Lohnsteuerausgleich

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von juppwatis, 8. Januar 2010 .

  1. 8. Januar 2010
    Hallo zusammen,

    reicht es bei einem Lohnsteuerausgleich auch nur den Kontoauszug anzugeben für einen Posten, den ich als Ausgabe angebe? Weil ich finde absolut die Rechnung zu dem gekauften Objekt nicht mehr.

    Cheers
     
  2. 8. Januar 2010
    AW: Lohnsteuerausgleich

    Du kannst es probieren, das hängt dann vom Sachbearbeiter ab, und bei dem Wohl von der Höhe der Aufwenungen, seiner Tagesform und Aufmerksamkeit

    Allerdings ist es ja so, dass man anhand vom Kto-Auszug nicht sieht ob es sich überhaupt um Aufwendungen i.S.d §9 EStG (Werbungskosten) handelt. Es könnten Kosten der privaten Lebensführung sein, oder Kosten die du nur für jemanden übernommen hast.
     
  3. 12. Januar 2010
    AW: Lohnsteuerausgleich

    Reicht nicht aus. Das steht in denen ihren Vorschriften dass du einen Beleg mit ausgewiesener Mwst haben musst.
     
  4. 13. Januar 2010
    AW: Lohnsteuerausgleich

    Einfach mal mit reinschreiben. Zur Not will er die Rechnung haben und du schreibst ihm halt, dass du die nicht mehr findest. Wenn es aber nur so eine 20€ Rechnung ist, dann stellt das in der Regel sowieso kein Problem dar. Ist zumindest meine Erfahrung.
     
  5. 15. Januar 2010
    AW: Lohnsteuerausgleich

    Geh doch mit dem Kontoauszug dorthin, wo Du das Ding gekauft hast. Vielleicht stellen die Dir nochmal ne Rechnung aus.
     
  6. 17. Januar 2010
    AW: Lohnsteuerausgleich

    Du sprichst von etwas ganz anderem.
    Die ausgewiesene MwSt ist für den Vorsteuerabzug nötig, hat nichts mit ESt (LSt) zu tun.
     
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