ob du eine lohnerhöhung haben kannst. grad in kleineren firmen gestaltet sich das meist sehr einfach. Mehr als (im schlimmsten fall) nein sagen wird er schon nicht Viel glück! ps: vielleicht ist in der buchhaltung nur ein fehler und er weiß garnix davon, dass du keine erhöhung hattest.. + Multi-Zitat Zitieren