Massenanzeigen gegen Filesharer werden untersagt

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von arkangel, 16. Dezember 2005 .

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  1. 16. Dezember 2005
    Logistep verliert gegen Versatel

    Mit tausenden automatisch erstellten Anzeigen gegen Filesharer überzog die schweizerische Firma Logistep die Provider und die Staatsanwaltschaften: Wer das Spiel "Earth2160" oder CDs der Band "Glashaus" anbot, hatte gute Chancen, Post von der Staatsanwaltschaft zu bekommen. Damit ist zumindest vorläufig Schluß: das Landgericht Flensburg urteilte, die Logistep sei nicht berechtigt, entsprechende Massenaufforderungen zur Datenspeicherung an die Provider zu schicken.

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    Geklagt hatte Versatel, die bereits nach der ersten Anzeigenwelle per einstweiliger Verfügung Logistep untersagte, ihren Helpdesk zuzumüllen. Den Widerspruch, den Logistep gegen die EV einlegte, lehnte das LG Flensburg mit dem jetzigen Urteil ab und entschied im Sinne Versatels. Es könne von einem Provider nicht verlangt werden, "irgendwelche Daten oder Informationen zu speichern", so das Gericht. Nach Kenntnisnahme sei eine Haftung als Störer zwar möglich, damit könne aber nur ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden, nicht jedoch Datenspeicherpflicht oder gar -herausgabe.

    Mit dem Nachziehen weiterer Provider wird nun gerechnet, und auch die Staatsanwaltschaften zeigten sich bereits von der Klagewelle genervt. Eine Bagatellklausel solle eingeführt werden, die das Lahmlegen der Staatsanwaltschaften mit ähnlichen Massenklagen aus geringfügigen Anlässen in Zukunft verhindern soll.

    Der jetzige Sieg ist jedoch durchaus gefährdet: mit der gestrigen Annahme der EU-Richtlinie, die TK-Anbieter zur Speicherung der Verbindungsdaten für Fristen zwischen 6 und 24 Monaten zwingt, wird der gängigen Praxis der Provider, Daten nur für Rechnungszwecke zu speichern und nach Rechnungstellung zu löschen, ein Riegel vorgeschoben. Entsprechende Daten werden in Zukunft vorhanden sein: auch ohne dass eine Firma wie Logistep deren Logging einklagt.

    Weiterhin soll laut Richtlinie eine Datenherausgabe zwar nur im Fall "schwerer Straftaten" erfolgen: die Begehrlichkeiten der Copyrightindustrie und ihr Lobbyingpotential sind hingegen bekannt, die Möglichkeiten bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie vielfältig. Und auch die Bereitschaft der staatlichen Überwacher ist bekannt, den Gebrauch einer Technik oder einer Methode zur Datensammlung auszuweiten, auch wenn bei der Einführung hoch und heilig versprochen wurde, eben dies zu unterlassen.

    Einen Lichtschimmer läßt das Urteil jedoch zu: auch gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie werden Klagen erwartet. Zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützer sind der Ansicht, die Richtlinie sei verfassungswidrig. Die Hoffnung besteht zumindest, dass Karlsruhe die Einführung der Komplettüberwachung in Deutschland stoppt.

    Quelle: Gulli-News

    mfg

    Arkangel
     
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