Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 4. Januar 2006 .

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  1. 4. Januar 2006
    Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat eine Empfehlung zum Umgang mit Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer ausgesprochen. Bei einer Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte Ende November 2005 hatten die Behörden zuvor darüber diskutiert, wie sie künftig mit den zig tausenden Strafanzeigen umgehen sollen, die in Karlsruhe wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen gestellt wurden.

    Daraus resultierte eine Empfehlung, die Christine Hügel, Generalstaatsanwältin Karlsruhe, badischen leitenden Oberstaatsanwälten schickte. Das Schreiben liegt heise online vor. Üblicherweise werden solche Empfehlungen auch von nicht direkt adressierten Staatsanwaltschaften umgesetzt. Die Handlungsanweisungen kommen einer von den Ermittlern und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geforderten Bagatellregelung sehr nahe.

    Dem Schreiben zufolge sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen". Erst bei mehr als 500 verschiedenen Dateien "können Ermittlungen durchgeführt werden, unter anderem erscheint eine Durchsuchung verhältnismäßig". Diese Grenzen gelten laut Generalstaatsanwältin nur, wenn beim Beschuldigten keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.

    Diese Regelung bedeutet allerdings für die Strafanzeigenmaschinerie des Schweizer Unternehmens Logistep kaum Sand im Getriebe. Die Firma ist darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke stellt sodann Strafanzeige gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.

    In allen heise online vorliegenden Fällen ging es bei den Strafanzeigen bisher um das Angebot einer einzigen Datei. Diesen Beschuldigten dürften der neuen Regelung zufolge also in den meisten Fällen keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr drohen. Da den Staatsanwaltschaften aber empfohlen wird, in jedem Fall die Personalien des Beschuldigten zu ermitteln, erhält die Karlsruher Kanzlei auch weiterhin bei Akteneinsicht die gewünschten Informationen, um zivilrechtlich vorgehen zu können.


    Quelle: heise.de
     
  2. 4. Januar 2006
    hört sich zuerst nett an, aber der teufel steckt wie immer im details:

    bisher und in zukunft wurden und werden die strafrechtliche konsequenzen eher milde ausfallen. allerdings solange es keine bagatellreglung mit der zurückstufung in den ordnungswidrikeitenbereich gibt, ist das der industrie ziemlich schnurz, da sie an die realdaten rankommt und sich durch massenabmahnungen ne zweite goldene nase verdient.

    ich bin dafür folgende unternehemen (alles kunden von logistep) zu boykottieren:

    - Zuxxez (Earth 2160)
    - CDV Software Entertainment AG (Codename Panzers)
    - Moses Pelham / 3P (Glashaus)
    - Eidos GmbH (Conflict: Global Storm
    - 10TACLE STUDIOS AG (GT Legends)
    - Pepermint Jam (Mousse T.)
    - Electronic Arts (Bttlefield, Need for Speed)
    - Battelfront.com (wat soll den das sein?)

    interesanter link: http://de.wikipedia.org/wiki/Logistep

    wenn die übliche kanäle (p2p) troken gelegt sind UND keiner mehr ihren schmarrn kauft, kappieren die vll endlich mal, dass die kriminalisierung und der finanzielle ruin der kundschaft kontraproduktiv ist.
     
  3. 4. Januar 2006
    Es ist eine sauerrein aber wir können dagegen nichts tun. Aber anstatt sie zu bokotieren (was sowieso nciht klappen wird), lassen wir uns einfach andere Mittel einfallen. SO wie hier über Server oder über Email. Es gibt doch genug möglichkeiten. Aber am meisten wir P2p genutztz. Wenn p2p stopt, stoppen auch die massenstarfanzeigen. Zum mindestens vorerst!!!


    MfG
    Luks
     
  4. 4. Januar 2006
    Da sieht man doch mal wieder das diese Unnötigen Verfahren haufenweiße kohle verschlingen und wer zahlt das dan am ende ..... na ..... genau der steuerzahler, der wird dan wütend und fragt sich warum man das geld nicht verwendet um gegen frei herumlaufende Mörder zu ermitteln.
     
  5. 4. Januar 2006
    checke irgendwie den text noch nicht genau!? ?(

    heißt das wenn ich über torrents zb 90 filme share passiert mir nix aber sobald ich 111 share stehen die männchen in grün vor meiner haustür???

    was???

    naja selbst wenn das stimmt wäre es fett denn wer shared schon 100 sachen gleichzeitig??

    damit könnten netzwerke wie torrent auch direkt legalisiert werden.

    wenn ich es falsch verstanden habe korrigiert mich ;-)^^

    und schließe mich area-52 an.
    man sollte lieber diee ****filen hurrensöhne und spasten von vergawaltigern für immer in denknast stecken und das knast essen für die finazieren anstatt nach leuten zu suchen die sich sachen laden.

    mfg Soulrunner
     
  6. 9. Januar 2006
    wer p2p benutzt ist selber schuld, es wurde schon in zig-threads über die folgen und die verfolgung berichtet und durch diesen bericht nochmal bestätigt! außerdem findet man dort kaum noch gescheite sachen, oder die sachen sind gefaked
     
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